Skip to content

Ihr Versicherungsmakler in der Nähe

      Abrechnung bei Privatpatienten: So funktioniert es in der PKV

      Kurzer Überblick Abrechnung Privatpatienten

      Kurzer Überblick

      • In der privaten Krankenversicherung (PKV) gilt das Kostenerstattungsprinzip: Sie bezahlen Rechnungen für Behandlungen direkt an den Arzt oder Therapeuten und reichen sie anschließend bei Ihrer PKV zur Erstattung ein.
      • Rechnungen können Sie meist online oder per App einreichen. Der Versicherer prüft die Kosten und erstattet sie in der Regel innerhalb weniger Tage. Die genaue Bearbeitungsdauer hängt vom Versicherer und Einzelfall ab.
      • Medikamente bezahlen Sie zunächst selbst in der Apotheke. Anschließend reichen Sie das Rezept und die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein.
      • Bei einem Krankenhausaufenthalt ist häufig eine direkte Abrechnung möglich: Mit einer Abtretungserklärung kann das Krankenhaus die Regelleistungen direkt mit der PKV abrechnen. Wahlleistungen wie ein Einbettzimmer werden meist separat berechnet.
      • Für das Einreichen von Rechnungen gilt grundsätzlich eine Frist von drei Jahren, die mit dem Ende des Rechnungsjahres beginnt. Eine Rechnung aus August 2023 kann beispielsweise noch bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden.
      Abrechnung Privatpatienten

      Ratgeber-Inhalt

      So funktioniert die Abrechnung in der privaten Krankenversicherung

      In der privaten Krankenversicherung (PKV) rechnet der behandelnde Arzt nicht – wie in der gesetzlichen Krankenversicherung – direkt mit der Krankenversicherung ab, sondern direkt mit Ihnen als Patient. Sie bezahlen die Rechnung also direkt an den Arzt, die Therapeutin oder das Krankenhaus und die Krankenversicherung erstattet Ihnen den Betrag im Rahmen Ihres vereinbarten Tarifs. 

      Muss man als Privatpatient in Vorleistung gehen?

      In der Regel müssen Sie als Privatpatient nicht in Vorleistung gehen. Sie erhalten das Geld von der privaten Krankenversicherung im Normalfall rechtzeitig, bevor es auf dem Konto des Arztes sein muss. 

       

      Private Krankenversicherung: Rechnung einreichen

      So reichen Sie Behandlungskosten bei Ihrer Krankenversicherung ein: 

      • Prüfen Sie bei Erhalt der Rechnung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Therapeuten, ob alle Angaben richtig sind. 
      • Reichen Sie die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Das funktioniert meistens bequem online oder per App.
      • In der Regel erstattet der Versicherer die Kosten nach Überprüfung innerhalb weniger Tage. Die genaue Zeitspanne variiert jedoch nach Versicherer und Einzelfall. 
      • Anschließend können Sie die Rechnung bei der Ärztin oder dem Therapeuten begleichen. 
      • Medikamenten-Erstattung: Medikamente bezahlen Sie direkt in der Apotheke und reichen anschließend das Rezept und die Rechnung bei Ihrer PKV ein. 

      Tipp: Damit es bei der Erstattung keine Probleme gibt, prüfen Sie bei speziellen Behandlungen, ob diese durch Ihren Tarif abgedeckt sind. Fragen Sie im Zweifel vorher bei Ihrer PKV nach. Bei besonders aufwändigen und teuren Behandlungen können Sie auch einen Kostenvoranschlag einholen und mit Ihrer PKV besprechen. 

       

      Erstattung für Krankenhausaufenthalt abtreten

      Ein Krankenhausaufenthalt kann um einiges mehr kosten als eine ambulante Behandlung. Deshalb gibt es hier eine Sonderregelung: Bei der stationären Aufnahme können Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben, mit der das Krankenhaus die Leistungen direkt mit der privaten Krankenversicherung abrechnen kann. Das gilt jedoch meistens nur für die Regelleistungen. Wahlleistungen wie ein Einbettzimmer werden in der Regel separat in Rechnung gestellt.

      Wie lange kann man Rechnungen bei der Krankenversicherung einreichen?

      Die Frist für die Einreichung von Rechnungen bei der PKV beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie die Rechnung erhalten haben. Ein Beispiel: Eine Rechnung, die Sie im August 2023 erhalten haben, können Sie bis zum 31.12.2026 bei Ihrer Versicherung einreichen. 

      Haben Sie Fragen rund um die private Krankenversicherung? Unsere Versicherungsexperten beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.

      Private Krankenversicherung Persönliche Beratung gewünscht?

      Derzeit beliebt

      Freiwillig gesetzlich versichert: Nachteile & Kosten

      Freiwillig gesetzlich versichert: Nachteile und Kosten

      Private Krankenversicherung Kosten

      Private Krankenversicherung Kosten: Beiträge, Tarife & Tipps

      Gesetzliche Krankenversicherung: Aktuelle Zusatzbeiträge

      Gesetzliche Krankenversicherung: Zusatzbeiträge 2026 im Überblick

      Bleiben Sie auf dem Laufenden. impuls Newsletter abonnieren

      Mit unserem Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Versicherungen - mit Ratgebern, Tipps und Trends sowie Service-Themen. Für die Anmeldung einfach hier ihre E-Mail Adresse eintragen: