Skip to content

Ihr Versicherungsmakler in der Nähe

      Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung

      Kurzer Überblick Arbeitgeberanteil gesetzliche Krankenversicherung

      Kurzer Überblick

      • Arbeitgeber übernehmen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Hälfte der Beiträge. Das betrifft sowohl den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % als auch den Zusatzbeitrag, der 2025 im Schnitt 2,5 % beträgt. Insgesamt ergibt sich damit ein durchschnittlicher Arbeitgeberanteil von 8,55 %.
      • Die Berechnungsgrundlage ist das Bruttogehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze (5.512,50 € im Monat). Liegt das Einkommen darüber, bleibt der Arbeitgeberzuschuss gleich und steigt nicht weiter an.
      • In der privaten Krankenversicherung (PKV) erhalten Arbeitnehmer ebenfalls einen Zuschuss vom Arbeitgeber, der sich an der GKV orientiert.
      • In der Pflegeversicherung zahlt der Arbeitgeber ebenfalls die Hälfte der Beiträge. Der Beitragssatz beträgt 2025 bei Versicherten mit Kindern 3,6 % (Arbeitgeberanteil: 1,8 %) und bei Kinderlosen 4,2 % (Arbeitgeberanteil: 1,8 %, da der Kinderzuschlag von 0,6 % nur der Arbeitnehmer übernimmt).
      • Selbstständige zahlen ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vollständig selbst. Eine Ausnahme bilden Künstler und Publizisten, deren Arbeitgeberanteil über die Künstlersozialkasse finanziert wird.
      Arbeitgeberanteil Krankenversicherung

      Ratgeber-Inhalt

      Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung?

      Viele wissen: Die Beiträge zur Krankenversicherung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber – doch wie hoch ist der Arbeitgeberanteil genau? Und wie viel müssen Sie zahlen? Die simple Antwort: Ihr Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Gesamtbeiträge. 

      Diese bestehen aus dem allgemeinen Krankenkassenbeitrag von 14,6 % sowie aus dem Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegen kann. Da der Arbeitgeberanteil die Hälfte zahlt, beträgt der Beitragssatz 7,3 %. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2025 bei 2,5 %. Der Arbeitgeber übernimmt hier also 1,25 %. Dieser Wert kann jedoch variieren, wenn Ihre Krankenkasse einen höheren Zusatzbeitrag hat.

      Rechnet man diese beiden Zahlen zusammen, erhält man den durchschnittlichen Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser liegt derzeit bei insgesamt 8,55 %

      Wie hoch Ihr Anteil zur Krankenversicherung ausfällt, hängt von Ihrem Einkommen ab – und davon, ob es unter oder über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 € liegt (Stand: 2025). Die folgenden Rechenbeispiele zeigen, wie sich der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil mit einem Gesamtbeitragssatz von 18 % (Krankenkassenbeitrag + Zusatzbeitrag) konkret verteilen.

      Berechnungsbeispiel für den Arbeitgeberanteil mit einem mtl. Einkommen von 4.000 € brutto:

      Da das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird der gesamte Betrag für die Berechnung herangezogen.

      • Bruttoeinkommen: 4.000 €

      • Gesamtbeitragssatz: 18 %

      • Arbeitnehmerbeitrag: 4.000 € * 18 % = 720 €

      • Arbeitgeberanteil: 720 € / 2 = 360 €

      Berechnungsbeispiel für den Arbeitgeberanteil mit einem mtl. Einkommen von 6.000 € brutto:

      Da das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird nur bis zu dieser Grenze berechnet.

      • Beitragsbemessungsgrenze: 5.512,50 €

      • Gesamtbeitragssatz: 18 %

      • Arbeitnehmerbeitrag: 5.512,50 € * 18 % = 991,25 €

      • Arbeitgeberanteil: 991,25 € / 2 = 495,63 €

      Der maximale Arbeitgeberzuschuss liegt in dem Fall bei 495,63 €, da die Beitragsbemessungsgrenze die Obergrenze für die Berechnung darstellt, unabhängig davon, ob Ihr tatsächliches Einkommen höher ist.

      In 2 Minuten zur passenden Krankenversicherung

      Finden Sie in kürzester Zeit heraus, ob eine gesetzliche oder private Krankenversicherung besser zu Ihnen passt. Unser Schnellrechner basiert auf wenigen Angaben und liefert sofort ein klares Ergebnis – schnell, unverbindlich und kostenlos.

      Gesetzlich oder Privat:
      Welche Krankenversicherung passt zu dir?

      1
      2
      3
      4
      5

      Bist du angestellt oder selbstständig?

      Dein beruflicher Status bestimmt, welche Krankenversicherungen für dich infrage kommen. Als Selbstständiger hast du mehr Wahlfreiheit, Angestellte unterliegen gewissen Einkommensgrenzen.

      Verdienst du über 73.800 € im Jahr?

      Ab einem Bruttojahreseinkommen von 73.800 € (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025) hast du als Angestellter die Wahl zwischen GKV und PKV. Selbstständige können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.

      Wie viele Kinder möchtest du mitversichern?

      Aufgrund der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kann die GKV – finanziell gesehen – eine gute Wahl sein: Kinder und nur geringfügig verdienende Lebenspartner zahlen nicht extra.

      Was ist dir bei deiner Krankenversicherung am wichtigsten?

      Die Entscheidung zwischen GKV und PKV hängt nicht nur von Fakten ab – sondern auch von deinen persönlichen Prioritäten. Möchtest du lieber sparen oder top abgesichert sein?

      Die gesetzliche Krankenversicherung ist für dich verpflichtend

      Da dein Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, ist die GKV für dich verpflichtend. Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken – z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.

      Die gesetzliche Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

      Bei deiner familiären Situation bietet die GKV die solideste und kosteneffizienteste Lösung.
      Besonders mit Kindern profitierst du von beitragsfreier Mitversicherung und planbaren Kosten.
      Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken, wie z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.

      Die gesetzliche Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

      Die GKV bietet dir eine verlässliche Grundversorgung. Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken – z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.

      Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

      Bei deinem Einkommen lohnt sich die PKV auch finanziell: Mit einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 6000 € Beitrag im Jahr sparen - und hast dazu mehr Leistungen als in der GKV! Zudem bekommst du oft bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen als in der GKV.

      Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

      Bei deinem Einkommen lohnt sich die PKV auch finanziell: Als Angestellter ohne viele Kinder sparst du im Schnitt bis zu 3.840 € pro Jahr.
      Mit einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 3.840 € Beitrag im Jahr sparen - und hast dazu mehr Leistungen als in der GKV!
      Zudem bekommst du oft bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen als in der GKV.

      Als Angestellter profitierst du zusätzlich von einem Arbeitgeberzuschuss: 50 % deines PKV-Beitrags – maximal 471,32 € monatlich (Stand 2025).

      Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

      2025 zahlen privat Versicherte durchschnittlich 623 € pro Monat (PKV-Verband), während gesetzlich Versicherte mit Durchschnittseinkommen bis zu 943 € zahlen (Zielke-Studie 2025). Im Jahr 2024 wechselten mehr Menschen in die PKV als zurück zur GKV. Ein Wechsel kann bis zu 3.840 € Ersparnis pro Jahr bringen!

      Als Angestellter profitierst du von einem Arbeitgeberzuschuss: 50 % deines PKV-Beitrags, maximal 471,32 € monatlich (Stand 2025).

      Mit der privaten Krankenversicherung zahlst du weniger Beiträge und erhältst mehr Leistungen

      Als Selbstständiger profitierst du besonders von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung. Im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung kannst du nicht nur deutlich sparen – du sicherst dir auch eine bessere medizinische Versorgung und mehr Flexibilität.

      Während in der GKV Beiträge von bis zu 1.174 € monatlich anfallen, liegt der durchschnittliche PKV-Beitrag für Selbstständige bei nur 623 €. Das bedeutet für dich: Mehr Leistung, weniger Kosten und bis zu 6.000 € Ersparnis im Jahr.

       

      Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil in der gesetzlichen Pflegeversicherung?

      Auch in der Pflegeversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge. 

      1. Kinderlose Versicherte ab 2025:

        • Der Beitragssatz für Kinderlose beträgt 4,2 % des Bruttoeinkommens.
        • Der Arbeitgeberanteil liegt bei 1,8 %, während der Arbeitnehmeranteil 2,4 % beträgt (inkl. Beitragszuschlag von 0,6 %)
      2. Versicherte mit Kindern ab 2025:

        • Der allgemeine Beitragssatz für Versicherte mit Kindern beträgt 3,6 %.
        • Der Arbeitgeberanteil liegt bei 1,8 %, der Arbeitnehmeranteil beträgt ebenfalls 1,8 %.

      Es gibt jedoch eine Ausnahme für den Arbeitgeberanteil in der Pflegeversicherung: In Sachsen tragen Arbeitnehmer einen höheren Anteil, da dort der Feiertag Buß- und Bettag nicht abgeschafft wurde. Demnach zahlen Arbeitgeber nicht 1,8 %, sondern nur 1,3 %. In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr zu den Beiträgen und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

      Wer übernimmt die Beiträge, wenn man selbstständig ist?

