Auch die Kosten für eine Zahnspange sind im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung versicherbar. Wichtig dabei ist, dass im gewählten Tarif kieferorthopädische Behandlungen miteingeschlossen sind.
Die Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischer Behandlung übernimmt dann zum Beispiel auch Kosten bei leichten oder mittleren Fehlstellungen der Zähne oder ästhetische Maßnahmen, welche von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Dazu zählt in der Regel auch der Retainer, welcher von Kieferorthopäden nach abgeschlossener Behandlung eingesetzt werden, um ein erneutes Verschieben der Zähne zu verhindern.
Ohne Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischer Behandlung müssten auch die Kosten hierfür vom Versicherten oder den Eltern getragen werden.
Zahnzusatzversicherung: Zahnspange für Erwachsene
Zahnzusatzversicherungen für Kieferorthopädie können sich auch für Erwachsene mit Zahnfehlstellungen lohnen. Da die Krankenkassen diese Behandlungen nur bis zum 18. Lebensjahr übernehmen müssten die Kosten für die Behandlung von Erwachsenen ansonsten vollständig selbst getragen werden. Die Korrektur von Fehlstellungen dauert bei Erwachsenen zwar länger als bei Kindern, ist aber grundsätzlich möglich.
Da Behandlungskosten beim Kieferorthopäden schnell mehrere tausend Euro kosten, sollten auch Erwachsene den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für eine Zahnspange erwägen.