Wann wurde die Pflegeversicherung eingeführt?
Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 in Deutschland eingeführt. Leistungen zur häuslichen Pflege konnten Pflegebedürftige in Deutschland erstmals am 1. April 1995 in Anspruch nehmen. Seit 1. Juli 1996 können auch pflegebedürftige Menschen in Pflegeheimen mit den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung rechnen.
Nach der Einführung der Pflegeversicherung folgten diverse Pflegereformen. Die Voraussetzungen für den Erhalt von Leistungen wurden neben körperlichen Beeinträchtigungen auch auf geistige Beeinträchtigungen erweitert, das Pflegegeld wurde erhöht und die Pflegestufen angepasst.
Mit der Pflegereform 2016 sollte auch Menschen mit Demenz ein besserer Zugang zur Pflege ermöglicht werden. Bei der jetzigen Einstufung in Pflegegraden spielt die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen die entscheidende Rolle. Die Leistungen sollen Versicherten, die in geringem Maße körperlich eingeschränkt sind, dabei helfen, möglichst lange zuhause zu wohnen.
Unser Tipp
Alle wichtigen Infos zum Thema Leistungen und Kosten in der Pflegeversicherung finden Sie in unserem Ratgeber Beiträgen und Leistungen der Pflegeversicherung.
Warum wurde die Pflegeversicherung eingeführt?
Die Pflegeversicherung wurde eingeführt, weil die Bevölkerung immer älter wird und damit auch die Zahl der Pflegebedürftigen stetig zunimmt. Hinzu kommt, dass es immer mehr Betroffene ohne oder mit wenigen Kindern gibt, die außerdem berufstätig sind und oft weit entfernt leben, sodass sie sich nicht um die Pflege der Angehörigen kümmern können. Daher wurde die Pflegeversicherung als grundlegende Absicherung bei Pflegebedürftigkeit eingeführt.
Warum ist eine private Pflegeversicherung so wichtig?
Mit höherer Lebenserwartung steigt die Wahrscheinlichkeit, selbst zum Pflegefall zu werden. Gleichzeitig steigen die Kosten, die für die Pflege entstehen. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt dabei nur einen Teil der Pflegekosten. Der Betrag, den Pflegebedürftige selbst bezahlen müssen, wird immer höher. Wer seine Kinder und auch sich selbst im Ernstfall vor hohen Kosten schützen möchte, sollte über eine Pflegezusatzversicherung nachdenken. Sie ist aus mehreren Gründen wichtig:
- Finanzielle Sicherheit: Sie hilft, die Kosten zu decken, die die gesetzliche Pflegeversicherung nicht übernimmt, wie zum Beispiel den Eigenanteil an den Pflegekosten.
- Schutz von Vermögen: Ohne zusätzliche Versicherung muss im Pflegefall oft das eigene Vermögen oder das der Familie genutzt werden, um die Kosten zu decken.
- Unabhängigkeit: Mit einer privaten Pflegeversicherung kann man im Pflegefall unabhängiger von der Unterstützung durch Angehörige bleiben.
- Qualität der Pflege: Man kann sich bessere und umfassendere Pflegeleistungen leisten, die den persönlichen Bedürfnissen entsprechen.
- Demografischer Wandel: Aufgrund der alternden Bevölkerung wird es voraussichtlich zu einem Mangel an Pflegekräften kommen, wodurch die Kosten für Pflegeleistungen steigen könnten.
Pflegezusatzversicherung: die besten Tarife im Überblick
Der Eigenanteil für ein Pflegeheim liegt im Schnitt bei über 3.100 Euro pro Monat. Wer diese Ausgaben im Pflegefall nicht allein stemmen kann oder möchte, sollte mit einer Pflegezusatzversicherung gezielt vorsorgen. Hier finden Sie eine Auswahl geeigneter Tarife im Vergleich:
Tarifbewertung
Tarif:
PGA+PGS /55
Notenskala:
5.0: Volle Leistung
4.0: Gute Leistung
3.0: Ordentliche Leistung
2.0: Mäßige Leistung
1.0: Schwache Leistung
3.3
Günstiger Tarif
- Tagessatz max. 133€/Tag
- 10 % ab Pflegegrad 1
- Keine Beitragsfreistellung
27,83 €
monatlich
Tarifbewertung
Tarif:
PZTBest03 /55 + PZTA03 /5
Notenskala:
5.0: Volle Leistung
4.0: Gute Leistung
3.0: Ordentliche Leistung
2.0: Mäßige Leistung
1.0: Schwache Leistung
3.5
Top Preis-Leistung
- Tagessatz max. 150€/Tag
- 20 % ab Pflegegrad 1 (entspricht 330 €)
- Beitragsfreistellung ab Pflegegrad 5
45,82 €
monatlich
Tarifbewertung
Tarif:
PG-K-plus /55
Notenskala:
5.0: Volle Leistung
4.0: Gute Leistung
3.0: Ordentliche Leistung
2.0: Mäßige Leistung
1.0: Schwache Leistung
4.1
Top Leistung
- Tagessatz max. 150€/Tag
- Schon 50 % ab Pflegegrad 1 und volle Leistung ab Pflegegrad 2
- Beitragsfreistellung ab Pflegegrad 4
88,17 €
monatlich
Quelle Tarifbewertung: psponline, Juli 2025; Berechnungsgrundlage: Angestellter, 35 Jahre; Versicherungsbeginn: 01.07.2025; Grundlage für die Bewertung sind die Tarifbedingungen der Gesellschaften. Zu den wichtigsten Tarifmerkmalen gehören u.a., wie viel Prozent der Kosten übernommen werden, bis zu welchem Betrag die Leistungen gedeckt sind, ob andere Leistungen vorausgehen müssen und ob Besonderheiten gelten.
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