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Pflegeversicherung: Leistungen und Beiträge

Kurzer Überblick Pflegeversicherung Leistungen

Kurzer Überblick

  • 2025 hat sich der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 3,4 Prozent auf 3,6 Prozent erhöht.
  • Ab Januar 2025 steigt der Gesamtbeitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose auf 4,2 Prozent
  • Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Sie bezahlt Pflegegeld oder Pflegesachleistungen entsprechend des Pflegegrades.
  • Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht bei Weitem nicht aus, um Pflegekosten zu decken. Daher ist eine private Pflegeversicherung besonders wichtig.
Pflegeversicherung Beitrag und Leistungen

Was zahlt die Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für 

  • einen ambulanten Pflegedienst oder 
  • die stationäre Pflege in einem Pflegeheim sowie 
  • Pflegegeld bei der Pflege durch Angehörige 

Manche Leistungen der Pflegeversicherung können auch kombiniert werden, zum Beispiel die Kostenübernahme für den Pflegedienst und zusätzlich Pflegegeld für Angehörige. Wie hoch die Leistungen der Pflegeversicherung ausfallen, hängt davon ab, in welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige eingestuft wird.

Wie viel Pflegegeld gibt es?

Im Jahr 2025 erhalten Pflegebedürftige Pflegegeld in dieser Höhe (abhängig vom Pflegegrad): 

Pflegegrad Pflegegeld
1 Kein Pflegegeld
2 347 Euro
3 599 Euro
4 800 Euro
5 990 Euro

 

Pflegesachleistungen für Pflegedienste

Wenn Pflegebedürftige einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, bezeichnet man die Kosten dafür als Pflegesachleistungen. So hoch sind die Pflegesachleistungen 2025: 

Pflegegrad Pflegesachleistung
1 Keine Pflegesachleistung
2 796 Euro
3 1.497 Euro
4 1.859 Euro
5 2.299 Euro

 

Leistungen der Pflegeversicherung für ein Pflegeheim

Müssen Pflegebedürftige vollstationär in einem Pflegeheim untergebracht werden, erhalten sie einen monatlichen Zuschuss je nach Pflegegrad: 

Pflegegrad Zuschuss Pflegeheim
1 Keine Leistung
2 805 Euro
1.319 Euro
4 1.855 Euro
5 2.096 Euro

 

Die Kosten für das Pflegeheim werden von der Pflegeversicherung nicht komplett übernommen, es handelt sich lediglich um einen Zuschuss. Die restlichen Kosten müssen Pflegebedürftige selbst bezahlen. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft (Nebenkosten) und die Mahlzeiten sowie Instandhaltungskosten, die Pflegeheime auf die Bewohner umlegen dürfen. 

Hohe Zuzahlungen für Pflegebedürftige 

Bewohner von Pflegeeinrichtungen müssen immer mehr Kosten selbst übernehmen. Das hat eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. vom 1. Juli 2024 ergeben. Demnach zahlen die zu Pflegenden im Durchschnitt einen Eigenanteil von 2.871 Euro pro Monat im ersten Aufenthaltsjahr. Das sind 211 Euro mehr als noch 2023. Im zweiten Jahr beträgt die monatliche Eigenbeteiligung etwa 2.620 Euro – ein Plus von 233 Euro. Die Entwicklungen deuten darauf hin, dass die Zahlen in den nächsten Jahren weiter steigen werden.

 

Weitere Leistungen der Pflegeversicherung

Darüber hinaus gibt es weitere Leistungen, die die Pflegeversicherung übernimmt: 

  • Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag bis zu 131 Euro monatlich (1.572 Euro im Jahr). Dieser Anspruch gilt auch für den Pflegegrad 1. Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Zwecke zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen eingesetzt werden, zum Beispiel für die Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder für Pflegedienste. 
  • Verhinderungspflege: Fällt ein pflegender Angehöriger wegen Urlaub oder Krankheit aus, bezahlt die Pflegeversicherung bis zu acht Wochen die Ersatzpflege (andere Pflegeperson oder ambulanter Pflegedienst). Insgesamt gibt es dafür maximal 1.685 Euro pro Jahr für die Pflegegrade 2 bis 5. 
  • Kurzzeitpflege im Pflegeheim: Eine weitere Möglichkeit, wenn die private Pflegeperson ausfällt, ist die kurzzeitige Unterbringung in einem Pflegeheim. Dafür übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für bis zu acht Wochen und bis zu 1.854 Euro pro Jahr in den Pflegegraden 2 bis 5. 
  • Ab Juli 2025 werden die Beträge für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammengefasst und sollen dann gemeinsam bei 3.539 Euro liegen.
  • Pflegehilfsmittel: Für Verbrauchsprodukte wie Windeln oder Einmalhandschuhe bezahlt die Pflegekasse bis zu 42 Euro pro Monat. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett oder Lagerungshilfen können bei der Pflegekasse beantragt werden und werden nach bestimmten Kriterien erstattet oder leihweise zur Verfügung gestellt. 
  • Geld für Umbaumaßnahmen: Muss die Wohnung für die Pflege Zuhause umgebaut werden, bezahlt die Pflegeversicherung dafür bis zu 4.180 Euro pro Jahr für alle Pflegegrade. Bei mehreren Pflegebedürftigen, die zusammenwohnen, bis zu 16.720 Euro.

