Die Krankenversicherung in der Elternzeit ist eine wichtige Thematik, die je nach Art der Krankenversicherung unterschiedlich gehandhabt wird. Zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, aber auch je nach Versicherungsstatus in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es wichtige Unterschiede. Dieser Ratgeber klärt alle wichtigen Fragen zum Thema Elternzeit und Krankenversicherung und berücksichtigt dabei die verschiedenen Versicherungssysteme und -varianten.
Krankenversicherung während Elternzeit in der gesetzlichen Krankenversicherung
Während der Elternzeit gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) diese Möglichkeiten:
- Pflichtversicherung während Elternzeit: Wenn Sie vorher pflichtversichert als Arbeitnehmer in der GKV waren, bleiben Sie in der Elternzeit beitragsfrei pflichtversichert, solange Sie kein Einkommen haben. Arbeiten Sie Teilzeit, zahlen Sie den Arbeitnehmeranteil des Beitrags, der für Ihr Gehalt anfällt.
- Freiwillige gesetzliche Versicherung: Waren Sie vor der Elternzeit freiwillig gesetzlich versichert, können Sie diese Versicherung während der Elternzeit fortsetzen. Die Beiträge müssen Sie selbst tragen, wenn Sie keinen Anspruch auf Familienversicherung haben.
- Familienversicherung: In der Familienversicherung können Partner und Kinder kostenfrei mitversichert werden, wenn das Einkommen des anderen Partners bestimmte Grenzen nicht überschreitet und keine eigene Versicherungspflicht besteht. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Familienversicherung, bleiben Sie auch während der Elternzeit beitragsfrei familienversichert.
- Studentische Krankenversicherung: In der Elternzeit können Sie in der studentischen Krankenversicherung bleiben, wenn Sie dort vorher versichert waren. Die Beiträge müssen Sie selbst tragen.
Hinweis: Seit dem 1. Januar 2024 müssen Arbeitgeber Beginn und Ende der Elternzeit für ihre Beschäftigten elektronisch an die Krankenkasse melden. Als Arbeitnehmer müssen Sie selbst die Elternzeit nicht der Krankenkasse mitteilen. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Krankenversicherung während der Elternzeit haben, sollten Sie sich trotzdem frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse melden.
Elternzeit in der privaten Krankenversicherung
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie privat versichert sind, bezahlen Sie die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) während der Elternzeit ganz normal weiter.
Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung
Als Angestellter müssen Sie Ihre PKV-Beiträge während der Elternzeit komplett selbst tragen, da der Arbeitgeberzuschuss entfällt. In einigen Tarifen ist es möglich, während der Elternzeit oder bei Bezug von Elterngeld die Beiträge zu reduzieren oder auszusetzen. Informieren Sie sich daher frühzeitig bei Ihrem Anbieter über Ihre Möglichkeiten.
Beamte in der privaten Krankenversicherung
Beamte in Elternzeit haben weiterhin Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn. Außerdem erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge durch den Dienstherrn erstattet. In welcher Höhe, können Sie bei Ihrem Dienstherrn erfragen. Weitere Infos zum Thema private Krankenversicherung für Beamte finden Sie hier.
Mutterschaftsgeld und Krankentagegeld
Mutterschaftsgeld
- Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie für die Zeit des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dazu müssen Sie berufstätig und Mitglied einer Krankenkasse sein – eine Familienversicherung in der GKV reicht nicht aus. Mutterschutzgeld erhalten Sie innerhalb der Mutterschutzfristen und für den Entbindungstag. Es richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen in den letzten drei Monaten, beträgt jedoch maximal 13 Euro am Tag.
- Wenn Sie als Arbeitnehmerin privat versichert sind, können Sie Sie ebenfalls Mutterschutzgeld während der Schutzfristen erhalten. Dieses können Sie beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen. Es beträgt bis zu 210 Euro.
- Als Beamtin oder Selbstständige erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld.
Krankentagegeld
- Wenn Sie eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie während der Mutterschutzfristen Krankentagegeld.
- Die Versicherung müssen Sie dafür mindestens acht Monate vorher abgeschlossen haben.
- Das Krankentagegeld wird mit anderen Leistungen wie Mutterschaftsgeld oder Elterngeld verrechnet. Alle Leistungen zusammengerechnet dürfen Ihr bisheriges Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Krankenversicherung bei Bezug von Elterngeld
Das müssen Sie in Bezug auf Ihre Krankenversicherung beachten, wenn Sie Elterngeld beziehen:
Gesetzliche Krankenversicherung
- Wenn Sie vor dem Elterngeldbezug gesetzlich pflichtversichert waren, bleiben Sie während der Elternzeit beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Das gilt für die gesamte Dauer der Elternzeit, unabhängig davon, wie lange Sie Elterngeld beziehen.
- Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen auch während des Elterngeldbezugs weiterhin Beiträge zahlen. Allerdings werden die Beiträge auf Basis des reduzierten Einkommens (Elterngeld) berechnet. In der Regel fällt hier dann der Mindestbeitrag an.
- Ausnahme für Verheiratete: Wenn Ihr Ehepartner gesetzlich pflichtversichert ist, können Sie für die Dauer des Elterngeldbezugs in die kostenfreie Familienversicherung wechseln.
Private Krankenversicherung
Privat Versicherte müssen ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung während des Elterngeldbezugs vollständig selbst zahlen. Der Arbeitgeberzuschuss entfällt in dieser Zeit.
Gut zu wissen: Freiwillig gesetzlich und privat Versicherte erhalten in der Regel etwas mehr Elterngeld. Der Grund dafür ist, dass bei der Berechnung des Elterngeldes für Pflichtversicherte eine Pauschale für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen wird, was bei freiwillig und privat Versicherten nicht der Fall ist.
Pflegeversicherung während der Elternzeit
Für die Pflegeversicherung während der Elternzeit gelten ähnliche Regeln wie für die Krankenversicherung:
- Pflichtversicherte: Wenn Sie vor der Elternzeit pflichtversichert in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung waren, bleiben Sie während der Elternzeit beitragsfrei in der Pflegeversicherung versichert. Dies gilt für die gesamte Dauer der Elternzeit, solange Ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht.
- Freiwillig Versicherte: Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen auch während der Elternzeit weiterhin Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen. Die Beiträge werden dabei auf Basis des reduzierten Einkommens (Elterngeld) berechnet.
- Teilzeitbeschäftigung: Wenn Sie während der Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, können je nach Höhe des Einkommens Beiträge zur Pflegeversicherung anfallen. In diesem Fall gelten die allgemeinen Beitragssätze für Arbeitnehmer.
- Privatversicherte: Sind Sie privat versichert, müssen Sie Ihre Beiträge zur Pflegeversicherung während der Elternzeit vollständig selbst tragen. Der Arbeitgeberzuschuss entfällt in dieser Zeit.
Tipp: Weitere Infos zum Thema Arbeit und Versicherung in der Elternzeit erhalten Sie auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familien.
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FAQ: Krankenversicherung Elternzeit
Wenn Sie nach der Elternzeit in den Beruf zurückkehren, gilt:
- Als gesetzlich Pflichtversicherter werden Sie automatisch wieder in Ihrem alten Status versichert. Die Beiträge werden wie vor der Elternzeit vom Gehalt abgeführt.
- Als privat Versicherter erhalten Sie wieder den Arbeitgeberzuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung.
Sind Sie nach der Elternzeit in Teilzeit beschäftigt, zahlen Sie GKV-Beiträge gemessen an Ihrem Teilzeitgehalt. Als Privatversicherter erhalten Sie einen anteiligen Arbeitgeberzuschuss basierend auf dem Teilzeitgehalt.
- Gesetzlich Pflichtversicherte: Bleiben währen des Bezugs von Mutterschaftsgeld beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
- Familienversicherte: Waren Sie vor dem Mutterschaftsgeldbezug familienversichert, bleiben Sie dies auch während des Bezugs von Mutterschaftsgeld und müssen weiterhin keine Beiträge zahlen.
- Freiwillig gesetzlich Versicherte: Sind während des Bezugs von Mutterschaftsgeld in der Regel beitragsfrei versichert. Die gesetzlichen Mindestbeiträge müssen für die Dauer des Leistungsbezugs nicht gezahlt werden.
- Privat Versicherte: Für privat Versicherte gelten besondere Regelungen. Sie sollten sich direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung über die genauen Konditionen während des Mutterschaftsgeldbezugs informieren.
Die Beitragsfreiheit gilt nur für das Mutterschaftsgeld selbst. Sollten Sie während dieser Zeit zusätzliches Einkommen haben, können dafür Beiträge anfallen.
Es gibt keinen gesetzlich geregelten Zuschuss zur privaten Krankenversicherung während der Elternzeit. Für die Zeit des Mutterschutzes können privat versicherte Mütter einmalig einen Zuschuss von 210 Euro beim Bundesamt für Soziales beantragen.
Setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung, um mögliche Optionen zur Beitragsreduzierung während der Elternzeit zu besprechen. Ggf. gibt es auch die Möglichkeit, den nicht ausgeschöpften Arbeitgeberzuschuss des Ehepartners zu nutzen.