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Wie lange erhalten Sie Leistung aus der Krankentagegeld-Versicherung?

Überblick: Wie lange Leistung aus Krankentagegeldversicherung

Kurzer Überblick

  • Die Krankentagegeldversicherung zahlt bei längerer Krankheit ein tägliches Einkommen – zeitlich unbegrenzt, solange Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

  • Gesetzliches Krankengeld endet nach maximal 72 Wochen – für Selbstständige und privat Versicherte ist die private Krankentagegeldversicherung daher besonders wichtig.

  • Sobald Berufsunfähigkeit eintritt, endet der Anspruch auf Krankentagegeld. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher eine sinnvolle Ergänzung.

  • Die Auszahlung des Krankentagegelds beginnt nach einer vertraglich vereinbarten Karenzzeit, z. B. nach 14 oder 42 Tagen.

Krankentagegeld-Versicherung Leistungsdauer

Ratgeber-Inhalt

Was ist Krankentagegeld – und wann wird es gezahlt?

Die Krankentagegeldversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die Ihnen im Krankheitsfall ein tägliches Einkommen sichert, sobald Sie längere Zeit nicht arbeiten können. Sie schließt die finanzielle Lücke, die durch das Wegfallen des regulären Einkommens entsteht.

Der Anspruch beginnt nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten Karenzzeit. Diese liegt meist zwischen 14 und 42 Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit – je nach Tarif und persönlicher Absicherungssituation.

Wie lange zahlt die Krankentagegeldversicherung?

Solange Sie ärztlich als arbeitsunfähig eingestuft sind, erhalten Sie die vertraglich vereinbarte Leistung – in der privaten Krankentagegeldversicherung zeitlich unbegrenzt.

Das unterscheidet sie vom gesetzlichen Krankengeld, das nur für maximal 72 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt wird – und zwar bezogen auf dieselbe Krankheit. Besonders für Selbstständige oder privat Versicherte ist die Krankentagegeldversicherung deshalb ein zentraler Bestandteil der finanziellen Absicherung.

Was passiert bei Berufsunfähigkeit?

Die Leistung aus der Krankentagegeldversicherung endet, wenn Arbeitsunfähigkeit in eine Berufsunfähigkeit (BU) übergeht. Das ist der Fall, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben können.

Ab diesem Zeitpunkt greift – sofern vorhanden – die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt Ihnen dann eine monatliche Rente in der vereinbarten Höhe. Deshalb ist es wichtig, beide Versicherungen aufeinander abzustimmen, um lückenlos abgesichert zu sein.

Krankentagegeld und BU – für vollständigen Schutz

Die Krankentagegeldversicherung sichert Ihre Einnahmen im Krankheitsfall – und das ohne zeitliche Begrenzung, solange keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Damit ist sie besonders für Selbstständige und privat Versicherte attraktiv.

Da das Krankentagegeld bei Berufsunfähigkeit endet, ist eine ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung essenziell. Gemeinsam bilden beide Bausteine eine starke Absicherung für den Ernstfall.

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