GOÄ steht für "Gebührenordnung für Ärzte" und ist in Deutschland die Abrechnungsgrundlage für medizinische Leistungen, die im Rahmen der privaten Krankenversicherung erbracht werden.
Das bedeutet, wenn Sie privat versichert sind oder medizinische Leistungen selbst bezahlen (Selbstzahler), rechnet der Arzt in der Regel nach der GOÄ ab.
Verbindliche Gebührenordnung für Ärzte
Die GOÄ ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die deutschlandweit gilt. Sie regelt somit verbindlich und einheitlich, was medizinische Leistungen kosten, wenn diese nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.
Die GOÄ enthält eine Liste für verschiedene ärztliche Leistungen, von Untersuchungen über Behandlungen bis hin zu Operationen. Jeder dieser Leistungen ist ein bestimmter Gebührensatz zugeordnet. Außerdem werden in der GOÄ auch Faktoren wie Zeitaufwand, Schwierigkeitsgrad oder die Schwere der Krankheit berücksichtigt.
Für Zahnärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker gibt es jeweils eigene Gebührenordnungen.