      Selbstständige zahlen den gesamten Beitrag selbst. Hier gibt es keinen Arbeitgeber, der die Beiträge zur Hälfte übernehmen kann. Wer sich als Angestellter selbständig macht und gesetzlich versichert bleiben möchte, muss sich freiwillig versichern – und damit ebenfalls den kompletten Beitrag zur Krankenversicherung selbst zahlen. 

      Ausnahme beim Arbeitgeberanteil für selbstständige Kreative und Künstler

      Es gibt eine Ausnahme, bei der Sie als Selbstständiger Ihre Beiträge nicht komplett selbst zahlen müssen. Bestimmte Berufsgruppen wie Künstler oder Publizisten können über die Künstlersozialkasse versichert werden, die den Arbeitgeberanteil übernimmt. Für viele andere Selbständige kann ein Wechsel in die private Krankenversicherung finanziell attraktiver sein. Wir beraten Sie hierzu gerne.

       

      Gibt es einen Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung?

      Auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es einen Arbeitgeberanteil für Angestellte. Dieser beträgt in der Regel 50 Prozent der Gesamtbeiträge und richtet sich ebenfalls nach der Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 €, dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse.

      Damit Sie den Arbeitgeberzuschuss zur PKV erhalten, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über die private Krankenversicherung vorlegen. Darin wird bescheinigt, dass eine PKV besteht, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht, welche Leistungen sie beinhaltet und wie hoch der Beitrag ist. Sollte sich irgendetwas an Ihrem Versicherungsverhältnis ändern, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. 

      Gilt der Arbeitgeberzuschuss zur PKV auch für Familienangehörige?

      Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es in der PKV keine kostenlose Familienversicherung. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag und zahlt eigene Beiträge.

      Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung gilt daher nur für den Arbeitnehmer selbst und nicht direkt für Familienangehörige. Allerdings können Familienangehörige indirekt davon profitieren: Wenn privat Versicherte ihren eigenen Zuschuss noch nicht ganz ausgeschöpft haben, können sie die Einsparungen für die Beiträge von Familienangehörigen nutzen.

      Gibt es auch einen Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung?

      Auch den Beitrag zur privaten Pflegeversicherung bezahlt Ihr Arbeitgeber zur Hälfte bis zum Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dieser wird ebenfalls nach der Beitragsbemessungsgrenze berechnet. 

      Für Kinderlose gilt ebenso wie bei gesetzlich Versicherten: Sie bezahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent zur Pflegeversicherung. An diesem Zuschlag beteiligt sich der Arbeitgeber nicht.

      Beispiel: Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung


        Kinderlos, Single Mutter, 1 Kind
      Bruttogehalt 3.000 Euro 2.500 Euro

      Arbeitgeberzuschuss PKV

      (Allg. Beitragssatz 14,6 % + ⌀ Zusatzbeitrag 2,5 %) / 2

      8,55 % 8,55 %

      Zuschuss Pflegeversicherung

      (Beitragssatz 3,6 % / 2)

      1,8 % 1,8 %
      Zuschlag für Kinderlose 0,6 % kein Zuschlag für den Arbeitgeber* -
      Arbeitgeberanteil  313,50 Euro 261,25 Euro


      * Der Zuschlag für Kinderlose spielt bei den Arbeitgebern keine Rolle, da er nur vom Arbeitnehmer getragen wird.

      Ist der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung steuerpflichtig?

      Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung und privaten Pflegeversicherung ist steuerfrei. Wenn der Arbeitgeber aber freiwillig mehr bezahlt als er müsste, z. B. wenn er sich auch am Selbstbehalt beteiligt, dann muss dieser Zuschuss als geldwerter Vorteil versteuert werden. 

      Gibt es einen Zuschuss für private Zusatzversicherungen?

      Für private Zusatzversicherungen gibt es keinen Zuschuss Ihres Arbeitgebers, da es sich dabei um eine persönliche Entscheidung handelt, sich zusätzlich abzusichern. Daher ist der Arbeitgeber auch nicht gesetzlich dazu verpflichtet, einen Zuschuss zu privaten Zusatzversicherungen zu bezahlen. 

      Gesetzliche Krankenversicherung Persönliche Beratung gewünscht?

      Derzeit beliebt

      Freiwillig gesetzlich versichert

      Freiwillig gesetzlich versichert: Was bedeutet das?

      Gesetzliche Krankenversicherung: Aktuelle Zusatzbeiträge 2025

      Gesetzliche Krankenversicherung: Zusatzbeiträge 2025 und 2024 im Überblick

      PKV-Kosten

      Private Krankenversicherung Kosten

      Bleiben Sie auf dem Laufenden. impuls Newsletter abonnieren

      Mit unserem Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Versicherungen - mit Ratgebern, Tipps und Trends sowie Service-Themen. Für die Anmeldung einfach hier ihre E-Mail Adresse eintragen: