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      Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater

      Kurzer Überblick Berufshaftpflichtversicherung Steuerberater

      Kurzer Überblick

      • Eine Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht) ist für Steuerberater verpflichtend.
      • Sie prüft Schadensersatzforderungen, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und bezahlt berechtigten Schadensersatz.
      • Abgedeckt sind zum Beispiel Beratungsfehler, Fristversäumnisse und die Verletzung von Geheimhaltungspflichten.
      Berufshaftpflichtversicherung Steuerberater

      Berufshaftpflicht für Steuerberater: Leistungen

      Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Steuerberater eine Pflichtversicherung gemäß Steuerberatungsgesetz (StBerG). Denn Steuerberater tragen eine große Verantwortung und haben deshalb auch ein großes Risiko, für Fehler in Haftung genommen zu werden. Eine Berufshaftpflichtversicherung prüft zunächst die Ansprüche, wehrt unberechtigte oder überzogene Forderungen ab und bezahlt berechtigten Schadensersatz. 

      Die Pflichtversicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflicht, da der Großteil der Schäden, die Steuerberater verursachen können, finanzieller Natur sind. Darüber hinaus sollten Steuerberater auch eine Betriebshaftpflichtversicherung einschließen, um Personen- und Sachschäden abzusichern. Diese springt zum Beispiel ein, wenn Sie Schäden in angemieteten Kanzleiräumlichkeiten verursachen oder ein Mandant sich in den Räumlichkeiten verletzt. 

      Diese Schadenfälle sind zum Beispiel in der Berufshaftpflicht für Steuerberater abgedeckt: 

      • Beratungsfehler
      • Unterlassene Hinweise
      • Fristversäumnisse 
      • Verletzung von Geheimhaltungspflichten
      • Datenschutzverletzungen 

      Neuregelung der Berufshaftpflicht im StBerG 

      Seit 1. August 2022 müssen Berufsausübungsgesellschaften wie Sozietäten und Partnergesellschaften eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Die Berufshaftpflicht der einzelnen Steuerberater ist nicht mehr ausreichend.

       

      Deckungssummen in der Berufshaftpflicht für Steuerberater

      Das sind die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen in der Steuerberater-Haftpflicht:

      • Einzelkanzlei: 250.000 Euro 
      • In der Haftung beschränkte Berufsausübungsgesellschaften (GmbH, AG): 1 Mio. Euro
      • Nicht haftungsbeschränkte Sozietäten (GbR, PartG): 500.000 Euro

      Zusätzlich auf Jahreshöchstleistung achten: 

      • Bei Versicherungen wird oft von der sogenannten Maximierung gesprochen. Das heißt, dass die vereinbarte Versicherungssumme auf eine bestimmte Anzahl von Schadenfällen pro Jahr begrenzt ist.
      • Beispiel: Versicherungssumme 250.000 Euro, 4-fach maximiert – Der Versicherer zahlt pro Schaden maximal 250.000 Euro, jedoch maximal 1 Mio. Euro für alle Schäden in einem Jahr. 

      Individuelle Risikoanalyse durchführen

      Es kann sein, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme in Ihrem Fall nicht ausreicht. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihr Risiko für Ihre Tätigkeit als Steuerberater individuell prüfen. Unsere Versicherungsexperten übernehmen gerne die Risikoanalyse für Ihre Kanzlei.

       

      Kosten der Berufshaftpflicht für Steuerberater

      Was eine Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater kostet, hängt von diesen Faktoren ab: 

      • Deckungssumme 
      • Schwerpunkt der Tätigkeit 
      • Leistungsumfang 
      • Unternehmensgröße (Mitarbeiter, Umsatz)
      • Höhe der Selbstbeteiligung

       

      Persönliche Beratung zur Berufshaftpflicht für Steuerberater

      Aufgrund der verschiedenen Faktoren, die den Beitrag beeinflussen, kann nicht pauschal beantwortet werden, was die Steuerberater-Berufshaftpflicht kostet. Für einen unverbindlichen und kostenlosen Vergleich verschiedener Angebote, vereinbaren Sie einfach ein Beratungsgespräch. Unsere Versicherungsexperten helfen ihnen gerne weiter. 

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