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      Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten

      Kurzer Überblick Dienstunfähigkeitsversicherung Soldaten

      Kurzer Überblick

      • Eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) ist für Soldaten extrem wichtig.
      • Sie schließt im Fall der Dienstunfähigkeit (DU) die Lücke zwischen Ruhegehalt und der regulären Besoldung und sorgt für finanzielle Sicherheit. 
      • Ohne DU-Versicherung kann der bisherige Lebensstandard nicht gehalten werden. Zeitsoldaten erhalten überhaupt kein Ruhegehalt, wodurch die DU-Versicherung die einzige finanzielle Absicherung bietet.
      Dienstunfähigkeitsversicherung Soldaten

      Was ist Dienstunfähigkeit?

      Von Dienstunfähigkeit bei Soldaten spricht man, wenn sie aufgrund ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen ihre Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen können. Als dienstunfähig können Soldaten auch angesehen werden, wenn die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit nicht innerhalb eines Jahres zu erwarten ist. (§ 44 Abs. 3 Soldatengesetz - SG). 

      Gut zu wissen: Wer seine Dienstpflichten nur noch teilweise erfüllen kann, kann auch als teildienstunfähig gelten. Da die Bezüge entsprechend gekürzt werden, kann die entstehende Versorgungslücke mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung geschlossen werden.

       

      Gründe für Dienstunfähigkeit bei Soldaten

      Soldaten sind sowohl körperlichen als auch psychischen Belastungen ausgesetzt. Daher sind die Gründe für eine Dienstunfähigkeit bei Soldaten vielfältig. Laut Deutschem Bundeswehrverband (DBV) sind das die häufigsten Gründe für eine Dienstunfähigkeit bei Soldaten:

      1. Psychische Erkrankungen (31,2 %)

      2. Erkrankungen Skelett/Bewegungsapparat (26,2 %)

      3. Krebs (18 %)

      4. Herz- und Gefäßkrankheiten (6,4 %)

      5. Unfälle (4,2 %)

      6. Sonstige (14,1 %)

      DU-Verfahren der Bundeswehr

      Die Dienstunfähigkeit bei Soldaten wird auf der Grundlage eines medizinischen Gutachtens festgestellt. Im Wesentlichen beinhaltet das Verfahren diese Schritte: 
      1. Ärztliches Gutachten: Die Dienstunfähigkeit wird durch ein Gutachten eines Arztes der Bundeswehr festgestellt. Dies kann von Amts wegen oder auf Antrag des Soldaten geschehen.
      2. Prüfung der Dienstfähigkeit: Der Arzt beurteilt, ob der Soldat aufgrund seines körperlichen oder gesundheitlichen Zustands dauerhaft unfähig ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Dabei wird auch berücksichtigt, ob eine Wiederherstellung der Dienstfähigkeit innerhalb eines Jahres zu erwarten ist.
      3. Entscheidung durch die zuständige Stelle: Auf Grundlage des ärztlichen Gutachtens entscheidet die zuständige Stelle über die Dienstunfähigkeit des Soldaten. Diese Entscheidung ist bindend und der Dienstherr hat keinen Beurteilungsspielraum.
      4. Folgen: Bei Berufssoldaten führt die Feststellung der Dienstunfähigkeit in der Regel zur Versetzung in den Ruhestand, während Zeitsoldaten entlassen werden.

      Finanzielle Absicherung durch Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten

      Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Berufssoldaten und Zeitsoldaten extrem wichtig. Denn wer dienstunfähig wird, erhält Ruhegehalt, schlimmstenfalls nur eine Mindestversorgung. Zeitsoldaten erhalten überhaupt kein Ruhegehalt. Durch den Unterschied zur vorherigen Besoldung entsteht eine Versorgungslücke und der bisherige Lebensstandard kann nicht aufrechterhalten werden. Eine DU-Versicherung schließt diese Lücke und sorgt im Fall einer Dienstunfähigkeit für finanzielle Sicherheit.

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