Was zahlt die Pflegeversicherung?
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für
- einen ambulanten Pflegedienst oder
- die stationäre Pflege in einem Pflegeheim sowie
- Pflegegeld bei der Pflege durch Angehörige
Manche Leistungen der Pflegeversicherung können auch kombiniert werden, zum Beispiel die Kostenübernahme für den Pflegedienst und zusätzlich Pflegegeld für Angehörige. Wie hoch die Leistungen der Pflegeversicherung ausfallen, hängt davon ab, in welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige eingestuft wird.
Pflegereform 2027: Was ist geplant?
Die gesetzliche Pflegeversicherung steht aufgrund der wachsenden Zahl an pflegebedürftigen Menschen finanziell massiv unter Druck. Ohne Reform drohe ein Defizit von rund 22,5 Milliarden Euro in den kommenden zwei Jahren. Gesundheitsministerin Nina Warken plant deshalb eine umfassende Pflegereform ab 2027. Unter anderem steht Folgendes im Gesetzesentwurf:
- Der Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung soll von derzeit 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte erhöht werden. Damit würde der Gesamtbeitrag für Kinderlose ab 23 Jahren auf 4,3 % steigen. Für Eltern sollen die bisherigen Beitragssätze von 3,6 % bei einem Kind bis 3,1 % bei drei Kindern bestehen bleiben.
- Arbeitgeber sollen für Minijobber erstmals Pflegebeiträge von 3,6 % zahlen müssen.
- Geplant ist, dass die beitragsfreie Mitversicherung nur noch für Ehepartner mit Kindern unter 7 Jahren oder Kinder mit Behinderung, pflegende Angehörige und Partner in Rente gelte.
- Die Hürden für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen steigen. Dadurch wären zukünftig mehr Punkte in der Pflegebegutachtung nötig, um einen der drei Pflegegrade zu erhalten. Ein Wechsel in einen höheren Pflegegrad könnte dadurch ebenfalls erschwert werden.
- Pflegeleistungen sollen gebündelt werden. Pflegegeld würde künftig zum Entlastungsbudget werden, Pflegesachleistungen zum Sachleistungsbudget und der Entlastungsbetrag zur Unterstützung im Alltag zum Sozialraumbudget zählen. Zusätzlich soll es für Kurzzeitpflege ein Überbückungsbudget geben.
- Durch diese Maßnahmen wäre z. B. das Pflegegeld höher als derzeit. Gleichzeitig würden aus diesem Topf aber auch Pflegehilfsmittel und Ersatzpflege gezahlt werden, sodass der Beitrag am Ende geringer ausfallen würde.
- Anders als beim Entlastungsbetrag könnte man beim Sozialraumbudget künftig den übrigen Betrag, den man nicht voll ausschöpft, verlieren. Für Menschen in Pflegegrad 1 könnte zudem der bisherige Entlastungstarif von 131 € pro Monat entfallen. Gleichzeitig bestünde kein Anspruch auf das neue Sozialraumbudget.
- Das neue Überbrückungsbudget soll deutlich geringer ausfallen als bisher. Statt 3.539 € für Pflegegrad 2 und 3, sollen es nun 1.855 € werden. Für Pflegegrad 4 und 5 wären es 2.285 € statt 3.539 €.
- Pflegende Angehörige sollen geringere Rentenansprüche erhalten. Nach den aktuellen Plänen würden Pflegekassen künftig nur noch 70 statt 100 % der Rentenversicherungsbeiträge übernehmen. Bereits erworbene Rentenansprüche sollen nicht verloren gehen.
- Pflegeheimbewohner müssten länger einen höheren Eigenanteil zahlen. Zuschüsse von 15 % erhalte man dann z. B. nicht bis zum 12. Monat, sondern bis zum 18. Monat. Erst danach würde man den höheren Zuschuss von 30 % erhalten. Das gleiche gelte auch für die anderen Zuschüsse (30 %: statt 13.-24. Monat -> 19.-36. Monat; 50 %: statt 25.-36. Monat -> 37.-54. Monat; 75 %: statt ab dem 37. Monat -> ab dem 55. Monat)
- Leistungen sollen jährlich an die Inflation angepasst und Maßnahmen zur Prävention sollen verstärkt werden. Dazu zöhlen mehr Beratungs-, Vorsorge- und Früherkennungsangebote durch die Krankenkassen.
