Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung innerhalb der Familie?
Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn sich eine Person verletzt, eine Sache beschädigt wird oder ein Vermögensschaden entsteht. Und in der Regel ist das auch der Fall, wenn der Geschädigte ein Familienmitglied ist. Im Folgenden finden Sie einige Schadensbeispiele innerhalb der Familie, bei der die Haftpflichtversicherung einspringt und zahlt:
Beispiele für Haftpflichtschäden innerhalb der Familie
Schaden beim Umzug eines Familienmitglieds
Ihre Tochter zieht aus der elterlichen Wohnung aus, und Sie helfen ihr beim Umzug. Während Sie gemeinsam ihren Fernseher tragen, rutscht er Ihnen aus der Hand und fällt unglücklich auf die Treppe. Das Gerät ist danach nicht mehr funktionsfähig. Falls Ihre Tochter nicht mehr mit Ihnen in einem Haushalt lebt, kann Ihre private Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.
Schaden durch ein Kind an Eigentum der Großeltern
Ihr achtjähriger Sohn ist zu Besuch bei seinen Großeltern. Beim Spielen im Wohnzimmer stößt er versehentlich eine teure Porzellanfigur vom Regal, die daraufhin zerbricht. Da Ihr Sohn für den Schaden haftbar ist, kann Ihre private Haftpflichtversicherung für die Kosten aufkommen.
Schaden durch eine geliehene Sache eines Familienmitglieds
Ihr Bruder leiht Ihnen sein E-Bike, damit Sie eine kurze Besorgung erledigen können. Während der Fahrt rutscht Ihnen das Fahrrad aus der Hand, und der Rahmen bricht. Da es sich um eine geliehene Sache handelt, ist der Schaden nur versichert, wenn in Ihrer Haftpflichtversicherung eine Klausel für geliehene Gegenstände enthalten ist.
Schlüsselverlust eines Familienmitglieds
Ihre Mutter lebt in einer Seniorenresidenz, und Sie besitzen einen Ersatzschlüssel zu ihrer Wohnung. Leider verlieren Sie diesen Schlüssel, sodass aus Sicherheitsgründen die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss. Falls Ihre Haftpflichtversicherung den Verlust fremder Schlüssel mit abdeckt, übernimmt sie die Kosten.
Wasserschaden in der Wohnung des erwachsenen Kindes
Sie sind zu Besuch bei Ihrem Sohn in seiner neuen Wohnung und helfen ihm beim Putzen. Während Sie das Badezimmer wischen, lassen Sie versehentlich Wasser über den Waschbeckenrand laufen, sodass es in den Boden eindringt und bei den darunter wohnenden Mietern einen Wasserschaden verursacht. In diesem Fall übernimmt Ihre private Haftpflichtversicherung die Kosten für den entstandenen Schaden.
Ausnahmen: Häusliche Gemeinschaft und Versichertengemeinschaft
Es gibt aber auch Ausnahmen. Leben der Geschädigte und der Versicherungsnehmer gemeinsam in einem Haushalt, zahlt die Privathaftpflichtversicherung den Schaden in der Regel nicht. Auch wenn eine Versichertengemeinschaft besteht (zum Beispiel Ehepartner, die einen Partnertarif bei einer Haftpflichtversicherung haben), zahlt die Versicherung die Kosten für den entstandenen Schaden nicht, da hier ein und dieselbe Person Geschädigter und Versicherungsnehmer zugleich ist.
Es kann trotzdem sein, dass es einige Haftpflichtversicherungen gibt, die auch Schäden zwischen versicherten Personen abdecken. Dies betrifft jedoch ausschließlich Personen- und Sachschäden und keine Vermögensschäden. Vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung und checken Sie gemeinsam mit unseren Beratern Ihre Verträge, damit Sie optimal abgesichert sind!