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      Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung: Lohnt es sich?

      Kurzer Überblick Beitragsrückerstattung private Krankenversicherung

      Kurzer Überblick

      • Beitragsrückerstattung bedeutet, dass Versicherte einen Teil ihrer Beiträge zurückerhalten, wenn sie ein Jahr lang keine Leistungen einreichen. Je nach Tarif kann das 1 bis 3 Monatsbeiträge oder sogar mehr ausmachen. Häufig steigt die Rückzahlung mit jedem leistungsfreien Jahr.
      • Die Rückerstattung gilt nur in Tarifen, die diese Option explizit vorsehen, und ist oft erfolgsabhängig. Das heißt, der Versicherer muss wirtschaftlich erfolgreich sein. Eine Garantie besteht nicht.
      • Voraussetzungen sind unter anderem: keine eingereichten Rechnungen (außer ggf. Vorsorge), durchgehender Vertragsbestand, pünktliche Beitragszahlung und ein Tarif mit Rückerstattungsregelung. In einigen Fällen gelten zusätzlich Wartezeiten oder Ausschlüsse.
      • Die Auszahlung erfolgt meist im Folgejahr, oft zwischen Juli und September. Einige Versicherer, wie Debeka, zahlen bereits im 2. Quartal. Es gibt keine gesetzliche Frist, aber in der Praxis liegt sie bei etwa 6 Monaten nach Jahresende.
      • Vorsicht bei der Steuer: Die Rückerstattung wird von den steuerlich absetzbaren Beiträgen abgezogen, wodurch sich Ihre Sonderausgaben mindern können. Besonders bei freiwillig selbst getragenen Gesundheitskosten lohnt sich eine steuerliche Beratung.
      • Die Rückerstattung lohnt sich vor allem für gesunde Personen, die kleine Kosten selbst übernehmen können. Wer jedoch regelmäßig ärztliche Behandlungen braucht oder ein knappes Budget hat, profitiert meist mehr vom Einreichen der Rechnungen als von der Rückzahlung.
      Beitragsrückerstattung in der PKV - Ratgeber von Experten fachlich geprüft

      Artikel von impuls Fachexperten geprüft

      Beitragsrückerstattung private Krankenversicherung

      Ratgeber-Inhalt

      Was bedeutet Beitragsrückerstattung in der PKV?

      Die Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein Bonusmodell, bei dem der Versicherer Ihnen einen Teil der gezahlten Beiträge zurückerstattet, wenn Sie innerhalb eines Versicherungsjahres keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch genommen haben. Das heißt, wer keine Rechnungen einreicht oder nur eine Vorsorgeuntersuchung wahrgenommen hat, bekommt einen Teil der Beiträge zurück – meist in Form von Monatsbeiträgen oder einem Prozentsatz. Je länger man keine Leistungen beansprucht, desto höher kann die Rückerstattung ausfallen. Beispielsweise:

      • 1 Jahr ohne Leistung: 1 Monatsbeitrag zurück.
      • 2 Jahre ohne Leistung: 1,5 Monatsbeiträge zurück.
      • 3 Jahre ohne Leistung: 2 Monatsbeiträge zurück.

      Dieses Rückerstattungssystem soll dazu anregen, kleinere Arztbesuche oder Medikamente selbst zu bezahlen, um Kosten für die Versicherung zu sparen und den Verwaltungsaufwand für die Versicherer zu minimieren. Aber: Gesundheit geht vor! Bei Beschwerden sollte man nicht aus Kostengründen auf Arztbesuche verzichten. 

      Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung

      Die Beitragsrückerstattung in der PKV ist meist freiwillig und nicht garantiert. Sie hängt davon ab, ob der Versicherer im jeweiligen Jahr wirtschaftlich erfolgreich war und Überschüsse erzielt hat oder nicht. 

       

      Welche Voraussetzungen gibt es für die Beitragsrückerstattung?

