Die drei Arten der Haftpflichtversicherung decken jeweils unterschiedliche Schäden ab und zielen dabei auch auf verschiedene Personengruppen.
Private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt Kosten, wenn eine private Person einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht.
Zum Beispiel, wenn das Smartphone eines Freundes versehentlich beschädigt wird oder eine Radfahrerin durch Sie einen Unfall baut. Bei Sachschäden wie dem Smartphone ist der Schaden meist begrenzt.
Bei Personenschäden, wie der verletzten Radfahrerin, kann es jedoch schnell teuer werden. Wenn diese ärztlich behandelt und ggf. sogar in Reha muss, werden Behandlungskosten, Schmerzensgeld und zusätzlich ein Verdienstausfall fällig.
Es handelt sich zwar nicht um eine Pflichtversicherung, die Verbraucherzentrale empfiehlt die private Haftpflichtversicherung aber dringend.
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für Selbstständige und Unternehmer, deren Kernaufgabe in der Beratung von Kunden, Auftraggebern und Mandanten liegt.
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt, je nach Berufsgruppe und individuellen Bedürfnissen, Personen- Sach- und Vermögenschäden an Dritten ab. Sie fungiert als passiver Rechtsschutz, indem sie Haftpflichtansprüche prüft und gegebenenfalls abwehrt.
Zu den Berufen mit einer gesetzlichen Versicherungspflicht gehören beispielsweise: Wirtschaftsprüfer, Angestellte von Inkassobüros, Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare.
Berufe mit dringend empfohlenem Versicherungsschutz
In manchen Branchen herrscht de facto eine Verpflichtung zur Berufshaftpflicht: Dieses Vorgehen ist beispielsweise Standard für:
- Unternehmensberater
- Ärzte
- Ingenieure
- IT-Freiberufler
- Softwareentwickler
- und Masseure.
Grundsätzlich ist eine Berufshaftpflichtversicherung für jeden Unternehmer und Freiberufler relevant. Personen- und Sachschäden betreffen jeden Gewerbetreibenden, der persönlich mit seinen Kunden in Kontakt tritt.
Das Risiko von Vermögensschäden ist dann besonders hoch, wenn die Tätigkeiten des Selbstständigen folgender Natur sind: beratend, begutachtend, prüfend, vollstreckend, verwaltend, beurkundend oder aufsichtsführend. Beispielsweise sind folgende Berufsgruppen auf Grund ihrer Tätigkeiten besonders anfällig für Vermögensschäden: Übersetzer, Unternehmensberater oder Buchhalter.
Betriebshaftpflichtversicherung
Sie führen ein Unternehmen oder sind selbstständig? Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die gesetzlichen Haftpflichtansprüche Dritter, wenn die betriebliche Tätigkeit einen Schaden verursacht.
Von Gewerbetreibenden über industrielle Unternehmen bis hin zu Freiberuflern und Handwerkern – mit der Betriebshaftpflichtversicherung beugen Sie einem größeren finanziellen Verlust vor.
Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung: der Unterschied
Diese beiden Versicherungen klingen ähnlich, bieten aber einen sehr unterschiedlichen Versicherungsumfang:
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Sach-, Personen- sowie unechte Vermögensschäden und sichert das gesamte Unternehmen inklusive Personal.
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Sach-, Personen- sowie echte Vermögensschäden und sichert einzelne Personen im Beruf.
Unechter vs. echter Vermögensschaden
- Ein unechter Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden, der die Folge eines Personen- oder Sachschadens ist. Zum Beispiel der Verdienstausfall einer Person infolge eines Unfalls.
- Ein echter Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden, der nicht aus einem Personen- oder Sachschaden resultiert. Zum Beispiel ein Umsatzausfall infolge eines Cyberangriffs.