Übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für eine Zahnspange?
Welchen Anteil an den Kosten für eine Zahnspange die gesetzliche Krankenkasse übernimmt, kommt darauf an, wie erheblich die Fehlstellung ist. Bei Kindern übernimmt sie die Kosten für Zahnfehlstellungen, die in der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) 3 bis 5 liegen.
Bei weniger stark ausgeprägten Fehlstellungen (KIG 1 und 2) übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten nicht. Das Gleiche gilt für Erwachsene, die eine Zahnspange brauchen. In diesem Fall werden die Kosten so gut wie gar nicht erstattet.
Beachten Sie außerdem, dass die gesetzliche Krankenversicherung immer nur die absolut notwendigen Standard-Leistungen übernimmt. Zum Beispiel bezahlt sie keine unsichtbaren Zahnspangen oder Mini-Brackets, die besonders für Kinder und Jugendliche das Leben mit Zahnspange erleichtern.
Zahnspange in der Zahnzusatzversicherung
Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, erhalten Sie die Kosten für eine Zahnspange umfangreich erstattet. Wichtig dabei ist, dass im gewählten Tarif kieferorthopädische Behandlungen miteingeschlossen sind. Dann übernimmt die Versicherung die Kosten bei leichten oder mittleren Fehlstellungen der Zähne oder für ästhetische Maßnahmen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Dazu gehören zum Beispiel:
- Unsichtbare Zahnspangen
- Innenliegende Zahnspangen
- Keramik-Brackets
- Farblose Bögen
- Retainer zur Stabilisation der Spange
Zahnzusatzversicherung: Zahnspange für Erwachsene
Zahnspangen für Erwachsene werden von der gesetzlichen Krankenversicherung so gut wie nie bezahlt. Wer als Erwachsener eine Fehlstellung der Zähne beheben will, muss daher tief in die Tasche greifen – denn eine feste Zahnspange kann bis zu 8.000 Euro kosten, eine unsichtbare Zahnspange bis zu 10.000 Euro.
Deshalb kann sich auch für Erwachsene eine Zahnzusatzversicherung lohnen. Auch hier müssen Sie darauf achten, dass es sich um einen Anbieter handelt, der kieferorthopädische Leistungen für Erwachsene einschließt.
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