Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn eine Person verletzt wird, eine Sache beschädigt wird oder ein Vermögensschaden entsteht. Und in der Regel ist das auch der Fall, wenn der Geschädigte ein Familienmitglied ist. Es gibt allerdings auch Ausnahmen.
Beispiel für einen Haftpflichtschaden innerhalb der Familie
Anna, die Schwester von Ben, zieht in eine neue Wohnung um und lässt sich dabei von ihrem Bruder, der in einer anderen Stadt lebt, helfen. Beim Tragen des Fernsehers bricht Ben aus Versehen die Halterung ab und der Fernseher fällt auf den Boden. Der Fernseher ist zerkratzt und nicht mehr zu gebrauchen. Ben meldet den Schaden seiner Haftpflichtversicherung und diese übernimmt für Ihn die Kosten.
Ausnahmen: Häusliche Gemeinschaft und Versichertengemeinschaft
Leben der Geschädigte und der Versicherungsnehmer gemeinsam in einem Haushalt, zahlt die Privathaftpflichtversicherung den Schaden in der Regel nicht. Auch wenn eine Versichertengemeinschaft besteht (zum Beispiel Ehepartner, die einen Partnertarif bei einer Haftpflichtversicherung haben), zahlt die Versicherung die Kosten für den entstandenen Schaden nicht, da hier ein und dieselbe Person Geschädigter und Versicherungsnehmer zugleich ist.