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Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Die wichtigsten Infos

Kurzer Überblick

  • Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung ärztlicher Leistungen im Rahmen der privaten Krankenversicherung.
  • Für zahnärztliche Leistungen ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) maßgeblich.
  • Die GOÄ umfasst mehr als 600 Ziffern.
Gebührenordnung für Ärzte - GOÄ

Was ist die GOÄ?

GOÄ steht für "Gebührenordnung für Ärzte" und ist in Deutschland die Abrechnungsgrundlage für medizinische Leistungen, die im Rahmen der privaten Krankenversicherung erbracht werden.  

Das bedeutet, wenn Sie privat versichert sind oder medizinische Leistungen selbst bezahlen (Selbstzahler), rechnet der Arzt in der Regel nach der GOÄ ab. Die GOÄ ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die deutschlandweit gilt. Sie regelt somit verbindlich und einheitlich, was medizinische Leistungen kosten, wenn diese nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.

Was bedeuten die GOÄ Ziffern?

Die GOÄ umfasst mehr als 600 Ziffern. Die Ziffern stehen jeweils für eine bestimmte ärztliche Leistung, zum Beispiel Untersuchungen, Behandlungen oder Operationen. Jeder dieser Leistungen ist eine Punktezahl, der Einfachsatz (1), der Regelhöchstsatz (2,3) und der Höchstsatz (3,5) zugeordnet. Aus diesen Vorgaben bestimmen Ärzte die Gebühren für ihre Leistungen unter Berücksichtigung von Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad. Die allgemeine GOÄ-Formel lautet: 

Festgelegter Punktwert (5,82873 Cent) x Punktzahl der Leistung = Vergütung nach GOÄ

Anschließend darf der Arzt nach seinem Ermessen den ermittelten Wert mit 1 bis 3,5 multiplizieren. Welchen Satz der Arzt dafür nimmt, richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem Schwierigkeitsgrad der Behandlung sowie nach Einzelfall-Ermessen. 

GOÄ Ziffern Liste online 

Die komplette GOÄ mit allen Ziffern und einer Suchfunktion finden Sie online auf der Seite abrechnungsstelle.com. Außerdem gibt es die GOÄ auch als App für das Smartphone. 

GOZ – Gebührenordnung für Zahnärzte

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist das Pendant zur GOÄ für zahnärztliche Leistungen. Sie regelt also die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen für Privatversicherte sowie für Behandlungen, die von gesetzlich Versicherten selbst bezahlt werden. Die GOZ ist genauso aufgebaut wie die GOÄ. Die GOZ-Ziffern finden Sie hier online. 

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