Tipp: Weitere Infos rund um die Pflegeversicherung finden Sie im "Online-Ratgeber Pflege" des Bundesministeriums für Gesundheit.

Gut zu wissen: Seit wann gibt es die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung gibt es seit dem 1. Januar 1995. Sie ist ein Teil der Sozialversicherung und eine Pflichtversicherung in Deutschland. Nach der Einführung der Pflegeversicherung gab es mehrere Pflegereformen, im Zuge derer die Leistungen und die Pflegestufen angepasst wurden.

 

Pflegegrade 1 bis 5: Einstufung

Wie hoch die Leistungen der Pflegeversicherung ausfallen, hängt davon ab, in welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige eingestuft wird. Die Pflegegrade 1 bis 5 geben Auskunft, wie stark Pflegebedürftige in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind. Dabei gilt: 

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Anschließend wird ein Gutachten durch einen Pflegegutachter erstellt und Sie erhalten einen Pflegrad-Bescheid. Nach diesem Pflegegrad bemessen sich dann die Leistungen, die Sie von der Pflegeversicherung erhalten. 

Tipp: Mehr Infos zum Thema Pflegegrade, Antragstellung und einen Pflegegradrechner finden Sie auf der Website pflege.de. 

Pflegeversicherung – Beitrag

Seit 2025 beträgt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Arbeitgeberanteil für Eltern mit Kindern bleibt mit 1,8 Prozent (1,3 Prozent in Sachsen) stabil. Der Zuschlag für Kinderlose bleibt mit 0,6 Prozent ebenfalls unverändert. Durch die Anpassung des allgemeinen Beitragssatzes ergibt sich für Kinderlose ein Gesamtbeitragssatz von 4,2 Prozent. Der Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung beträgt somit in Prozent des Bruttoeinkommens für:  

  • Kinderlose: 2,4 Prozent 
  • Eltern mit einem Kind: 1,8 Prozent
  • Eltern mit zwei Kindern: 1,55 Prozent 
  • Eltern mit drei Kindern: 1,3 Prozent
  • Eltern mit vier Kindern: 1,05 Prozent 
  • Eltern mit fünf und mehr Kindern: 0,8 Prozent 

 

Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegeversicherung für Rentner im Jahr 2025?

Die Rentenversicherung beteiligt sich nicht beim Pflegebeitrag. Das heißt, Rentner zahlen den vollen Beitragssatz ­– ab 2025 sind das 0,2 Prozentpunkte mehr:

  • Rentner ohne Kinder: 4,2 Prozent 
  • Rentner mit einem Kind: 3,6 Prozent 
  • Rentner mit zwei Kindern: 3,35 Prozent
  • Rentner mit drei Kindern: 3,1 Prozent 
  • Rentner mit vier Kindern: 2,85 Prozent
  • Rentner mit fünf Kindern: 2,6 Prozent

Gut zu wissen:

Bis Ende Juni 2025 behält die Rentenversicherung zunächst den alten Beitrag ein. Der neue Beitrag für die ersten sechs Monate (insgesamt 1,2 Prozent) wird im Rahmen der Rentenanpassung rückwirkend mit der Juli-Rente verrechnet. Danach gilt der neue Beitrag.

 

Private Pflegeversicherung als wichtige Ergänzung

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt seit Jahren. Ende 2023 waren knapp 5,7 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen. Damit hat sich die Zahl gegenüber der Jahrtausendwende mehr als verdoppelt. Laut Prognose des Statistischen Bundesamts könnte sich die Anzahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2055 um weitere 37 Prozent erhöhen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt in den allermeisten Fällen nicht alle Kosten, die für die Pflege anfallen. Der Anteil, den Pflegebedürftige monatlich selbst aufbringen müssen, geht oft in die Tausende. Deshalb ist eine private Pflegeversicherung, die diese Lücke schließt, besonders wichtig.

Wichtige Vorteile einer privaten Pflegeversicherung sind zum Beispiel: 

  • Leistungen bereits ab Pflegegrad 1 
  • Pflegegeld individuell vereinbar 
  • Sicherung der Lebensqualität 
  • Möglichkeit der Pflege Zuhause, solange es geht
  • Wichtige Assistance-Leistungen oft inklusive 
  • Günstige Einsteigertarife
  • Entlastung der Angehörigen   

Haben Sie Fragen zur privaten Pflegeversicherung? Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter und vergleichen verschiedene Angebote kostenlos für Sie. Dabei haben sie immer Ihre individuelle Lebenssituation im Blick. Vereinbaren Sie gleich Ihr kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch. 

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