Je nach persönlichem Berufsbild bzw. Beratungsmodell unterscheiden sich die Ansprüche an eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung und damit auch die Versicherungssummen. Die Wahl der richtigen Deckungssumme ist äußerst wichtig, da Schäden nur bis zu dieser Höhe vom Versicherer reguliert werden. Reicht die Deckungssumme nicht aus, liegt eine Unterversicherung vor. Den über die Deckungssumme hinausgehenden Schaden muss der Versicherte dann selbst begleichen.
Kriterien für die Wahl der Deckungssumme
Bei der Wahl der geeigneten Deckungssumme kommt es einerseits auf die Betriebsgröße, vor allem aber auf den möglichen Schaden, den Sie einer Dritten Person zufügen können, an. So haben vermögensberatende Berufe (z.B. Steuerberater oder Rechtsanwälte) ein höheres Risiko, finanzielle Nachteile bei Kunden oder Mandanten zu verursachen als andere Berufsgruppen.
Übliche Deckungssummen
Übliche Deckungssummen liegen zwischen 50.000 Euro und 500.000 Euro. Zum Teil können je nach Versicherer auch weit höhere Deckungssummen innerhalb der Vermögensschadenhaftpflicht vereinbart werden.
Betriebe die einer Pflicht unterliegen eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, darunter sind Notare und Rechtsanwälte, ist eine Mindestdeckungssumme bereits gesetzlich festgelegt. Diese liegt meist bei 250.000€ oder 500.000€. Bei umfangreichen Projekten mit hohen Haftungsrisiken werden gar Deckungssummen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von einer bis fünf Millionen Euro empfohlen.
Die impuls Versicherungsmakler beraten gerne zur passenden Höhe der Deckungssumme zur Vermögensschadenhaftpflicht!