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Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung

Kurzer Überblick Arbeitgeberanteil gesetzliche Krankenversicherung

Kurzer Überblick

  • Arbeitgeber tragen 50 % der Kosten für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

  • In der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst dies die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (aktuell 14,6 Prozent) sowie die Hälfte des Zusatzbeitrags, der 2025 maximal 4,40 % betragen wird.

  • Für einen freiwillig gesetzlich Versicherten beträgt der maximale Arbeitgeberanteil stets die Hälfte des Beitrags, der auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze (5.512,50 EUR) und des aktuellen Gesamtbeitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ermittelt wird.

Arbeitgeberanteil Krankenversicherung

Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Der Arbeitgeber bezahlt den allgemeinen Krankenkassenbeitrag sowie den Zusatzbeitrag zur Hälfte. Der allgemeine Beitragssatz beträgt derzeit 14,6 Prozent, der Arbeitgeberanteil beträgt also 7,3 Prozent. Den Zusatzbeitrag kann jede Krankenkasse selbst festlegen. In 2025 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,5 Prozent, der Arbeitgeber übernimmt also 1,25 Prozent. 

Der durchschnittliche Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt also derzeit insgesamt 8,55 Prozent (7,3 + 1,25). 

 

Berechnungsbeispiel für den Arbeitgeberanteil im Jahr 2025:

Angenommen, der Gesamtbeitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beträgt im Jahr 2025 18,00 % und die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 5.512,50 EUR monatlich, ergibt sich der Arbeitgeberanteil wie folgt:

Monatliche Beitragsbemessungsgrenze: 5.512,50 EUR Gesamtbeitragssatz: 18,00 % Arbeitgeberanteil: Die Hälfte des Gesamtbeitragssatzes, also 9,00 %

Der maximale monatliche Beitrag, den ein Arbeitnehmer in der GKV zahlt, wäre:

5.512,50 EUR * 18,00 % = 991,25 EUR

Davon übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte:

991,25 EUR / 2 = 495,63 EUR

Somit beträgt der monatliche Arbeitgeberanteil 495,63 EUR.

 

Gibt es einen Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung?

Auch in der privaten Krankenversicherung gibt es einen Arbeitgeberanteil. Dieser richtet sich nach dem Arbeitgeberanteil und der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Im Jahr 2025 steigt der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) auf 471,32 Euro pro MonatDiese Erhöhung basiert auf der neuen Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro und dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % sowie dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,5 %

Hier finden Sie weitere Infos zum Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung.

"Arbeitgeberanteil" für selbstständige Kreative und Künstler

Wenn Sie selbstständig sind, gibt es keinen Arbeitgeberanteil und Sie müssen Ihre Krankenversicherung komplett selbst bezahlen. Mit einer Ausnahme: Künstler und Kreative können einen Antrag zur Aufnahme in die Künstlersozialkasse stellen, die dann die Hälfte der Beiträge übernimmt. 

 

Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil in der Pflegeversicherung?

Auch in der Pflegeversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge. 

  1. Kinderlose Versicherte ab 2025:

    • Der Beitragssatz für Kinderlose beträgt 4,0 % des Bruttoeinkommens.
    • Der Arbeitgeberanteil liegt bei 1,8 % (in Sachsen 1,3 %), während der Arbeitnehmeranteil 2,2 % beträgt.
  2. Versicherte mit Kindern ab 2025:

    • Der allgemeine Beitragssatz für Versicherte mit Kindern beträgt 3,4 %.
    • Der Arbeitgeberanteil bleibt bei 1,8 % (in Sachsen 1,3 %), und der Arbeitnehmeranteil beträgt 1,6 %.

 Mehr Infos zu den Leistungen und Beiträgen der Pflegeversicherung erhalten Sie hier. 

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