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Versicherungen und Finanzen Das ändert sich 2024

Was wird 2024 teurer, welche Entlastungen gibt es und was ändert sich steuerlich? Hier gibt es die Antworten.

Gesundheit & Pflege

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird teurer

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2024 auf 62.100 Euro im Jahr bzw. 5.175 Euro im Monat (2023: 59.850 Euro bzw. 4.987,50). Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, ab welchem Einkommen die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr steigen. Da die Grenze angehoben wird, müssen Gutverdiener im neuen Jahr mit höheren GKV-Beiträgen rechnen. Der Höchstbetrag für Kinderlose inklusive Pflegeversicherung liegt zum ersten Mal über 1.000 Euro. 

Zusätzlich wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV um 0,1 Prozentpunkte erhöht und beträgt dann 1,7 Prozent. Jede Krankenkasse darf selbst entscheiden, ob sie ihren Zusatzbeitrag erhöht.

Gut zu wissen: Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt. 

Weitere Infos zum Zusatzbeitrag und zur Beitragsberechnung in der GKV finden Sie in unseren Ratgebern: 

Neue Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung

Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) gibt an, ab welchem Einkommen Sie in die private Krankenversicherung wechseln können. 2024 steigt sie auf jährlich 69.300 Euro bzw. monatlich 5.775 Euro brutto an. Wenn Sie diese Einkommensgrenze überschreiten, können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Bleiben Sie in der GKV, sind Sie dort freiwillig versichert.

Höheres Pflegegeld

Das Pflegegeld hat sich zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Jetzt erhalten Pflegebedürftige

  • bei Pflegegrad 2: 332 Euro (zuvor 316 Euro)
  • bei Pflegegrad 3: 572 Euro (zuvor 545 Euro)
  • bei Pflegegrad 4: 764 Euro (zuvor 728 Euro)
  • bei Pflegegrad 5: 946 Euro (zuvor 901 Euro)

Auch pflegende Angehörige sollen mehr Hilfe erhalten. Sie haben Anspruch auf bis zu zehn freie Arbeitstage pro Jahr und pro Pflegebedürftigen. Außerdem werden die Zuschläge für Menschen in Pflegeheimen erhöht. Je nach Aufenthaltsdauer zwischen fünf und zehn Prozent.

Telefonische Krankschreibung jetzt dauerhaft möglich

Seit Dezember können Sie sich bei leichteren Erkrankungen wieder telefonisch krankschreiben lassen. Diese Regelung gilt nun dauerhaft. Voraussetzung für die telefonische Krankschreibung ist, dass Sie als Patient in der Praxis bekannt sind und es sich um eine Erkrankung mit "absehbar nicht schwerem Verlauf" handelt. Damit unterscheidet sich die dauerhafte Regelung von der zwischenzeitlichen Lösung während der Corona-Pandemie, wo die telefonische Krankschreibung auf leichte Atemwegserkrankungen begrenzt war.

Kfz, Wohnen, Haftpflicht & Recht

Kfz-Versicherung wird teurer

Die Beiträge für die Autoversicherung steigen 2024 durchschnittlich um 10 Prozent. Wenn Ihre Kfz-Versicherung die Beiträge erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Ab dem Zeitpunkt, an dem Ihnen die Beitragserhöhung mitgeteilt wird, haben Sie noch einen Monat Zeit, um zu kündigen und die Kfz-Versicherung zu wechseln.

Neue Typklassen und Regionalklassen

Auch für 2024 wurden neue Typklassen und neue Regionalklassen bekanntgegeben. Bei den Typklassen werden 7,4 Millionen Fahrzeuge höher eingestuft, 5,4 Millionen niedriger und bei 29,4 Millionen ändert sich nichts.

Die Regionalklassen sind für 45 Bezirke gestiegen und für 31 gesunken. Für 336 Bezirke und damit für rund 36,4 Millionen Versicherte bleibt es bei den bisherigen Regionalklassen.

Keine E-Auto-Förderung mehr

Seit 18. Dezember 2023 gibt es keine staatliche Kaufprämie für E-Autos mehr. Nur Anträge, die bis zum 17. Dezember eingegangen sind, wurden noch bearbeitet. Bereits bewilligte Anträge sind von dem Förder-Aus nicht betroffen. Eigentlich sollte der Umweltbonus 2024 noch 3.500 Euro betragen. Die Bundesregierung hat jedoch beschlossen, Geld für das milliardenschwere Haushaltsloch u. a. aus dem Klima- und Transformationsfonds zu nehmen, aus dem auch die E-Auto-Förderung finanziert wurde. Wie die Hersteller mit der neuen Situation umgehen, ist noch nicht bekannt.