Wie viel Pflegegeld gibt es?
Aktuell erhalten Pflegebedürftige Pflegegeld in dieser Höhe (abhängig vom Pflegegrad):
| Pflegegrad | Pflegegeld |
|---|---|
| 1 | Kein Pflegegeld |
| 2 | 347 Euro |
| 3 | 599 Euro |
| 4 | 800 Euro |
| 5 | 990 Euro |
Pflegesachleistungen für Pflegedienste
Wenn Pflegebedürftige einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, bezeichnet man die Kosten dafür als Pflegesachleistungen. So hoch sind die Pflegesachleistungen:
| Pflegegrad | Pflegesachleistung |
|---|---|
| 1 | Keine Pflegesachleistung |
| 2 | 796 Euro |
| 3 | 1.497 Euro |
| 4 | 1.859 Euro |
| 5 | 2.299 Euro |
Leistungen der Pflegeversicherung für ein Pflegeheim
Müssen Pflegebedürftige vollstationär in einem Pflegeheim untergebracht werden, erhalten sie einen monatlichen Zuschuss je nach Pflegegrad:
| Pflegegrad | Zuschuss Pflegeheim |
|---|---|
| 1 | Keine Leistung |
| 2 | 805 Euro |
| 3 | 1.319 Euro |
| 4 | 1.855 Euro |
| 5 | 2.096 Euro |
Private Vorsorge bereits ab 30 € monatlich möglich
Eine aktuelle Studie der Rating-Agentur Assekurata im Auftrag des PKV-Verbands zeigt, dass private Pflegevorsorge deutlich günstiger ist als viele vermuten. Während Pflegebedürftige im Heim im Schnitt über 3.000 Euro monatlich selbst zahlen müssen, lässt sich diese Lücke bereits mit vergleichsweise niedrigen Beiträgen absichern: So ist eine Absicherung von rund 2.000 Euro Pflegegeld schon ab etwa 38 Euro im Monat möglich – bei frühem Einstieg sogar noch günstiger. In unserem Vergleich kostet der Einstiegstarif z. B. nur 30 Euro (s.u.).
Gleichzeitig verdeutlicht die Studie, dass viele Menschen die Kosten stark überschätzen und deshalb nicht vorsorgen. Entscheidend ist laut Analyse vor allem der Zeitpunkt: Wer früh abschließt, kann langfristig deutlich sparen und sich umfassender absichern.
