Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten. Er wird von der Bundesregierung festgelegt und liegt derzeit bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Die Krankenkassen erheben zusätzlich einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern, um ihre Ausgaben zu decken.
In 2020 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 56.250 Euro
Das maximale Einkommen, das bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berücksichtigt wird, steigt im Rahmen der jährlichen Anpassung auf 56.250 Euro.
Dadurch ergibt sich vor allem für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer eine etwas höhere Beitragsbelastung.
- Arbeitgeber und Beschäftigte sowie Rentner und Rentenversicherung bezahlen zu gleichen Teilen die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Das gilt nicht nur – wie bisher – für den allgemeinen Beitragssatz. Dies gilt auch für den individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst bestimmt.
- Die Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag der Selbständigen wird halbiert und ehemalige Bundeswehrangehörige werden sozial besser abgesichert.
Eine Übersicht der Krankenkassenbeiträge 2020 finden Sie unter
Wie hoch sind die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen 2020