Jeder, der einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht und dessen Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) liegt, muss sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Personen, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, haben die Wahl.
Sie können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder sich aber für eine private Krankenversicherung entscheiden. Die gleiche Wahlmöglichkeit haben selbständig Tätige.