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Wartezeit in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung

Kurzer Überblick Wechsel ohne Wartezeit

Kurzer Überblick

  • Wartezeit bei einer Versicherung bedeutet, dass der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Wartezeit beginnt.
  • Die Wartezeit bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung dauert in der Regel drei Monate.
  • Für besondere Leistungen, zum Beispiel Zahnersatz oder Psychotherapie, kann die Wartezeit auch acht Monate betragen.
  • Wer die gesetzliche Krankenkasse wechselt, genießt ab dem ersten Tag vollen Versicherungsschutz – eine Wartezeit gibt es nicht.
  • Ein Wechsel in die GKV ist nach 12 Monaten Mitgliedschaft jederzeit möglich, mit zwei Monaten Kündigungsfrist zum Monatsende.
  • Bei einer Beitragserhöhung greift ein Sonderkündigungsrecht, auch vor Ablauf der Mindestmitgliedschaft.
  • Unterschiede bei Zusatzbeiträgen, Leistungen oder Bonusprogrammen können den Wechsel attraktiv machen.

 

Wartezeit in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung

Ratgeber-Inhalt

Wartezeit in der Versicherung: Was bedeutet das?

Im Versicherungsumfeld bedeutet Wartezeit, dass nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages der Versicherungsschutz erst nach dem Ablauf der Wartezeit beginnt. Das heißt, das Versicherungsverhältnis besteht zwar schon und Sie bezahlen die Beiträge, jedoch erhalten Sie erst Leistungen aus der Versicherung, wenn die Wartezeit abgelaufen ist. 

Warum gibt es Wartezeiten?

Die Wartezeiten gibt es, damit die Versicherung nicht "noch schnell" abgeschlossen wird, wenn bereits bekannt ist, dass bald eine Leistung in Anspruch genommen werden muss. Gäbe es keine Wartezeiten, könnten die Versicherer ihr Risiko weniger gut kalkulieren und höhere Beiträge wären die Folge. Deshalb ist eine Wartezeit nicht – wie oft angenommen – ein Vorteil für Versicherer, sondern für die Versicherten, da so Kosten für alle minimiert werden.

In 2 Minuten zur passenden Krankenversicherung

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Gesetzlich oder Privat:
Welche Krankenversicherung passt zu dir?

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Bist du angestellt oder selbstständig?

Dein beruflicher Status bestimmt, welche Krankenversicherungen für dich infrage kommen. Als Selbstständiger hast du mehr Wahlfreiheit, Angestellte unterliegen gewissen Einkommensgrenzen.

Verdienst du über 73.800 € im Jahr?

Ab einem Bruttojahreseinkommen von 73.800 € (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025) hast du als Angestellter die Wahl zwischen GKV und PKV. Selbstständige können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.

Wie viele Kinder möchtest du mitversichern?

Aufgrund der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kann die GKV – finanziell gesehen – eine gute Wahl sein: Kinder und nur geringfügig verdienende Lebenspartner zahlen nicht extra.

Was ist dir bei deiner Krankenversicherung am wichtigsten?

Die Entscheidung zwischen GKV und PKV hängt nicht nur von Fakten ab – sondern auch von deinen persönlichen Prioritäten. Möchtest du lieber sparen oder top abgesichert sein?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist für dich verpflichtend

Da dein Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, ist die GKV für dich verpflichtend. Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken – z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

Bei deiner familiären Situation bietet die GKV die solideste und kosteneffizienteste Lösung.
Besonders mit Kindern profitierst du von beitragsfreier Mitversicherung und planbaren Kosten.
Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken, wie z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

Die GKV bietet dir eine verlässliche Grundversorgung. Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken – z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.

Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

Bei deinem Einkommen lohnt sich die PKV auch finanziell: Mit einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 6000 € Beitrag im Jahr sparen - und hast dazu mehr Leistungen als in der GKV! Zudem bekommst du oft bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen als in der GKV.

Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

Bei deinem Einkommen lohnt sich die PKV auch finanziell: Als Angestellter ohne viele Kinder sparst du im Schnitt bis zu 3.840 € pro Jahr.
Mit einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 3.840 € Beitrag im Jahr sparen - und hast dazu mehr Leistungen als in der GKV!
Zudem bekommst du oft bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen als in der GKV.

Als Angestellter profitierst du zusätzlich von einem Arbeitgeberzuschuss: 50 % deines PKV-Beitrags – maximal 471,32 € monatlich (Stand 2025).

Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

2025 zahlen privat Versicherte durchschnittlich 623 € pro Monat (PKV-Verband), während gesetzlich Versicherte mit Durchschnittseinkommen bis zu 943 € zahlen (Zielke-Studie 2025). Im Jahr 2024 wechselten mehr Menschen in die PKV als zurück zur GKV. Ein Wechsel kann bis zu 3.840 € Ersparnis pro Jahr bringen!