      Die Voraussetzungen für eine Beitragsrückerstattung in der PKV hängen von den vertraglichen Regelungen Ihres Tarifs ab. Generell gibt es einige Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten:

      1. Keine Leistungsinanspruchnahme

      • Sie dürfen im gesamten Versicherungsjahr keine Rechnungen für ärztliche Behandlungen, Medikamente oder Therapien bei Ihrer PKV einreichen.
      • Je nach Tarif zählen Vorsorgeuntersuchungen wie Krebsfrüherkennung, Impfungen oder Zahnprophylaxe nicht als Leistungsinanspruchnahme. Sie können also genutzt werden, ohne die Rückerstattung zu verlieren.

      2. Vertragsbestand im gesamten Jahr

      • Ihr Vertrag muss das gesamte Versicherungsjahr ununterbrochen bestehen.
      • Wenn Sie den Vertrag während des Jahres kündigen oder wechseln, entfällt in der Regel der Anspruch auf die Rückerstattung.

      3. Regelmäßige Beitragszahlung

      • Ihre Beitragszahlungen müssen pünktlich und vollständig erfolgt sein.
      • Beitragsrückstände oder verspätete Zahlungen können dazu führen, dass die Rückerstattung verweigert wird.

      4. Tarif mit Rückerstattungsoption

      • Die Beitragsrückerstattung muss in Ihrem PKV-Tarif explizit vorgesehen sein. Nicht alle Tarife bieten diese Option an.
      • Tipp: Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen oder fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob Ihr Tarif eine Rückerstattungsregelung beinhaltet. Gerne helfen auch unserer Experten dabei.

      5. Mindestwartezeit

      • Einige Versicherer verlangen, dass der Vertrag eine bestimmte Zeit bestanden haben muss, bevor Sie erstmals Anspruch auf eine Rückerstattung haben (z. B. kann die Wartezeit 6 Monate oder ein volles Versicherungsjahr).

      6. Keine Rückerstattung bei bestimmten Leistungen

      • Wenn eine andere Stelle (z. B. eine Unfallversicherung oder ein Arbeitgeber) Ihre medizinischen Kosten übernommen hat, kann dies trotzdem als Leistungsinanspruchnahme gelten.
      • In manchen Tarifen schließt die Inanspruchnahme von Krankentagegeld oder Pflegeleistungen eine Rückerstattung aus.

      Wie funktioniert die Beitragsrückerstattung?

      Haben Sie einen PKV-Tarif mit Beitragsrückerstattung und ein Jahr lang keine Rechnungen (z. B. für Arztbesuche, Medikamente oder Therapien) bei Ihrer PKV eingereicht, können Sie von der Rückerstattung profitieren. Und so funktioniert's:

      1. Tarif mit Beitragsrückerstattung wählen: Die Chance auf Beitragsrückerstattung erhalten Sie nur in einem Tarif, der diese Option beinhaltet. 

      2. Leistungsfreie Zeit einhalten: Damit sie eine Beitragsrückerstattung erhalten können, dürfen Sie während des vereinbarten Zeitraums nur wenige oder gar keine Leistungen in Anspruch nehmen (je nach Vereinbarung). Dazu gehören ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte oder Arzneimittelkosten. Meistens wird der Zeitraum, in dem Sie keine Rechnungen einreichen dürfen, auf ein Jahr festgelegt. 

      3. Rückerstattung erhalten: Wenn Sie die oben genannten Kriterien zur Rückerstattung erfüllen, bekommen Sie einen Teil Ihrer Versicherungsbeiträge zurück. Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Versicherungsgesellschaft. Sie kann als Prozentsatz der gezahlten Beiträge oder als fester Betrag erfolgen.

      Wann zahlt die Krankenkasse die Beitragsrückerstattung aus?