Pflegezusatzversicherung: Leistungen und Beiträge im Vergleich
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen – umso wichtiger ist es, frühzeitig für den Ernstfall vorzusorgen. Ein Tarifvergleich bei den Pflegezusatzversicherungen hilft, den richtigen Schutz zu finden und die Versorgungslücke zu schließen. Unser Überblick gibt eine erste Orientierung:
Tarifbewertung
Tarif:
PGA+PGS /50, PZG
Notenskala:
5.0: Volle Leistung
4.0: Gute Leistung
3.0: Ordentliche Leistung
2.0: Mäßige Leistung
1.0: Schwache Leistung
3.6
Günstiger Tarif
- Tagessatz max. 133€/Tag
- 10 % ab Pflegegrad 1 (entspricht 150 €)
- Beitragsfreistellung ab Pflegegrad 3
30,54 €
monatlich
Tarifbewertung
Tarif:
PZTBest03 /50 + PZTA03 /25
Notenskala:
5.0: Volle Leistung
4.0: Gute Leistung
3.0: Ordentliche Leistung
2.0: Mäßige Leistung
1.0: Schwache Leistung
3.5
Top Preis-Leistung
- Tagessatz max. 150€/Tag
- 20 % ab Pflegegrad 1 (entspricht 300 €)
- Beitragsfreistellung ab Pflegegrad 5
55,95 €
monatlich
Tarifbewertung
Tarif:
PG-K-plus /50
Notenskala:
5.0: Volle Leistung
4.0: Gute Leistung
3.0: Ordentliche Leistung
2.0: Mäßige Leistung
1.0: Schwache Leistung
4.1
Top Leistung
- Tagessatz max. 150€/Tag
- Schon 50 % ab Pflegegrad 1 und volle Leistung ab Pflegegrad 2
- Beitragsfreistellung ab Pflegegrad 4
84,15 €
monatlich
Quelle Tarifbewertung: psponline, Februar 2026; Berechnungsgrundlage: Angestellter, 35 Jahre; Versicherungsbeginn: 01. Januar 2026; Grundlage für die Bewertung sind die Tarifbedingungen der Gesellschaften. Zu den wichtigsten Tarifmerkmalen gehören u.a., wie viel Prozent der Kosten übernommen werden, bis zu welchem Betrag die Leistungen gedeckt sind, ob andere Leistungen vorausgehen müssen und ob Besonderheiten gelten.
Welche Pflegezusatzversicherung ist die beste?
In unserem Vergleich unterscheiden sich die drei Pflegetagegeld-Tarife deutlich. Mit fast 31 Euro im Monat bietet die HanseMerkur den günstigsten Einstieg, zahlt jedoch ab Pflegegrad 1 nur eine reduzierte Leistung und sieht einen etwas niedrigeren maximalen Tagessatz vor.
Allianz positioniert sich mit etwa 56 Euro monatlich im Mittelfeld und kombiniert einen höheren Tagessatz mit besseren Leistungen bereits ab Pflegegrad 1 und ist unser Preis-Leistungssieger.
Die Continentale verlangt mit rund 84 Euro den höchsten Beitrag, leistet dafür aber schon frühzeitig und deutlich umfangreicher, da ab Pflegegrad 1 ein hoher Prozentsatz gezahlt wird und die volle Leistung schneller greift. Damit zeigt sich klar: Je früher und umfassender die Absicherung im Pflegefall einsetzen soll, desto höher fällt der monatliche Beitrag aus. Welcher Tarif für Sie der beste ist, hängt daher von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab.
Kosten in der Pflege
Die Kosten für das Pflegeheim werden von der Pflegeversicherung nicht komplett übernommen, es handelt sich lediglich um einen Zuschuss. Die restlichen Kosten müssen Pflegebedürftige selbst bezahlen. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft (Nebenkosten) und die Mahlzeiten sowie Instandhaltungskosten, die Pflegeheime auf die Bewohner umlegen dürfen.

Hohe Zuzahlungen für Pflegebedürftige – Bund und Länder reagieren
Bewohner von Pflegeeinrichtungen müssen immer mehr Kosten selbst übernehmen. Das hat eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. ergeben. Demnach zahlen die zu Pflegenden zum 1. Juli 2026 im Durchschnitt einen Eigenanteil von bis zu 3.364 Euro pro Monat im ersten Aufenthaltsjahr. Das sind 119 Euro mehr als noch Anfang des Jahres und 256 Euro mehr als im Juli 2025.
Die Eigenbeteiligung setzt sich aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für Pflegeleistungen, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen, und variiert regional deutlich: Am teuersten ist die Belastung etwa in Bremen (3.761 Euro), am niedrigsten in Sachsen-Anhalt (2.891 Euro). Die Entwicklungen deuten darauf hin, dass die Zahlen in den nächsten Jahren weiter steigen werden.
Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder eine gemeinsame Arbeitsgruppe unter dem Titel „Zukunftspakt Pflege“ gebildet, die bis Ende 2026 einen grundlegenden Reformvorschlag erarbeiten soll. Ziel ist es, die Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig tragfähig zu machen und gleichzeitig die Leistungen für Pflegebedürftige zu sichern. Zu den Maßnahmen zählen u.a. folgende Punkte:
- Ab 2027 sollen Pflegeheimbewohner monatlich nur noch rund 1.000 bis 1.200 Euro selbst zahlen, darüber hinausgehende Kosten soll die gesetzliche Pflegeversicherung übernehmen.
- Geprüft wird eine breitere Finanzierung, etwa durch weitere Einkunftsarten oder eine Kombination aus Beiträgen und Steuermitteln.
- Diskutiert werden kapitalgedeckte Elemente wie ein Pflegevorsorgefonds zur langfristigen Entlastung.
- Die ambulante Pflege soll gestärkt werden: Ziel ist es, Pflegebedürftigkeit zu verzögern und die Versorgung effizienter zu organisieren.
Je früher Sie starten, desto günstiger wird es
Wer schon früh eine Pflegezusatzversicherung wählt, profitiert langfristig von niedrigen Beiträgen und umfassenden Leistungen. Mit 40 Jahren zahlen Sie z.B. aktuell rund 32 € monatlich und erhalten bei Pflegegrad 4 etwa 1.200 € Unterstützung. Wer erst mit 50 einsteigt, zahlt für die gleiche Absicherung bereits über 52 € pro Monat.

* Beispielrechnung: Anbieter: HanseMerkur, monatliches Pflegegeld für ambulante, teilstationäre oder vollstationäre Pflege: 1.500 €, 10 % Leistung in Pflegegrad 1, 30 % in Grad 2, 50 % in Grad 3, 80 % in Grad 4, 100 % in Grad 5
Leistungen in der Pflegeversicherung
Darüber hinaus gibt es weitere Leistungen, die die Pflegeversicherung übernimmt:
- Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag bis zu 131 Euro monatlich (1.572 Euro im Jahr). Dieser Anspruch gilt auch für den Pflegegrad 1. Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Zwecke zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen eingesetzt werden, zum Beispiel für die Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder für Pflegedienste.
- Verhinderungspflege: Fällt ein pflegender Angehöriger wegen Urlaub oder Krankheit aus, bezahlt die Pflegeversicherung bis zu acht Wochen die Ersatzpflege (andere Pflegeperson oder ambulanter Pflegedienst). Insgesamt gibt es dafür maximal 1.685 Euro pro Jahr für die Pflegegrade 2 bis 5.
- Kurzzeitpflege im Pflegeheim: Eine weitere Möglichkeit, wenn die private Pflegeperson ausfällt, ist die kurzzeitige Unterbringung in einem Pflegeheim. Dafür übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für bis zu acht Wochen und bis zu 1.854 Euro pro Jahr in den Pflegegraden 2 bis 5.
- Seit Juli 2025 wurden die Beträge für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammengefasst und liegen gemeinsam bei 3.539 Euro.
- Pflegehilfsmittel: Für Verbrauchsprodukte wie Windeln oder Einmalhandschuhe bezahlt die Pflegekasse bis zu 42 Euro pro Monat. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett oder Lagerungshilfen können bei der Pflegekasse beantragt werden und werden nach bestimmten Kriterien erstattet oder leihweise zur Verfügung gestellt.
- Geld für Umbaumaßnahmen: Muss die Wohnung für die Pflege Zuhause umgebaut werden, bezahlt die Pflegeversicherung dafür bis zu 4.180 Euro pro Jahr für alle Pflegegrade. Bei mehreren Pflegebedürftigen, die zusammenwohnen, bis zu 16.720 Euro.
Tipp: Weitere Infos rund um die Pflegeversicherung finden Sie im "Online-Ratgeber Pflege" des Bundesministeriums für Gesundheit.
Seit wann gibt es die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung gibt es seit dem 1. Januar 1995. Sie ist ein Teil der Sozialversicherung und eine Pflichtversicherung in Deutschland. Nach der Einführung der Pflegeversicherung gab es mehrere Pflegereformen, im Zuge derer die Leistungen und die Pflegestufen angepasst wurden.
