Die meisten Leistungen der privaten Unfallversicherung sind steuerfrei. Das sind Kapitalleistungen, wie die Invaliditätssumme.
Nicht steuerfrei hingegen sind Rentenzahlungen aus einer Unfallrente. Der Ertragsanteil muss in diesem Fall mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden.
Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr
Unfallversicherungen mit einer Beitragsrückgewehr gelten steuerlich wie Kapitallebensversicherungen. Bei Vertragsabschlüssen ab 2005 bedeutet das, dass die Erträge voll versteuert werden müssen.
Trifft eine der folgenden Voraussetzungen zu, müssen allerdings nur 50% der Erträge versteuert werden:
- Vertrag ist mindestens 12 Jahre gelaufen
- Die Versicherungssumme wird erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausgezahlt bzw. bei Neuverträgen ab 2012 nach Ablauf des 62. Lebensjahres
- Ablaufleistung wird komplett in einem Betrag ausbezahlt
- Der Todesfallschutz beträgt mindestens 50 Prozent der Beitragssumme und der Vertrag wurde nach dem 31.03.2009 abgeschlossen
Beiträge zur Unfallversicherung sind steuerlich absetzbar
Die Beiträge zur Unfallversicherung können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Private Unfallversicherungen gelten dabei als Sonderausgaben unter „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“. Die Berufliche Unfallversicherung kann unter Werbungskosten in die Steuererklärung aufgenommen bzw. in den Betriebsausgaben berücksichtigt werden.