      Die Beitragsrückerstattung wird in der Regel am Ende des Versicherungsjahres oder im darauffolgenden Jahr ausgezahlt entweder automatisch oder auf Antrag. Der genaue Zeitpunkt hängt dabei vom Versicherer ab:

      • Viele Versicherungen zahlen die Rückerstattung im 2. Halbjahr des Folgejahres, typischerweise zwischen Juli und September.
      • Einige Versicherer (z. B. Debeka) zahlen direkt nach Abschluss des Versicherungsjahres aus, sobald klar ist, dass keine Rechnungen eingereicht wurden.

      Wie lange hat die private Krankenkasse Zeit für die Erstattung?

      Es gibt keine gesetzliche Frist, innerhalb der die PKV die Beitragsrückerstattung auszahlen muss. In der Praxis gilt jedoch: Die meisten Versicherer sehen in ihren Bedingungen vor, dass die Auszahlung innerhalb von 6 Monaten nach Jahresende erfolgt. Sollten Sie länger warten, können Sie den Versicherer kontaktieren, um eine Klärung herbeizuführen.

       

      Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung in der PKV?

      Die Höhe der Rückerstattung hängt vom Versicherer und Ihrem Tarif ab.

      • Typischer Bereich: Meist werden 1 bis 3 Monatsbeiträge erstattet, abhängig davon, wie lange Sie keine Leistungen beansprucht haben.
      • Stufenmodelle: Einige Versicherer erhöhen die Rückerstattung mit der Dauer der Leistungsfreiheit (z. B. 1 Monatsbeitrag im ersten Jahr, 1,5 im zweiten Jahr und so weiter).
      • Maximalbetrag: Es können Rückerstattungen von mehreren Hundert bis hin zu über 1.000 € pro Jahr möglich sein, insbesondere bei höheren Beiträgen.

      Welche Krankenkassen bieten eine Beitragsrückerstattung an?

      Fast alle großen privaten Krankenversicherungen bieten Tarife mit Beitragsrückerstattung an. Hier eine Übersicht der Konditionen einiger Versicherer:

      Allianz

      • Höhe der Rückerstattung: Bis zu 50 Prozent.
      • Voraussetzungen: Keine Erstattung von Rechnungen im gesamten Versicherungsjahr.
      • Besonderheit: Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Krebsfrüherkennung) beeinflussen die Rückerstattung nicht.

      Barmenia

      • Höhe der Rückerstattung: Bis zu 6 Monatsbeiträge bei mehrjähriger Leistungsfreiheit.
      • Voraussetzungen: Abhängig vom Tarif.
      • Besonderheit: Stufenmodell – je länger Sie keine Leistungen einreichen, desto höher die Rückerstattung.

      Debeka

      • Höhe der Rückerstattung: Bis zu 6 Monatsbeiträge, abhängig vom Tarif.
      • Voraussetzungen: Keine Leistungsabrechnung im Versicherungsjahr.
      • Besonderheit: Schnelle Auszahlung, meist schon im 2. Quartal des Folgejahres.

      HanseMerkur

      • Höhe der Rückerstattung: Bis zu 1.000 Euro im Jahr.
      • Voraussetzungen: Keine Rechnungen im Versicherungsjahr.
      • Besonderheit: Flexibles Bonusprogramm mit zusätzlichen Prämien.

      Signal Iduna

      • Höhe der Rückerstattung: Bis zu 900 € im Jahr.
      • Voraussetzungen: Leistungsfreiheit im Versicherungsjahr.
      • Besonderheit: Kombinierbar mit anderen Bonusprogrammen.

      DKV (Deutsche Krankenversicherung)

      • Höhe der Rückerstattung: Bis zu 50 Prozent bei längerer Leistungsfreiheit.
      • Voraussetzungen: Keine Leistungsinanspruchnahme im Versicherungsjahr.
      • Besonderheit: Attraktive Rückerstattungen für umfassende Tarife.

