Definition der Teildienstunfähigkeit
Teildienstunfähigkeit (bzw. Teildienstfähigkeit, begrenzte Dienstfähigkeit) bedeutet, dass Beamte aufgrund Ihrer gesundheitlichen Verfassung nicht mehr ihren vollen Dienst verrichten können. Damit es sich um Teildienstunfähigkeit handelt, müssen sie mindestens 50 Prozent ihrer regulären Arbeitszeit arbeiten können. Entsprechend werden ihre Bezüge angepasst.
Die Teildienstunfähigkeit wurde 1999 eingeführt und soll eine vorzeitige Pensionierung verhindern. Beamte sollen ihren Dienst (reduziert) so lange wie möglich verrichten können.
Teildienstunfähigkeit vs. volle Dienstunfähigkeit
Bei der Teildienstunfähigkeit können Beamte noch mindestens 50 Prozent ihrer regulären Arbeitszeit arbeiten, bei der Dienstunfähigkeit können sie nicht mehr arbeiten und werden in den Ruhestand versetzt.
Gesetzliche Regelungen der Teildienstfähigkeit
Für Bundesbeamte ist die Begrenzte Dienstfähigkeit in § 45 Bundesbeamtengesetz (BBG) geregelt. Für Landesbeamte gelten ggf. entsprechende gesetzliche Regelungen der jeweiligen Bundesländer. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 27 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG).
Ursachen für Teildienstunfähigkeit
Die Ursachen für eine Teildienstunfähigkeit sind vielfältig. Unterschiedliche physische und psychische Erkrankungen können dazu führen, dass Beamte zwar noch arbeitsfähig sind, aber nicht mehr in vollem Umfang. Ursachen können zum Beispiel sein: Rückenschmerzen, Bandscheibenvorfälle, Krebserkrankungen oder Infektionskrankheiten.
Die häufigste Ursache für Dienstunfähigkeit sind mit 33,5 Prozent psychische und psychosomatische Erkrankungen wie Burn-out, Depressionen oder Angststörungen (Quelle: beamtenservice.de).
Feststellung der Teildienstunfähigkeit
Die Teildienstunfähigkeit muss (ebenso wie die Dienstunfähigkeit) von einem Amtsarzt im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung festgestellt werden. Auf dieser Grundlage entscheidet die Dienststelle über die Teildienstunfähigkeit.
Vor- und Nachteile der begrenzten Dienstfähigkeit
Vorteile | Nachteile |
Weiterbeschäftigung | Weniger Gehalt |
Reduzierte Arbeitszeit | Geringere Pensionsansprüche |
Einschränkung bei Nebentätigkeiten | |
Aufhebung nur durch Amtsarzt |
Auswirkung der Teildienstfähigkeit auf die Besoldung
Die Besoldung von Beamten wird bei Teildienstunfähigkeit in gleichem Verhältnis gekürzt wie die Arbeitszeit. Wer also noch 50 Prozent arbeiten kann, erhält 50 Prozent des Gehalts aus der Vollzeittätigkeit. Zusätzlich erhalten Beamte bei Teildienstfähigkeit einen sogenannten ruhegehaltsfähigen Zuschlag in Höhe von 50 Prozent des Differenzbetrags zwischen gekürztem und vollem Gehalt.
Beispiel: Anna hat ihre Arbeitszeit auf 70 Prozent reduziert, erhält also noch 70 Prozent Ihrer Besoldung. Zusätzlich erhält sie einen Zuschlag von 15 Prozent (100 - 70 = 30 Prozent, davon die Hälfte). Anna erhält also insgesamt 85 Prozent ihrer ursprünglichen Bezüge.
In Hessen gilt eine andere Regelung: Dort beträgt der Zuschlag 35 Prozent und erhöht sich nach jeweils fünf Dienstjahren um jeweils fünf Prozent (also nach fünf Jahren um 5 Prozent, nach zehn Jahren um 10 Prozent – bis auf 20 Prozent nach 20 Jahren).
Auswirkung der Teildienstfähigkeit auf das Ruhegehalt
Durch Teildienstunfähigkeit verringern sich die ruhgehaltsfähigen Bezüge und damit das spätere Ruhegehalt. Wie viel Ruhegehalt teildienstfähige Beamte erhalten, hängt maßgeblich von diesen Faktoren ab:
- Ruhegehaltsfähige Dienstzeit (anteilige Kürzung bei Teildienstfähigkeit)
- Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge
- Ruhegehaltssatz (je Dienstjahr in Vollzeit 1,79375 Prozent, Höchstsatz: 71,75 Prozent)
Außerdem spielen weitere Faktoren eine Rolle, zum Beispiel die Besoldungsgruppe, das Renteneintrittsalter und ein eventueller Familienzuschlag.
Teildienstunfähigkeit richtig absichern
Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie die finanziellen Nachteile einer Teildienstunfähigkeit ausgleichen. Dazu müssen Sie darauf achten, dass in der DU-Versicherung ein Schutz bei Teildienstunfähigkeit enthalten ist. Dann bezahlt Ihnen der Versicherer einen im Vertrag festgelegten monatlichen Betrag, wenn Sie teildienstunfähig werden.
Haben Sie Fragen zu Ihrer optimalen Dienstunfähigkeitsversicherung? Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen gerne weiter und berechnen Ihnen verschiedene Angebote, zugeschnitten auf Ihren Bedarf. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.