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      Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit: Alles Wichtige im Überblick

      Kurzer Überblick Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

      Kurzer Überblick

      • Das Ruhegehalt ist die Pensionszahlung an Beamte. 
      • Beamte erhalten Ruhegehalt, wenn Sie die Altersgrenze für den Ruhestand erreicht haben oder wenn sie aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden.
      • Die Höchstgrenze des Ruhegehalts liegt bei 71,75 Prozent der letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
      • Rentenreform 2026: Die Alterssicherungskommission schlägt vor, das Pensionsalter künftig an das gesetzliche Renteneintrittsalter zu koppeln und nur noch Beschäftigte mit hoheitlichen Aufgaben zu verbeamten. Die Änderungen würden ausschließlich für neu eingestellte Beamte gelten.
      Ruhegehalt Dienstunfähigkeit

      Ratgeber-Inhalt

      Definition: Ruhegehalt bei Beamten

      Das Ruhegehalt ist die Pension, die Beamte nach ihrem aktiven Dienst erhalten. Es ist ein zentraler Bestandteil der Altersversorgung im Beamtenrecht. Beamte erhalten Ruhegehalt entweder, wenn sie die Altersgrenze erreicht haben und in den Ruhestand gehen oder wenn Sie aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. 

      Anspruch auf Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit haben:

      • Beamte auf Lebenszeit nach einer Dienstzeit von mindestens fünf Jahren (Wartezeit). Bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls entfällt die Wartezeit. 
      • Beamte auf Probe, wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall verursacht wurde. 
      • Wahlbeamte (Beamte auf Zeit), die bei Eintritt einer dauernden Dienstunfähigkeit in den Ruhestand treten.

      Achtung: Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe (außer bei Dienstunfall) haben keinen Anspruch auf Ruhegehalt und werden bei Dienstunfähigkeit entlassen.

      Renten-Reform 2026 betrifft auch Beamte

      Die Alterssicherungskommission schlägt vor, das Pensionsalter künftig an die Entwicklung des gesetzlichen Renteneintrittsalters zu koppeln. Steigt das Rentenalter, müssten auch Beamte entsprechend länger arbeiten. Außerdem sollen künftig nur noch Beschäftigte mit hoheitlichen Aufgaben verbeamtet werden. Für neu eingestellte Lehrer und viele andere Staatsbedienstete würde es statt einer Beamtenpension die gesetzliche Rente plus Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes geben.

      Wichtig ist: Die Vorschläge gelten ausschließlich für neu eingestellte Beamte. Wer bereits verbeamtet ist, wäre von den geplanten Änderungen beim Ruhegehalt und den Pensionsregelungen nicht betroffen. Daher würde sich die Reform voraussichtlich erst in etwa 30 bis 40 Jahren spürbar auf die Versorgungsausgaben auswirken.

       

      Ruhegehalt – Berechnung

      • Das Ruhegehalt wird auf Basis der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand berechnet.
      • Pro Jahr ruhegehaltsfähiger Dienstzeit beträgt es 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
      • Die Höchstgrenze liegt bei 71,75 Prozent der zuletzt bezogenen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.

      Gut zu wissen: Zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen gehören Grundgehalt, Familienzuschlag der Stufe 1 sowie ggf. Amtszulagen.

      Ruhegehalt für Beamte: Mindestversorgung

      Die Mindestversorgung beim Ruhegehalt für Beamte ist im Beamtenversorgungsrecht festgelegt und dient als untere Grenze der Altersversorgung. Sie besteht aus zwei möglichen Berechnungsmodellen, wobei die für den Beamten günstigere Variante angewendet wird:
      • Amtsbezogene Mindestversorgung: Diese beträgt 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der jeweiligen Besoldungsgruppe des Beamten.
      • Amtsunabhängige Mindestversorgung: Diese beträgt 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4, zuzüglich eines festen Betrags von 30,68 Euro. In einigen Bundesländern, die die Besoldungsgruppe A 4 abgeschafft haben, kann die Berechnungsweise geringfügig abweichen.
      • Zusätzlich gibt es Sonderregelungen bei Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls, bei denen die Mindestversorgung 66,5 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge beträgt, und bei Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls sogar 71,75 Prozent.

      Auswirkungen der Dienstunfähigkeit auf das Ruhegehalt

      Werden Beamte vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt, wird der sogenannte Versorgungsabschlag vom Ruhegehalt abgezogen. Dieser beträgt 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Ruhestands, also 3,6 Prozent pro Jahr. Der Versorgungsabschlag bei Dienstunfähigkeit beträgt maximal 10,8 Prozent (3 Jahre x 3,6 Prozent). Bei Dienstunfähigkeit wegen eines Dienstunfalls wird kein Versorgungsabschlag fällig. 

      Unser Tipp: Ruhegehaltsrechner

      Einen Versorgungs- bzw. Ruhegehaltsrechner finden Sie auf der Website des Bundesministeriums des Innern (BMI) und bei den zuständigen Stellen der Bundesländer, zum Beispiel auf der Seite der Finanzverwaltung NRW oder der Bayerischen Versorgungskammer.

       

      Dienstunfähigkeit versichern: Lücke zum Ruhegehalt schließen 

      Eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) sichert Sie für den Fall einer Dienstunfähigkeit ab und schließt die Lücke zum Ruhegehalt. So können Sie dafür sorgen, dass Sie trotz Dienstunfähigkeit finanziell abgesichert sind und Ihren Lebensstandard halten können. 

      Unsere Versicherungsexperten wissen, worauf es bei der DU-Versicherung ankommt und vergleichen verschiedene Angebote für Sie. Vereinbaren Sie einfach und schnell online ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.

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