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Dienstunfähigkeitsklausel erklärt

Kurzer Überblick Dienstunfähigkeitsklausel

Kurzer Überblick

  • Im Rahmen der Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) gibt es verschiedene Klauseln im Versicherungsvertrag.
  • Diese Dienstunfähigkeitsklauseln (DU-Klauseln) geben an, wann Beamte eine Leistung aus der Versicherung erhalten.
  • Eine optimale Absicherung bieten nur Verträge mit der echten DU-Klausel.
Dienstunfähigkeitsklausel

Was ist eine Dienstunfähigkeitsklausel?

Die Dienstunfähigkeitsklausel gibt im Versicherungsvertrag zur Dienstunfähigkeitsversicherung an, in welchem Fall Beamte eine Leistung aus der Versicherung erhalten. 

Es gibt verschiedene Arten der Dienstunfähigkeitsklausel. Welche im Vertrag enthalten ist, ist extrem wichtig. Denn nur die echte Dienstunfähigkeitsklausel sichert Beamte bestmöglich ab.

Welche DU-Klauseln gibt es?

  • Echte DU-Klausel: Nur mit der echten DU-Klausel sind Sie optimal abgesichert. Denn sie gewährleistet, dass die Versicherung sich auf den Amtsarzt und den Dienstherrn verlässt und Ihre Dienstunfähigkeit nicht selbst nachprüft. Wenn Sie also laut Ihrem Dienstherrn dienstunfähig sind, erhalten Sie die monatliche Summe aus der DU-Versicherung.
  • Unechte DU-Klausel: Bei der unechten DU-Klausel prüft der Versicherer die Dienstunfähigkeit nach und bezahlt nur, wenn nach seinen Kriterien eine DU vorliegt. 
  • Vollständige DU-Klausel: Die vollständige DU-Klausel besagt, dass alle Beamten, unabhängig von ihrem Status, im Fall der Dienstunfähigkeit eine Leistung erhalten. Also nicht nur Beamte auf Lebenszeit, sondern auch Beamte auf Widerruf oder Probe. 
  • Unvollständige DU-Klausel: Enthält der Versicherungsvertrag eine unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel, bekommen nur Beamte auf Lebenszeit eine Leistung von der Versicherung. 
  • Spezielle DU-Klausel: Für Beamte im Vollzugsdienst (z. B. Polizei, Feuerwehr, Zoll) gibt es eine spezielle DU-Klausel, auch Vollzugsdienstklausel genannt. Diese wird wichtig, wenn Sie zwar im Vollzug nicht mehr einsetzbar sind, jedoch im Innendienst arbeiten könnten, Ihnen Ihr Dienstherr eine solche Tätigkeit aber nicht anbieten kann. Eine normale DU-Versicherung würde dann nicht einspringen, weil keine allgemeine Dienstunfähigkeit vorliegt. 
  • Teildienstunfähigkeitsklausel: Mit der Teil-Dienstunfähigkeitsklausel erhalten Sie anteilig eine Summe aus der Versicherung, wenn Sie teilweise dienstunfähig sind.

Auf echte Dienstunfähigkeitsklausel achten

Achten Sie beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung unbedingt darauf, dass die echte DU-Klausel im Tarif enthalten ist. Damit die DU-Versicherung auf Ihre berufliche Tätigkeit zugeschnitten ist, sollten Sie sich vor dem Abschluss von Experten beraten lassen.

 

Top-Beratung zur DU-Versicherung

Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie sich für den Fall einer Dienstunfähigkeit absichern und Ihre Versorgungslücke zum Ruhegehalt schließen. Aufgrund der verschiedenen Klauseln sollten Sie sich vor dem Abschluss immer von Experten beraten lassen, damit Sie im Fall einer Dienstunfähigkeit ausreichend abgesichert sind. 

Unsere Versicherungsexperten beraten Sie ganzheitlich und berechnen verschiedene Angebote für Sie, zugeschnitten auf Ihre persönliche Situation. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.

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