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Private Krankenversicherung kündigen: Die wichtigsten Infos

Kurzer Überblick

  • Sie können Ihre private Krankenversicherung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
  • Die meisten Versicherer legen eine Mindestvertragslaufzeit fest, in welcher nicht gekündigt werden kann. 
  • Außerdem gibt es in einigen Fällen ein Sonderkündigungsrecht.

private Krankenversicherung kündigen

Wie kann man die private Krankenversicherung kündigen? 

Das müssen Sie beachten, wenn Sie die private Krankenversicherung (PKV) kündigen wollen: 

  • Die Frist zur Kündigung der PKV beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Bei den meisten Versicherern ist das Versicherungsjahr auch das Kalenderjahr. Ist das der Fall müsste die Kündigung bis zum 30. September bei der Versicherung eingehen. 
  • Manchmal weicht das Versicherungsjahr jedoch auch vom Kalenderjahr ab und dann gilt ein anderer Kündigungszeitpunkt. Was für Ihren Versicherer gilt, können Sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen. 
  • Wenn Sie einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit haben, können Sie erst nach deren Ablauf kündigen. 
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Stellen Sie sicher, dass die Kündigung rechtzeitig bei Ihrem Versicherer eingeht – am besten per Einschreiben.
  • Da eine Krankenversicherung in Deutschland Pflicht ist, müssen Sie gegenüber Ihrer Versicherung nachweisen, dass Sie eine neue Versicherung haben und trotz Kündigung nahtlos weiterversichert sind. Diesen Nachweis der Folgeversicherung müssen Sie bis zum letzten Versicherungstag beim alten Versicherer einreichen, damit die Kündigung wirksam wird.  

Wann gibt es ein Sonderkündigungsrecht in der privaten Krankenversicherung? 

In einigen Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bei Ihrer PKV. Das heißt, dass Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten müssen. Das ist möglich, wenn 

  • Sie die Versicherungspflichtgrenze unterschreiten und deshalb in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden. 
  • Sie über Ihren Ehepartner in der Familienversicherung mitversichert werden. 
  • Sie einen Anspruch auf Heilfürsorge haben, was zum Beispiel bei der Bundeswehr, der Polizei oder für Beamte im Justizvollzug der Fall ist. 
  • Ihr Versicherer die Beiträge erhöht oder Leistungsänderungen im Tarif vornimmt. 

Wenn Sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, können Sie zu dem Zeitpunkt bei der privaten Krankenversicherung kündigen, ab dem Sie versicherungspflichtig bzw. familienversichert sind. Bei einer Beitragserhöhung können Sie innerhalb von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt kündigen, an dem Sie von der Beitragserhöhung erfahren haben. Ihre Kündigung ist dann zu dem Zeitpunkt wirksam, ab dem der erhöhte Beitrag erstmals verlangt wird. 

Kann mich die private Krankenversicherung kündigen?

Die private Krankenversicherung kann Ihnen nicht einfach kündigen. Eine Kündigung seitens der Versicherung ist nur aus diesen Gründen möglich: 

  • Falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen: Wenn Sie den Versicherer arglistig getäuscht oder vorsätzlich Gesundheitsfragen falsch beantwortet haben, kann er zum Beispiel vom Vertrag zurücktreten. Für die rechtliche Einschätzung gibt es jedoch enge Vorgaben. 
  • Schwere Vertragsverletzungen: Der Versicherer kann Ihnen kündigen, wenn Sie schwere Vertragsverletzungen begehen. Zum Beispiel Rechnungsbetrug oder das Erschleichen von Leistungen. 

 

Ist eine Kündigung der privaten Krankenversicherung sinnvoll?

Eine Kündigung der PKV, um in einen anderen PKV-Vertrag zu wechseln, lohnt sich nur in den seltensten Fällen. Denn bei einem Wechsel innerhalb der PKV geht ein Teil Ihrer angesparten Altersrückstellungen verloren. Außerdem richtet sich der Beitrag bei einem neuen Anbieter nach Ihrem aktuellen Alter und Gesundheitszustand, was meistens zu höheren Beiträgen führt.  

Ein Wechsel der PKV aus finanziellen Gründen ist also meist nicht sinnvoll. Hier lohnt sich ggf. ein Wechsel in einen günstigeren Tarif bei Ihrem aktuellen Anbieter, da so Ihre Altersrückstellungen erhalten bleiben. 

Private Krankenversicherung kündigen und in die Gesetzliche wechseln 

Wenn Sie Ihre private Krankenversicherung kündigen und in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln wollen, müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllen: 

  • Als Angestellter muss Ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen (derzeit 69.300 Euro brutto im Jahr). Dann werden Sie versicherungspflichtig und müssen in die GKV wechseln. 
  • Als Selbstständiger können Sie nur in die GKV wechseln, wenn Sie nur noch nebenberuflich selbstständig arbeiten oder Ihre Selbstständigkeit komplett aufgeben. 
  • Wenn Sie 55 Jahre oder älter sind, besteht jedoch kaum eine Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. 

In der privaten Krankenversicherung sparen: Wir helfen Ihnen

Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung lohnt sich finanziell fast nie. Wenn Sie Beiträge sparen wollen, können Sie allerdings in einen anderen Tarif beim gleichen Anbieter wechseln. Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen dazu gerne weiter und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.

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