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Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Zahnärzte

Kurzer Überblick Berufshaftpflichtversicherung Ärzte Zahnärzte

Kurzer Überblick

  • Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte, Zahnärzte und Medizinstudenten unerlässlich.
  • Sie schützt u. a. im Fall von Schadensersatzforderungen aufgrund von Behandlungsfehlern.
  • Durch die Berufskammern und einige Studienordnungen ist die Berufshaftpflicht für Ärzte und Zahnärzte verpflichtend.
Berufshaftpflichtversicherung Ärzte

Berufshaftpflicht für Ärzte

Ärzte tragen bei ihrer täglichen Arbeit ein große Verantwortung und damit auch ein hohes Risiko, mit Schadensersatzforderungen von Patienten konfrontiert zu werden. Eine Berufshaftpflichtversicherung sichert Ärzte sowie ggf. ihr Praxisteam ab, wenn sie aufgrund beruflicher Fehler in Haftung genommen werden. 

Ärzte werden durch die Bundesärztekammer verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. In einigen Bundesländern ist auch in den Studienordnungen für Medizinstudenten festgelegt, dass eine Berufshaftpflicht bestehen muss. 

Was deckt eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ab?

Eine Berufshaftpflicht für Ärzte springt ein, wenn Sie aufgrund eines beruflichen Fehlers Schadensersatz leisten sollen. Sie deckt je nach Tarif Personen-, Sach- und Vermögensschaden ab, wobei bei Ärzten die Personenschäden besonders wichtig sind. Schäden aufgrund dieser Fehler sind beispielsweise abgedeckt: 

  • Beratungsfehler 
  • Fehlerhafte Diagnose
  • Behandlungsfehler 
  • Verletzung der Aufklärungspflicht 
  • Verletzung der Dokumentationspflichten

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte übernimmt diese Leistungen: 

  1. Überprüfung der Schadensersatzforderung: Der Versicherer prüft, ob und in welcher Höhe die Schadensersatzforderung gerechtfertigt ist. 
  2. Abwehr unberechtigter Forderungen: Sind die Forderungen nicht berechtigt, oder zu hoch angesetzt, übernimmt der Versicherer die Kosten für deren Abwehr – zum Beispiel Anwalts- und Gerichtskosten. 
  3. Schadensersatzzahlungen: Bei berechtigten Ansprüchen bezahlt der Versicherer Schadensersatz. 

Gut zu wissen: Laut der Statistik des Medizinischen Dienstes gab es 2022 in Deutschland rund 2.700 nachgewiesene Behandlungsfehler. Insgesamt erstellte der Medizinische Dienst 13.059 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern, in jedem 5. Fall war der Fehler Ursache für den erlittenen Schaden, sodass Aussicht auf Schadensersatz bestand.

 

Was sollten Ärzte bei ihrer Berufshaftpflicht beachten?

  • Niedergelassene Ärzte und Honorarärzte: Schließen Sie in jedem Fall eine eigene Berufshaftpflicht für Ärzte ab, die das gesamte Praxisteam und Medizinstudenten mitversichert. Achten Sie außerdem darauf, dass alle Tätigkeiten eingeschlossen sind. Außerdem ist es wichtig, dass eine Nachhaftung vereinbart wird, wenn Sie die Praxis aufgeben. Dann sind auch Schäden von der Berufshaftpflicht umfasst, die erst nach der Praxisaufgabe bekannt werden.
  • Angestellte Ärzte: Sie sind zwar über Ihren Arbeitgeber versichert, allerdings sollten Sie ggf. Lücken im Versicherungsschutz über eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abdecken – zum Beispiel Nebentätigkeiten wie Notfalldienste. 

Darüber hinaus sollten alle Ärzte diese Punkte beim Abschluss der Arzthaftpflicht beachten: 

  • Ausreichende Deckungssumme wählen: Mindestens 5 Millionen für Personen- und Sachschäden
  • Spezialisierter Arzthaftpflichtversicherer: Schließen Sie die Berufshaftpflichtversicherung bei speziellen Versicherern ab, die auf Arzthaftung spezialisiert sind. Wir vergleichen gerne entsprechende Tarife für Sie.
  • Regelmäßiger Versicherungs-Check: Überprüfen Sie regelmäßig, ob der Versicherungsschutz noch Ihrem Bedarf entspricht und ob es neue Tarife mit Leistungsverbesserungen gibt. Auch den Check-up und Versicherungsvergleich übernehmen wir gerne für Sie. 

Erweiterter Strafrechtsschutz – wichtige Ergänzung zur Berufshaftpflicht

Ärzte und Zahnärzte sollten in ihre Berufshaftpflicht einen erweiterten Strafrechtsschutz einschließen. Dieser übernimmt bei strafrechtlichen Verfahren, zum Beispiel wegen fahrlässiger Körperverletzung, die Gerichts- und Anwaltskosten. 

 

Berufshaftpflicht für Zahnärzte

Zahnärzte können aufgrund von Behandlungsfehlern oder fehlerhafter Beratung mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte prüft die Ansprüche auf Rechtmäßigkeit, wehrt unberechtigte Forderungen ab und bezahlt berechtigten Schadenersatz. 

Bezüglich der Leistungen und der wichtigsten Punkte beim Abschluss der Berufshaftpflicht gelten die gleichen Infos wie bei der Ärztehaftpflicht (siehe oben). Auch die Zahnärztekammer schreibt vor, dass Zahnärzte eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen. 

Berufshaftpflicht für Medizinstudenten 

Auch für (Zahn-)Medizinstudierende ist eine Berufshaftpflichtversicherung bereits wichtig. Denn auch für sie steigt mit zunehmender praktischer Erfahrung das Risiko für Schadensersatzforderungen. Mit einer Berufshaftpflicht sind Sie während Famulatur und Krankenpflegepraktikum abgesichert. Nach dem Studium können Sie den Versicherungsschutz auf Ihre (zahn-)ärztliche Tätigkeit anpassen. 

Beratung rund um die Berufshaftpflicht für Ärzte und Zahnärzte

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