Spritpreise steigen durch höhere CO2-Steuer

Die CO2-Steuer sollte ursprünglich ab 1. Januar auf 40 Euro pro Tonne (statt 30 Euro im Vorjahr) erhöht werden. Nach dem Haushaltsurteil hat sich die Regierung aber auf 45 Euro pro Tonne geeinigt. Dadurch werden Benzin und Diesel voraussichtlich um ca. vier Cent pro Liter teurer.

Preissteigerungen bei Hausrat- und Gebäudeversicherungen

Auch Hausrat- und Gebäudeversicherungen werden 2024 teurer. Die Gründe dafür liegen immer noch in den hohen Kosten der Versicherer im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe 2021 sowie den hohen Material-, Bau- und Handwerkerkosten, mit denen Versicherer im Schadenfall rechnen müssen.

Veränderung bei der „Wohn-Riester“

Die Eigenheimrenten-Förderung (auch „Wohn-Riester genannt) dürfen Sie ab 2024 auch für energetische Sanierung und Umbaumaßnahmen verwenden, zum Beispiel für den Einbau einer Wärmepumpe, Wärmedämmung oder eine Photovoltaikanlage. Bisher durfte die Wohn-Riester nur für den Aufbau von Eigenkapital, zur Tilgung eines Darlehens oder zur altersbedingten Sanierung genutzt werden.

Rente & Altersvorsorge

Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt

  • Wie in der Krankenversicherung steigt auch in der Rentenversicherung die Beitragsbemessungsgrenze. In den neuen Bundesländern auf 7.450 Euro im Monat (2023: 7.100 Euro) und in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro im Monat (2023: 7.300 Euro).
  • In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Bundesländern auf 9.200 Euro (2023: 8.750 Euro) und in den alten auf 9.300 Euro (2023: 8.950 Euro).
  • Das Durchschnittsentgelt, das zur Bestimmung der Renten-Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, wurde für 2024 vorläufig auf 358 Euro im Jahr festgesetzt (2023: 43.142 Euro).

Rürup-Rente (Basis-Rente): Steuerliche Änderungen

Beiträge für die Rürup-Rente können gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Maximalbeitrag hierfür erhöht sich 2024 auf 27.565 Euro bzw. 55.130 Euro bei verheirateten Paaren.

Maximale Förderbeträge in der betrieblichen Altersvorsorge steigen

Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) unterliegen generell der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Es gibt jedoch seit 2020 einen Freibetrag, bis zu dem keine Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Dieser wird 2024 auf monatlich 176,75 Euro (alte Bundesländer) und 173,25 Euro (neue Bundesländer) angehoben.

Das heißt, dass Rentner, die gesetzlich pflichtversichert sind, nur auf die bAV-Leistungen Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen, die über diesen Grenzen liegen. Parallel steigt auch die Freigrenze in der Pflegeversicherung auf 176,75 Euro monatlich. Wenn die betriebliche Rente über dieser Grenze liegt, müssen auf alle Leistungen der bAV Beiträge gezahlt werden.

Weitere Änderungen: Freibeträge, Mindestlohn & Co

Freibeträge steigen

Freibeträge steigen

  • Der Grundfreibetrag steigt auf 11.784 Euro (Unverheiratete) bzw. 23.568 Euro (Ehepaare).
  • Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 6.384 Euro je Kind für beide Elternteile.
  • Die Jahresfreigrenze für den Solidaritätszuschlag steigt auf 18.130 Euro (Unverheiratete) bzw. 36.260 Euro (Ehepaare). Das bedeutet, dass alle, die mit ihrer Einkommenssteuer diese Grenzen unterschreiten, keinen Solidaritätszuschlag mehr bezahlen müssen.
Inflationsprämie bis Ende 2024

Inflationsprämie bis Ende 2024

  • Firmen können noch bis Ende 2024 die steuer- und abgabenfreie Inflationsprämie auszahlen.
  • Möglich ist ein steuerlicher Freibetrag von 3.000 Euro, der auch in Teilbeträgen ausgezahlt werden kann.
  • Bei der Inflationsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Mindestlohn und Minijob

Mindestlohn und Minijob

  • Der Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2024 12,41 Euro pro Stunde (vorher: 12 Euro).
  • Die Minijob-Grenze steigt auf 538 Euro pro Monat.
  • Der Verdienst für einen Midijob startet bei 538,01 Euro monatlich und endet bei maximal 2.000 Euro.
Azubis erhalten mehr Geld

Azubis erhalten mehr Geld

  • Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Ausbildungsjahr steigt auf 649 Euro monatlich.
  • Im zweiten Ausbildungsjahr müssen Azubis dann im Vergleich zum ersten 18 Prozent mehr verdienen, im dritten Jahr 35 Prozent und im vierten Jahr 40 Prozent.
  • Ist der Ausbildungsbetrieb jedoch tarifgebunden, gibt es durch die Tarifabschlüsse mehr Geld.

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