Sobald der Leistungsanspruch besteht, erhalten Sie Leistungen aus Ihrer Krankentagegeld-Versicherung. Das privat versicherte Krankentagegeld erhalten Sie prinzipiell zeitlich unbegrenzt. Sollte sich Ihr Zustand von arbeitsunfähig auf berufsunfähig ändern, endet die Leistung aus der Krankentagegeld-Versicherung. Deshalb ist die Berufsunfähigkeits-Versicherung als Folgeabsicherung genauso wichtig.
Berufsunfähigkeit tritt dann ein, wenn Sie Ihren Beruf längerfristig oder dauerhaft nicht mehr ausüben können. Längerfristig definieren private Berufsunfähigkeits-Versicherung mit einem Zeitraum von voraussichtlich mehr als 6 Monaten.
Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse wird längstens für maximal 72 Wochen gezahlt. Sofern Leistungsanspruch besteht, erhalten Sie Leistungen aus Ihrer Krankentagegeld-Versicherung. Das versicherte Krankentagegeld erhalten Sie zeitlich unbegrenzt.
Die vereinbarte Leistung beginnt abhängig von dem gewählten Tarif nach Ablauf einer Karenzzeit.