      Persönliche Beratung zur PKV

      Haben Sie Fragen zur Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung oder wollen wissen, ob sie sich in Ihrer Situation lohnt? Unsere Versicherungsexperten sind gerne für Sie da! Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.

       

      Wie wirkt sich die Beitragsrückerstattung auf Steuern aus?

      Die Beitragsrückerstattung hat Auswirkungen auf die steuerliche Abzugsfähigkeit der Krankenversicherungsbeiträge. Sie müssen in der Steuererklärung die Beitragsrückerstattung in dem Jahr, in dem sie ausgezahlt wird, mit Ihren tatsächlich bezahlten Versicherungsbeiträgen verrechnen. Es werden also nur die Beiträge als Sonderausgabe anerkannt, die Sie tatsächlich bezahlt haben. Die Beitragsrückerstattung reduziert so die Kosten, die Sie steuerlich absetzen können. 

      Beispiel: Sie zahlen im Jahr 4.800 € Krankenversicherungsbeiträge. Sie erhalten eine Rückerstattung von 600 €. In der Steuererklärung können Sie nur noch 4.200 € als Sonderausgaben geltend machen.

      Deshalb kann es sein, dass es für Sie am Ende steuerliche Nachteile mit sich bringt, wenn Sie Arztrechnungen selbst übernehmen, um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten. Lassen Sie sich daher zu den steuerlichen Fragen von einem Steuerberater beraten.  

      Auch gut zu wissen: Eine Doppelbesteuerung gibt es nicht. Da Sie bereits die ursprünglichen Beiträge steuerlich abgesetzt haben, ist die Rückerstattung selbst steuerfrei. Wenn Vorsorgeleistungen, die von der Rückerstattung ausgenommen sind, in Anspruch genommen werden, wird die Rückerstattung trotzdem in voller Höhe abgezogen.

      Wann lohnt sich die Beitragsrückerstattung in der PKV?

      Die Beitragserstattung sollte nie das einzige Entscheidungskriterium für einen Tarif sein. Denn es ist meistens nicht sicher, ob und wie viele Beiträge Sie zurückerhalten. Hier finden Sie einen kurzen Überblick, wann sich eine Beitragsrückerstattung lohnt und wann nicht.

      Wann es sich lohnt:

      • Wenn Sie gesund sind: Wenn Sie keine oder nur geringe medizinische Behandlungen benötigen, können Sie von der Rückerstattung profitieren.
      • Bei planbaren Ausgaben: Wenn Sie kleinere Kosten (z. B. für Medikamente oder Zahnarztbesuche) aus eigener Tasche zahlen können, ist die Rückerstattung oft höher als die Kosten, die Sie selbst tragen.
      • Wenn Vorsorge nicht angerechnet wird: Einige PKV-Tarife berücksichtigen Vorsorgeuntersuchungen nicht als Leistung. In diesem Fall können Sie sich regelmäßig untersuchen lassen, ohne Ihre Rückerstattung zu verlieren.

      Wann es sich nicht lohnt:

      • Bei hohen medizinischen Kosten: Wenn Sie absehen können, dass Sie teure Behandlungen benötigen, sollten Sie die Rechnungen einreichen – das spart mehr Geld, als die Rückerstattung Ihnen bringt.
      • Bei knappem Budget: Wenn Sie kleinere Arztkosten nicht selbst tragen können oder wollen, lohnt es sich nicht, auf die Rückerstattung zu spekulieren.

      Die Beitragsrückerstattung in der PKV ist eine attraktive Möglichkeit, Geld zurückzubekommen, wenn Sie gesund bleiben und keine Leistungen einreichen. Sie lohnt sich besonders für Personen mit stabiler Gesundheit und planbaren Ausgaben. Allerdings sollten Sie immer abwägen, ob die Erstattung wirklich die Kosten übersteigt, die Sie selbst tragen müssten. Ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen Ihrer PKV und eine Einschätzung Ihrer Gesundheitskosten sind entscheidend.

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