Pflegegrade 1 bis 5: Einstufung
Wie hoch die Leistungen der Pflegeversicherung ausfallen, hängt davon ab, in welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige eingestuft wird. Die Pflegegrade 1 bis 5 geben Auskunft, wie stark Pflegebedürftige in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind. Dabei gilt:
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Anschließend wird ein Gutachten durch einen Pflegegutachter erstellt und Sie erhalten einen Pflegrad-Bescheid. Nach diesem Pflegegrad bemessen sich dann die Leistungen, die Sie von der Pflegeversicherung erhalten.
Tipp: Mehr Infos zum Thema Pflegegrade, Antragstellung und einen Pflegegradrechner finden Sie auf der Website pflege.de.
Beiträge in der Pflegeversicherung
Seit 2025 beträgt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Arbeitgeberanteil für Eltern mit Kindern bleibt mit 1,8 Prozent (1,3 Prozent in Sachsen) stabil. Der Zuschlag für Kinderlose liegt bei 0,6 Prozent. Dadurch ergibt sich für Kinderlose ein Gesamtbeitragssatz von 4,2 Prozent. Der Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung beträgt somit in Prozent des Bruttoeinkommens für:
- Kinderlose: 2,4 Prozent
- Eltern mit einem Kind: 1,8 Prozent
- Eltern mit zwei Kindern: 1,55 Prozent
- Eltern mit drei Kindern: 1,3 Prozent
- Eltern mit vier Kindern: 1,05 Prozent
- Eltern mit fünf und mehr Kindern: 0,8 Prozent
Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegeversicherung für Rentner im Jahr 2025?
Die Rentenversicherung beteiligt sich nicht beim Pflegebeitrag. Das heißt, Rentner zahlen den vollen Beitragssatz – seit 2025 sind das 0,2 Prozentpunkte mehr:
- Rentner ohne Kinder: 4,2 Prozent
- Rentner mit einem Kind: 3,6 Prozent
- Rentner mit zwei Kindern: 3,35 Prozent
- Rentner mit drei Kindern: 3,1 Prozent
- Rentner mit vier Kindern: 2,85 Prozent
- Rentner mit fünf Kindern: 2,6 Prozent
Gut zu wissen:
Bis Ende Juni 2025 behält die Rentenversicherung zunächst den alten Beitrag ein. Der neue Beitrag für die ersten sechs Monate (insgesamt 1,2 Prozent) wird im Rahmen der Rentenanpassung rückwirkend mit der Juli-Rente verrechnet. Danach gilt der neue Beitrag.
Private Pflegeversicherung als wichtige Ergänzung
Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt seit Jahren. Ende 2023 waren knapp 5,7 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen. Damit hat sich die Zahl gegenüber der Jahrtausendwende mehr als verdoppelt. Laut Prognose des Statistischen Bundesamts könnte sich die Anzahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2055 um weitere 37 Prozent erhöhen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt in den allermeisten Fällen nicht alle Kosten, die für die Pflege anfallen. Der Anteil, den Pflegebedürftige monatlich selbst aufbringen müssen, geht oft in die Tausende. Deshalb ist eine private Pflegeversicherung, die diese Lücke schließt, besonders wichtig.
Wichtige Vorteile einer privaten Pflegeversicherung sind zum Beispiel:
- Leistungen bereits ab Pflegegrad 1
- Pflegegeld individuell vereinbar
- Sicherung der Lebensqualität
- Möglichkeit der Pflege Zuhause, solange es geht
- Wichtige Assistance-Leistungen oft inklusive
- Günstige Einsteigertarife
- Entlastung der Angehörigen
Haben Sie Fragen zur privaten Pflegeversicherung? Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter und vergleichen verschiedene Angebote kostenlos für Sie. Dabei haben sie immer Ihre individuelle Lebenssituation im Blick. Vereinbaren Sie gleich Ihr kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch.