Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für jeden Unternehmer sinnvoll und notwendig. Sie greift, wenn durch eine betriebliche Tätigkeit schuldhaft Sach- oder Personenschäden entstehen und reguliert in diesem Zusammenhang auch daraus entstehende Vermögensschäden wie zum Beispiel den Verdienstausfall eines verunfallten Kunden. Auch wenn der Schaden durch Mitarbeiter des Betriebs verursacht wird, greift die Betriebshaftpflicht.
Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen, die Unternehmer oder auch Freiberufler abschließen können, denn sie schützt vor den finanziellen Folgen durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherungsbedingungen sollten allerdings genau überprüft werden: Für Freiberufler beschränken viele Versicherer ihre Leistungspflicht auf die Haftpflicht des Geschäftsherrn und schließen die Haftpflicht des Subunternehmers oder (Urlaubs-)Vertreters ausdrücklich aus.
Für Freiberufler reicht eine reine Betriebshaftpflichtversicherung jedoch oft nicht aus, um sich vor Schadensersatzansprüchen zu schützen. Sie benötigen darüber hinaus meist eine zusätzliche Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, da diese beispielsweise auch für Behandlungs- und Beratungsfehler aufkommt.
Eine solche Versicherung ist für viele Freiberufler wie zum Beispiel Architekten, Zahnärzte und Humanmediziner sogar von den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben. Auch für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer ist eine solche Versicherung obligatorisch. Viele Versicherer bieten auch Kombiangebote aus beiden Versicherungen. Wichtig ist, dass die entsprechende Police alle potentiellen Risiken der Tätigkeit abdeckt.
In jedem Fall ist es nötig, genau über die Versicherungsleistungen der Police Bescheid zu wissen und im Bedarfsfall zusätzliche Leistungen beim Versicherer anzufragen.