Definition: Ruhegehalt bei Beamten
Das Ruhegehalt ist die Pension, die Beamte nach ihrem aktiven Dienst erhalten. Es ist ein zentraler Bestandteil der Altersversorgung im Beamtenrecht. Beamte erhalten Ruhegehalt entweder, wenn sie die Altersgrenze erreicht haben und in den Ruhestand gehen oder wenn Sie aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden.
Anspruch auf Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit haben:
- Beamte auf Lebenszeit nach einer Dienstzeit von mindestens fünf Jahren (Wartezeit). Bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls entfällt die Wartezeit.
- Beamte auf Probe, wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall verursacht wurde.
- Wahlbeamte (Beamte auf Zeit), die bei Eintritt einer dauernden Dienstunfähigkeit in den Ruhestand treten.
Achtung: Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe (außer bei Dienstunfall) haben keinen Anspruch auf Ruhegehalt haben und werden bei Dienstunfähigkeit entlassen.
Ruhegehalt – Berechnung
- Das Ruhegehalt wird auf Basis der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand berechnet.
- Pro Jahr ruhegehaltsfähiger Dienstzeit beträgt es 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
- Die Höchstgrenze liegt bei 71,75 Prozent der zuletzt bezogenen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
Gut zu wissen: Zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen gehören Grundgehalt, Familienzuschlag der Stufe 1 sowie ggf. Amtszulagen.
Ruhegehalt für Beamte: Mindestversorgung
Die Mindestversorgung beim Ruhegehalt für Beamte ist im Beamtenversorgungsrecht festgelegt und dient als untere Grenze der Altersversorgung. Sie besteht aus zwei möglichen Berechnungsmodellen, wobei die für den Beamten günstigere Variante angewendet wird:- Amtsbezogene Mindestversorgung: Diese beträgt 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der jeweiligen Besoldungsgruppe des Beamten.
- Amtsunabhängige Mindestversorgung: Diese beträgt 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4, zuzüglich eines festen Betrags von 30,68 Euro. In einigen Bundesländern, die die Besoldungsgruppe A 4 abgeschafft haben, kann die Berechnungsweise geringfügig abweichen.
- Zusätzlich gibt es Sonderregelungen bei Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls, bei denen die Mindestversorgung 66,5 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge beträgt, und bei Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls sogar 71,75 Prozent.
Auswirkungen der Dienstunfähigkeit auf das Ruhegehalt
Werden Beamte vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt, wird der sogenannte Versorgungsabschlag vom Ruhegehalt abgezogen. Dieser beträgt 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Ruhestands, also 3,6 Prozent pro Jahr. Der Versorgungsabschlag bei Dienstunfähigkeit beträgt maximal 10,8 Prozent (3 Jahre x 3,6 Prozent). Bei Dienstunfähigkeit wegen eines Dienstunfalls wird kein Versorgungsabschlag fällig.
Tipp: Versorgungs- bzw. Ruhegehaltsrechner finden Sie auf der Website des Bundesministeriums des Innern (BMI) und bei den zuständigen Stellen der Bundesländer, zum Beispiel auf der Seite der Finanzverwaltung NRW oder der Bayerischen Versorgungskammer.
Dienstunfähigkeitsversicherung: Wichtige Ergänzung zum Ruhegehalt
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) sichert Sie für den Fall einer Dienstunfähigkeit ab und schließt die Lücke zum Ruhegehalt. So können Sie dafür sorgen, dass Sie trotz Dienstunfähigkeit finanziell abgesichert sind und Ihren Lebensstandard halten können.
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