Skip to content
Ihr Versicherungsmakler in der Nähe

Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung

Beitragsrückerstattung in der PKV

Kurzer Überblick Beitragsrückerstattung in der PKV

  • Wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum keine Rechnungen bei der PKV einreichen, können Sie Beiträge zurückerhalten.
  • Jedoch nur, wenn Sie einen Tarif mit der Option auf Beitragsrückerstattung gewählt haben.
Beitragsrückerstattung PKV

Wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum aus Ihrer privaten Krankenversicherung keine Leistungen in Anspruch nehmen, bekommen Sie – sofern vertraglich vereinbart – Beiträge zurück. Je nach Zeitraum, Versicherer und Vereinbarung kann es sich um ein oder mehrere Monatsbeiträge handeln.  

Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung

  1. Option der Beitragsrückerstattung
    Zunächst müssen Sie beim Abschluss der privaten Krankenversicherung die Option der Beitragsrückerstattung wählen. Diese Option steht nicht bei allen Versicherungstarifen zur Verfügung und kann unterschiedliche Bedingungen haben.
  2. Leistungsfreie Zeit
    Damit sie eine Beitragsrückerstattung erhalten können, dürfen Sie während des vereinbarten Zeitraums nur wenige oder gar keine Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte oder Arzneimittelkosten. Meistens wird der Zeitraum, in dem Sie keine Rechnungen einreichen dürfen, auf ein Jahr festgelegt. 
  3. Rückerstattungsbetrag
    Wenn Sie die Kriterien zur Rückerstattung erfüllen, bekommen Sie einen Teil Ihrer Versicherungsbeiträge zurück. Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Versicherungsgesellschaft. Sie kann als Prozentsatz der gezahlten Beiträge oder als fester Betrag festgelegt sein.

Die meisten Versicherer bieten eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung an. Das bedeutet, dass sie die Beiträge nur zurückerstatten, wenn sie genügend Überschüsse erwirtschaftet haben. Für Versicherte heißt das, dass die Beitragsrückerstattung nicht garantiert ist. 

Beitragsrückerstattung & Steuer 

In der Steuererklärung müssen Sie die Beitragsrückerstattung in dem Jahr, in dem sie ausgezahlt wird, mit Ihren tatsächlich bezahlten Versicherungsbeiträgen verrechnen. Es werden also nur die Beiträge als Sonderausgabe anerkannt, die Sie tatsächlich bezahlt haben. Die Beitragsrückerstattung reduziert also die Kosten, die Sie steuerlich absetzen können. 

Deshalb kann es sein, dass es für Sie im Ergebnis Nachteile mit sich bringt, wenn Sie Arztrechnungen selbst übernehmen. Lassen Sie sich daher zu den steuerlichen Fragen von einem Experten beraten.  

 

Online-Beratung Jetzt schnell ein unverbindliches Erstgespräch buchen.

Derzeit beliebt

Krankenhauszusatzversicherung Einzelzimmer im Krankenhaus

Was passiert, wenn kein Einzelzimmer im Krankenhaus frei ist?

Zahnersatz Kosten

Wie teuer ist Zahnersatz?

Pflegeversicherung Höhe

In welcher Höhe sollten Sie die Pflegeversicherung abschließen?

Bleiben Sie auf dem Laufenden. impuls Newsletter abonnieren

Mit unserem Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Versicherungen - mit Ratgebern, Tipps und Trends sowie Service-Themen. Für die Anmeldung einfach hier ihre E-Mail Adresse eintragen: