Ist man im Ausland krankenversichert?
Ob man im Ausland krankenversichert ist, hängt davon ab, wohin man reist und wie lange der Aufenthalt dauert. Innerhalb der EU sowie in einigen weiteren Ländern besteht über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) meist ein eingeschränkter Schutz. Sie übernimmt medizinisch notwendige Behandlungen nach den Regeln des jeweiligen Reiselandes.
Außerhalb Europas reicht der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung in vielen Fällen nicht aus oder entfällt komplett. Zudem werden häufig nur bestimmte Leistungen übernommen. Auch privat Versicherte sollten prüfen, ob ihre private Krankenversicherung (PKV) im Ausland gilt und welche Leistungen eingeschlossen sind.
Für Urlaubsreisen in der EU oder Reisen außerhalb Europas empfiehlt sich daher oft eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung. Sie schützt vor hohen Behandlungskosten und übernimmt je nach Tarif auch Rücktransporte, Krankenhausaufenthalte oder Notfallbehandlungen.
EHIC (European Health Insurance Card)
Für den Versicherungsschutz im europäischen Ausland benötigen Sie die EHIC, die Europäische Versicherungskarte. Diese müssen Sie allerdings nicht beantragen. Sie befindet sich auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte. Es ist daher wichtig, Ihre Versichertenkarte immer im Ausland mit dabei zu haben.
Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Ausland nur bestimmte medizinische Leistungen wie Arztbesuche, Krankenhausbehandlungen oder Medikamente, wenn diese während des Aufenthalts erforderlich werden. Die Kosten werden dabei nur für medizinisch notwendige Behandlungen nach dem Standard im Reiseland übernommen. Das bedeutet: Versicherte erhalten nur die Leistungen, die auch Einheimischen dort zustehen. Eventuelle Zuzahlungen oder Eigenanteile müssen häufig selbst getragen werden.
Außerdem kann es vorkommen, dass bestimmte Behandlungen oder Medikamente im Ausland nicht oder nur teilweise übernommen werden. Kosten, die darüber hinausgehen, sowie Kosten für den Rücktransport nach Deutschland müssen Reisende zum Beispiel selbst bezahlen.
In welchen Ländern gilt die gesetzliche Krankenversicherung?
Die Krankenkassen übernehmen die Grundversorgung in allen Mitgliedstaaten der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Nordirland. Darüber hinaus zahlt die gese Krankenversicherung auch in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen getroffen hat. Dazu gehören zum Beispiel Tunesien, die Türkei und Marokko.
Sind Sie hingegen außerhalb der EU und in Ländern unterwegs, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keinerlei Behandlungskosten.
Erstattung von Behandlungen im Ausland
Innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz können Versicherte Behandlungskosten zunächst selbst bezahlen und anschließend bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Erstattet wird allerdings meist nur der Betrag, der auch für eine vergleichbare Behandlung in Deutschland übernommen würde. Zusätzliche Kosten oder Eigenanteile bleiben beim Versicherten.
Für bestimmte Leistungen, etwa Krankenhausbehandlungen oder umfangreichen Zahnersatz, kann vorab eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein. Deshalb empfiehlt es sich, die Kostenübernahme vor einer geplanten Behandlung frühzeitig mit der Krankenkasse abzuklären.
Braucht man eine private Auslandskrankenversicherung in der EU?
Innerhalb der EU genießen Sie durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung einen Basisschutz für medizinisch notwendige Behandlungen nach den Maßstäben des Reiselandes und nur in der Höhe, die in Deutschland üblich wäre. Da jedoch nicht alle Kosten übernommen werden und Leistungen wie ein Krankenrücktransport ausgeschlossen sind, kann eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein, um diese Versorgungslücke zu schließen.
Fallbeispiele: Warum eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein kann
1. Beispiel: Ski-Urlaub
Bei einem Skiurlaub in der Schweiz stürzen Sie auf der Piste und müssen von der Bergrettung geborgen werden. Für den Abtransport mit einem Schneemobil können bereits 200 bis 400 Euro anfallen. Muss zusätzlich ein Rettungshubschrauber eingesetzt werden, entstehen schnell Kosten von 3.500 bis 10.000 Euro.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur die Behandlung im Krankenhaus in dem Rahmen, die sie in Deutschland kosten würde. Da die Behandlungskosten in der Schweiz höher liegen, müssten Sie den Differenzbetrag selbst bezahlen. Bergungskosten, Hubschraubereinsätze oder ein Rücktransport nach Deutschland kommen zusätzlich dazu. Ohne Auslandskrankenversicherung bleibt schnell eine hohe Eigenbeteiligung von mehreren Tausend Euro übrig. Dabei gehen gute Tarife bereits ab 25 Euro im Jahr los.
2. Beispiel: Surf-Trip
Während eines Surftrips in Kalifornien verletzen Sie sich bei einem Sturz schwer an der Schulter. Der Rettungsdienst bringt Sie ins Krankenhaus, dort folgen Untersuchungen, Röntgenaufnahmen und eine ambulante Behandlung. Bereits die Fahrt mit dem Krankenwagen kann in den USA 1.000 bis 3.000 Euro kosten. Für die Behandlung in der Notaufnahme kommen schnell mehrere Tausend Euro hinzu.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in den USA in der Regel keine Kosten. Sämtliche Ausgaben für Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhausbehandlungen müssen Sie daher selbst bezahlen. Wird zusätzlich ein medizinischer Rücktransport nach Deutschland notwendig, können dafür nochmals Kosten im fünfstelligen Bereich entstehen. Gerade bei Reisen außerhalb der EU ist eine private Auslandskrankenversicherung umso wichtiger. Leistungsstarke Tarife beginnen bereits ab 25 Euro.
Was bezahlt die Auslandskrankenversicherung?
Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für
- ambulante und stationäre Behandlungen
- Hilfsmittel und Medikamente
- Rettungs-, Such- und Bergungskosten
- Krankenrücktransport ins Heimatland
Je nach Tarif übernimmt eine Auslandskrankenversicherung auch die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung von Begleitpersonen, die Gepäckrückholung oder stellt Serviceleistungen wie Dolmetscher oder psychologische Hilfe zur Verfügung.
Unser Tipp
Weitere Informationen rund um den Versicherungsschutz in verschiedenen Urlaubsländern inklusive Merkblätter zum Download finden Sie auf dieser Seite des GKV-Spitzenverbands.
Sie möchten online die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung berechnen oder eine Versicherung abschließen? Dann empfehlen wir z. B. den Online-Rechner der HanseMerkur.
Wie lange gilt eine Auslandskrankenversicherung?
Eine Auslandskrankenversicherung können Sie für kurze oder längere Urlaubsreisen im Ausland abschließen. Es gibt verschiedene Tarife für Alleinreisende, Ehepaare und Familien. Für längere Reisen wie Weltreisen, Work & Travel oder Auslandssemester gibt es spezielle Langzeit-Tarife, die einer normalen Krankenversicherung ähneln. Sie sind geeignet, wenn die Reise länger als acht bis zehn Wochen dauert.
Krankenversicherung im Ausland: Beratung vereinbaren
Sie möchten wissen, welcher Krankenversicherungsschutz im Ausland sinnvoll ist oder welche Auslandskrankenversicherung zu Ihrer Reise passt? Wir beraten Sie gerne persönlich zu passenden Tarifen, Leistungen und möglichen Versorgungslücken, die individuell auf Ihr Reiseziel und die Dauer Ihres Aufenthalts abgestimmt sind.