Anders als bei gesetzlich Versicherten werden die Leistungen in der privaten Krankenversicherung nicht direkt zwischen Arzt und Krankenkasse abgerechnet.
Private Krankenversicherung: Rechnung einreichen
Wenn Sie privat versichert sind, stellt Ihnen der behandelnde Arzt für die von ihm erbrachten Leistungen eine Rechnung. Diese Rechnung leiten Sie dann an Ihre private Krankenversicherung weiter, ohne in Vorkasse gehen zu müssen.
Wenn die Rechnung von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet wird (geschieht in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen), überweisen Sie das Geld auf das von Ihrem Arzt benannte Konto.
Private Krankenversicherung: Medikamente Erstattung
Wenn Sie Medikamente benötigen, reichen Sie die von Ihnen vergütete Apothekenrechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein, sodass auch hier Ihre Kosten erstattet werden.
Frist zum Einreichen von Rechnungen
Für Rechnungen der PKV gibt es eine Verjährungsfrist. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen privat Versicherte die Rechnung einreichen, um diese vom Versicherer erstattet zu bekommen. Diese Frist beträgt drei Jahre zum Jahresende. Eine im August 2022 erhaltene Rechnung kann also bis zum 31.12.2025 bei der PKV zur Erstattung eingereicht werden.