Als Angestellter profitierst du von einem Arbeitgeberzuschuss: 50 % deines PKV-Beitrags, maximal 471,32 € monatlich (Stand 2025).

Mit der privaten Krankenversicherung zahlst du weniger Beiträge und erhältst mehr Leistungen

Als Selbstständiger profitierst du besonders von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung. Im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung kannst du nicht nur deutlich sparen – du sicherst dir auch eine bessere medizinische Versorgung und mehr Flexibilität.

Während in der GKV Beiträge von bis zu 1.174 € monatlich anfallen, liegt der durchschnittliche PKV-Beitrag für Selbstständige bei nur 623 €. Das bedeutet für dich: Mehr Leistung, weniger Kosten und bis zu 6.000 € Ersparnis im Jahr.

 

Wie lange ist die Wartezeit in der privaten Krankenversicherung? 

  • Die allgemeine Wartezeit bei einem Wechsel in die PKV liegt bei drei Monaten. Das betrifft sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungen sowie Kosten für Medikamente, Brillen oder Massagen.
  • Behandlungskosten, die durch einen Unfall entstehen, werden aber auch während der Wartezeit von der privaten Krankenversicherung erstattet. In dem Fall gibt es also keine Wartezeit.
  • Für besondere Leistungen kann die Wartezeit bis zu acht Monate betragen. Dazu gehören Psychotherapie, kieferorthopädische Behandlungen, Zahnersatz oder Schwangerschaft. Man spricht dann auch von der besonderen Wartezeit.
  • Mit einer ärztlichen Gesundheitsprüfung kann die Wartezeit in der PKV oft umgangen werden. Wenn Sie von einer anderen PKV wechseln, können bereits erfüllte Wartezeiten angerechnet werden.
  • Bei der Pflegekrankenversicherung, insbesondere bei der Pflegetagegeldversicherung und der Pflegekostenversicherung, gibt es zudem eine Sonderregelung. Hier darf die Wartezeit bis zu drei Jahre betragen. Bei Pflege-Bahr-Tarifen sogar fünf Jahre.
     

Gut zu wissen:

Die Wartezeiten in der PKV sind in den Musterbedingungen des PKV-Verbands und den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers festgelegt sowie gesetzlich in § 197 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankert.  

 

Wann und wie schnell kann ich die gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen einen Kassenwechsel durchführen wollen, steht Ihnen ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft bei der neuen Versicherung der volle Versicherungsschutz zu. Es gibt keine Wartezeit.

Der Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ist durch den Gesetzgeber geregelt und dadurch sehr einfach. Nach einer Versicherungsdauer von mindestens 12 Monaten können Sie Ihre GKV jederzeit kündigen und zu einer anderen Krankenkasse wechseln.

Die Kündigungsfrist beträgt dabei zwei Monate zum Monatsende. Ihre Kündigung kann durch ein formloses Schreiben unter Angabe der Versichertennummer erfolgen. Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Sie automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Dies erlaubt Ihnen den Wechsel der Krankenkasse auch schon vor Ablauf der Mindestmitgliedschaft von 12 Monaten. 

Welche Gründe gibt es für einen Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen sind in weiten Teilen ähnlich, einige Unterschiede könnten Sie allerdings dennoch zu einem Wechsel bewegen:

  • Höhe des Zusatzbeitrages: Der Zusatzbeitrag kann von jeder gesetzlichen Krankenkasse selbst bestimmt werden. Dadurch gibt es starke Unterschiede, sodass sich ein Wechsel lohnen könnte.
  • Leistungsumfang: Grundsätzlich sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sehr ähnlich. Einige Zusatzleistungen werden aber von manchen Kassen übernommen, von anderen wiederum nicht. Sehen Sie sich daher die Leistungen genau an oder sprechen Sie mit Ihrem Berater.
  • Bonusprogramme: Einige Krankenkassen bieten Bonusprogramme an, wenn Sie aktiv für Ihre Gesundheit sorgen. Der Bonus kann dabei in Form einer Geldprämie oder zusätzlichen Leistungen gewährt werden.

Wann gibt es keine Wartezeit?

In der Regel gibt es in diesen Fällen keine Wartezeiten:

  • Für Behandlungen, die aufgrund eines Unfalls notwendig sind.
  • Wenn Sie von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, wird die Vorversicherungszeit angerechnet. Dann kann die Wartezeit reduziert werden oder komplett entfallen.
  • Bei einem Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung gilt die Wartezeit meistens nur für Leistungen, die im alten Tarif nicht enthalten waren.
  • Wartezeiten gelten zudem nicht für die Nachversicherung eines neugeborenen Kindes oder des Partners nach einer Heirat. 

Haben Sie Fragen zur privaten Krankenversicherung? Unsere Versicherungsexperten beantworten sie gerne und berechnen Ihnen unverbindlich und kostenlos verschiedene Angebote. Vereinbaren Sie einfach ein Beratungsgespräch. 

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