Wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum aus Ihrer privaten Krankenversicherung keine Leistungen in Anspruch nehmen, bekommen Sie – sofern vertraglich vereinbart – Beiträge zurück. Je nach Zeitraum, Versicherer und Vereinbarung kann es sich um ein oder mehrere Monatsbeiträge handeln.
Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung
- Option der Beitragsrückerstattung
Zunächst müssen Sie beim Abschluss der privaten Krankenversicherung die Option der Beitragsrückerstattung wählen. Diese Option steht nicht bei allen Versicherungstarifen zur Verfügung und kann unterschiedliche Bedingungen haben. - Leistungsfreie Zeit
Damit sie eine Beitragsrückerstattung erhalten können, dürfen Sie während des vereinbarten Zeitraums nur wenige oder gar keine Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte oder Arzneimittelkosten. Meistens wird der Zeitraum, in dem Sie keine Rechnungen einreichen dürfen, auf ein Jahr festgelegt. - Rückerstattungsbetrag
Wenn Sie die Kriterien zur Rückerstattung erfüllen, bekommen Sie einen Teil Ihrer Versicherungsbeiträge zurück. Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Versicherungsgesellschaft. Sie kann als Prozentsatz der gezahlten Beiträge oder als fester Betrag festgelegt sein.
Die meisten Versicherer bieten eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung an. Das bedeutet, dass sie die Beiträge nur zurückerstatten, wenn sie genügend Überschüsse erwirtschaftet haben. Für Versicherte heißt das, dass die Beitragsrückerstattung nicht garantiert ist.
Beitragsrückerstattung & Steuer
In der Steuererklärung müssen Sie die Beitragsrückerstattung in dem Jahr, in dem sie ausgezahlt wird, mit Ihren tatsächlich bezahlten Versicherungsbeiträgen verrechnen. Es werden also nur die Beiträge als Sonderausgabe anerkannt, die Sie tatsächlich bezahlt haben. Die Beitragsrückerstattung reduziert also die Kosten, die Sie steuerlich absetzen können.
Deshalb kann es sein, dass es für Sie im Ergebnis Nachteile mit sich bringt, wenn Sie Arztrechnungen selbst übernehmen. Lassen Sie sich daher zu den steuerlichen Fragen von einem Experten beraten.