Auch für privat versicherte Arbeitnehmer gibt es einen Arbeitgeberzuschuss. Der Maximalbetrag richtet sich nach dem Beitrag, den Ihr Arbeitgeber auch gesetzlich Versicherten bezahlen würde.
Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung 2023
Der Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung beträgt in der Regel 50 Prozent der Gesamtbeiträge. Im Jahr 2023 gilt ein maximaler Arbeitgeberzuschuss zur PKV von rund 404 Euro (403,99 Euro) pro Monat.
Der Höchstbetrag ergibt sich aus:
- dem halben allgemeinen Beitragssatz (7,3 Prozent),
- der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrages von Krankenkassen (2023: 0,8 Prozent) und
- der Beitragsbemessungsgrenze von 4.987,50 Euro (monatliches Bruttoeinkommen).
Die Beitragsbemessungsgrenze wird mit 8,1 Prozent (7,3 + 0,8 Prozent) multipliziert. Daraus ergibt sich der oben genannte maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV von 403,99 Euro.
Zuschuss für Familienangehörige
Wenn Sie Familienangehörige haben, die in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos familienversichert wären, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber für deren PKV-Beiträge ebenfalls einen Zuschuss.
Der Höchstbetrag bleibt insgesamt aber bei 404 Euro. Deshalb erhalten Sie den Zuschuss für Familienangehörige nur, wenn Sie Ihren eigenen noch nicht ganz ausgeschöpft haben. Sind Ihre Angehörigen gesetzlich krankenversichert, erhalten Sie keinen Zuschuss.
Gibt es einen Zuschuss für private Zusatzversicherungen?
Für private Zusatzversicherungen gibt es keinen Zuschuss Ihres Arbeitgebers, da es sich dabei um eine persönliche Entscheidung handelt, sich zusätzlich abzusichern. Daher ist der Arbeitgeber auch nicht gesetzlich dazu verpflichtet, einen Zuschuss zu privaten Zusatzversicherungen zu bezahlen.