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Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte

Kurzer Überblick Berufshaftpflichtversicherung Rechtsanwälte

Kurzer Überblick

  • Eine Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht) ist für Rechtsanwälte eine Pflichtversicherung.
  • Sie springt ein, wenn Anwälte für finanzielle Schäden in Haftung genommen werden.
  • Abgedeckt sind zum Beispiel Beratungsfehler, Fristversäumnisse und die Verletzung von Geheimhaltungspflichten.
Berufshaftpflichtversicherung Rechtsanwalt

Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte: Leistungen

Rechtsanwälte tragen in ihrer täglichen Arbeit viel Verantwortung – und damit auch ein hohes Risiko, für Fehler in Haftung genommen zu werden. Ob fehlerhafte Beratung, versäumte Fristen, falsche Gutachten: Die Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte prüft die Ansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt berechtigte Schadensersatzzahlungen. 

Die Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte ist eine Vermögensschadenhaftpflicht, da die meisten Schäden, die Anwälte verursachen können, finanzielle Schäden sind. Dieser Teil der Berufshaftpflicht ist eine Pflichtversicherung für Rechtsanwälte in Deutschland. Sie deckt zum Beispiel diese Schäden ab: 

  • Beratungsfehler 
  • Fristversäumnis 
  • Versäumte Rechtsmittel
  • Fehlerhafte Verträge 
  • Verletzung von Geheimhaltungspflichten 

Zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht sollten Rechtsanwälte eine Betriebshaftpflicht abschließen. Diese deckt Personen- und Sachschäden ab – zum Beispiel, wenn in der angemieteten Kanzlei Schäden entstehen oder Mandanten sich beim Besuch in Ihrer Kanzlei verletzen. Weitere Ergänzungen zur Berufshaftpflicht können eine Cyber-Versicherung, eine Inhaltsversicherung und eine D&O-Versicherung sein.

Neufassung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) seit 01.08.2022

Mit der Neufassung der BRAO wurden auch die Regelungen zur Pflichtversicherung für Rechtsanwälte überarbeitet. Die wichtigste Neuerung ist, dass auch Sozietäten eine eigene Berufshaftpflicht haben müssen – die Berufshaftpflicht der einzelnen Rechtsanwälte reicht nicht mehr aus.

 

Berufshaftpflicht für angestellte Rechtsanwälte

Als angestellter Rechtsanwalt benötigen Sie eine eigene Berufshaftpflichtversicherung, auch wenn Sie über Ihren Arbeitgeber mitversichert sind. Sind Sie über Ihr Angestelltenverhältnis hinaus nicht anwaltlich tätig, reicht aber eine Mindestabsicherung mit der geringsten Deckungssumme (sogenannte Titulardeckung oder Zulassungspolice) aus. 

Deckungssummen in der Anwaltshaftpflicht

Wenn Sie eine Berufshaftpflicht für Anwälte abschließen, sollten Sie Ihr Risiko für finanzielle Schäden einschätzen und von dem größten anzunehmenden Schaden ausgehen. Entsprechend wählen Sie die Deckungssumme. Gesetzlich sind diese Mindestdeckungssummen vorgeschrieben: 

  • Einzelanwalt: 250.000 Euro 
  • In der Haftung beschränkte Berufsausübungsgesellschaften (z. B. GmbH, AG, PartGmbB) mit max. 10 Berufsträgern: 1 Mio. Euro
  • In der Haftung beschränkte Berufsausübungsgesellschaften mit über 10 Berufsträgern: 2,5 Mio. Euro 
  • Nicht haftungsbeschränkte Sozietäten: 500.000 Euro

Zusätzlich auf Jahreshöchstleistung achten: 

  • Bei Versicherungen ist häufig von einer Maximierung die Rede. Das heißt, dass die vereinbarte Versicherungssumme nur für eine bestimmte Anzahl an Schadenfällen in einem Jahr zur Verfügung steht.
  • Beispiel: Versicherungssumme 250.000 Euro, 4-fach maximiert – Der Versicherer zahlt pro Schaden maximal 250.000 Euro, jedoch maximal 1 Mio. Euro für alle Schäden in einem Jahr. 

Gut zu wissen: Statistisch gesehen ist ein Anwalt alle vier Jahre in einen Haftungsfall verwickelt. Im Laufe des Berufslebens kommen so durchschnittlich sieben bis acht Fälle zusammen, in denen die Berufshaftpflicht einspringen muss (Quelle: haufe.de).

Kosten der Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte

Was eine Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte kostet, hängt von diesen Faktoren ab: 

  • Deckungssumme 
  • Schwerpunkt der Tätigkeit 
  • Leistungsumfang 
  • Unternehmensgröße (Mitarbeiter, Umsatz)
  • Höhe der Selbstbeteiligung

Einzelanwälte mit einem Jahresumsatz von 100.000 bis 150.000 Euro und einer Deckungssumme von 1 Mio. Euro müssen für Ihre Berufshaftpflichtversicherung ungefähr mit Kosten von 1.000 bis 1.500 Euro rechnen.

Beratung rund um die Berufshaftpflicht für Anwälte

Wenn Sie genau wissen möchten, was eine Berufshaftpflicht für Ihre Tätigkeit als Anwalt kostet, wenden Sie sich einfach an unsere Versicherungsexperten. Diese vergleichen unverbindlich und kostenlos verschiedene Angebote für Sie.

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