Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung?
Der Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung beträgt in der Regel 50 Prozent der Gesamtbeiträge. Im Jahr 2024 beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss 421,76 Euro pro Monat.
Der Höchstbetrag ergibt sich aus:
- dem halben allgemeinen Beitragssatz (7,3 Prozent),
- der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrages von Krankenkassen (2024: 0,85 Prozent) und
- der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 5.175 Euro brutto im Monat.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird mit 8,15 Prozent (7,3 + 0,85 Prozent) multipliziert. Daraus ergibt sich der oben genannte maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV von 421,76 Euro.
Arbeitgeberzuschuss zur PKV für Familienangehörige
Wenn Sie Familienangehörige (Kinder und Ehe- bzw. Lebenspartner) haben, die in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos familienversichert wären, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber für deren PKV-Beiträge ebenfalls einen Zuschuss.
Der Höchstbetrag bleibt insgesamt aber bei 421,76 Euro. Deshalb erhalten Sie den Zuschuss für Familienangehörige nur, wenn Sie Ihren eigenen noch nicht ganz ausgeschöpft haben. Sind Ihre Angehörigen gesetzlich krankenversichert, erhalten Sie keinen Zuschuss.
Gut zu wissen: Damit Sie den Arbeitgeberzuschuss zur PKV erhalten, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über die private Krankenversicherung vorlegen. Darin wird bescheinigt, dass eine PKV besteht, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht, welche Leistungen sie beinhaltet und wie hoch der Beitrag ist. Sollte sich irgendetwas an Ihrem Versicherungsverhältnis ändern, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen.
Gibt es auch einen Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung?
Auch den Beitrag zur privaten Pflegeversicherung bezahlt Ihr Arbeitgeber zur Hälfte bis zum Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dieser wird ebenfalls nach der Beitragsbemessungsgrenze berechnet.
Für Kinderlose gilt allerdings: Sie bezahlen derzeit einen Zuschlag von 0,6 Prozent zur Pflegeversicherung. An diesem Zuschlag beteiligt sich der Arbeitgeber nicht.
In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr zu den Beiträgen und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Beispiel: Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung + Pflegeversicherung
Kinderlos, Single | Mutter, 1 Kind | |
Bruttogehalt | 3.000 Euro | 2.500 Euro |
Zuschuss PKV (Allg. Beitragssatz 14,6 % + Zusatzbeitrag 1,7 %) / 2 |
8,15 % | 8,15 % |
Zuschuss Pflegeversicherung (Beitragssatz 3,4 % / 2) |
1,7 % | 1,7 % |
Zuschlag für Kinderlose 0,6 % | Kein Zuschuss | - |
Arbeitgeberanteil | 295,50 Euro | 246,25 Euro |
Ist der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung steuerpflichtig?
Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung und privaten Pflegeversicherung ist steuerfrei. Wenn der Arbeitgeber aber freiwillig mehr bezahlt als er müsste, also er sich zum Beispiel auch am Selbstbehalt beteiligt, dann muss dieser Zuschuss als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Gibt es einen Zuschuss für private Zusatzversicherungen?
Für private Zusatzversicherungen gibt es keinen Zuschuss Ihres Arbeitgebers, da es sich dabei um eine persönliche Entscheidung handelt, sich zusätzlich abzusichern. Daher ist der Arbeitgeber auch nicht gesetzlich dazu verpflichtet, einen Zuschuss zu privaten Zusatzversicherungen zu bezahlen.