Kann man die Unfallversicherung von der Steuer absetzen?
Prinzipiell können Sie die private Unfallversicherung von der Steuer absetzen. Diese Voraussetzungen gelten dafür:
- In dem maßgeblichen Steuerjahr haben Sie steuerpflichtiges Einkommen erzielt und es besteht ein laufender Vertrag für die Unfallversicherung.
- Der Höchstbetrag für die Vorsorgeaufwendungen wurde noch nicht durch andere Versicherungsbeiträge überschritten.
Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen
Für alle Vorsorgeaufwendungen zusammen gelten diese Höchstgrenzen:
- für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner: 1.900 Euro jährlich
- für Selbstständige und Freiberufler: 2.800 Euro jährlich
Die Unfallversicherung können Sie nur geltend machen, wenn Sie die Höchstgrenze noch nicht mit anderen Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft haben. Dazu gehören zum Beispiel auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Privathaftpflicht.
Unfallversicherung in der Steuererklärung angeben
Ihre Unfallversicherung können Sie hier in der Steuererklärung eintragen:
- private Unfallversicherung: In der Anlage Vorsorgeaufwand in den Zeilen 46 bis 50
- berufliche Unfallversicherung: Als Arbeitnehmer in der Anlage N als Werbungskosten. Selbstständige können die Beiträge für die Unfallversicherung als Betriebsausgaben geltend machen und in der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) eintragen.
- private und berufliche Unfallversicherung: Wenn die Unfallversicherung den privaten und beruflichen Bereich abdeckt, müssen Sie den Beitrag anteilig an der entsprechenden Stelle angeben.
Muss man die Leistungen aus einer Unfallversicherung versteuern?
Die meisten Leistungen der privaten Unfallversicherung sind steuerfrei. Das betrifft Kapitalleistungen wie die Invaliditätssumme oder Schmerzensgeld – also Leistungen, die als Schadenersatz für körperliche Beeinträchtigungen geleistet wird.
Nicht steuerfrei hingegen sind Rentenzahlungen aus einer Unfallrente. Den Ertragsanteil müssen Sie in diesem Fall mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern.
Sonderregelung: Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr
Unfallversicherungen mit einer Beitragsrückgewehr gelten steuerlich wie Kapitallebensversicherungen. Bei Vertragsabschlüssen ab 2005 bedeutet das, dass die Erträge voll versteuert werden müssen.
Trifft eine der folgenden Voraussetzungen zu, müssen allerdings nur 50 Prozent der Erträge versteuert werden:
- Der Vertrag ist mindestens 12 Jahre gelaufen.
- Die Versicherungssumme wird erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausgezahlt bzw. bei Neuverträgen ab 2012 nach Ablauf des 62. Lebensjahres.
- Die Leistung am Vertragsende (Ablaufleistung) wird komplett in einem Betrag ausbezahlt.
- Der Todesfallschutz beträgt mindestens 50 Prozent der Beitragssumme und der Vertrag wurde nach dem 31.03.2009 abgeschlossen.
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