Familienversicherung: Die Familie beitragsfrei mitversichern
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es die beitragsfreie Familienversicherung. Das bedeutet, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen Familienmitglieder beitragsfrei krankenversichern können. Diese sind also krankenversichert, ohne dass sie einen eigenen Beitrag bezahlen müssen. Die Familienversicherung gibt es nur in der GKV. In der privaten Krankenversicherung braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag und bezahlt eigene Beiträge.
Beitragsfreie Familienversicherung auf dem Prüfstand
Im Zuge der geplanten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung steht auch die Familienversicherung auf dem Prüfstand. Nach aktuellen Überlegungen sollen Ehepartner, die bisher beitragsfrei mitversichert sind, künftig eigene Beiträge leisten müssen. Diskutiert wird ein Betrag von 225 Euro monatlich für die Kranken- und Pflegeversicherung, wodurch zusätzliche Einnahmen von etwa 2,8 Milliarden Euro pro Jahr erzielt werden könnten.
Von den möglichen Änderungen wären rund drei Millionen erwachsene Mitversicherte betroffen, während Kinder und einzelne Gruppen weiterhin beitragsfrei bleiben sollen. Mit der Maßnahme verfolgt die Regierung das Ziel, die finanzielle Lage der GKV zu stabilisieren und gleichzeitig Anreize zur Erwerbstätigkeit zu schaffen. Von Gewerkschaften kommt jedoch deutliche Kritik an den Plänen.
Familienversicherung: Was sind die Voraussetzungen?
Für Angehörige, die kostenfrei in der Familienversicherung mitversichert sein können, gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Person, die mitversichert werden soll, muss in Deutschland wohnen oder sich regelmäßig hier aufhalten. Wenn Ihr Ehepartner z. B. dauerhaft im Ausland lebt, ist die Familienversicherung nicht möglich.
- Die Person darf nicht selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder freiwillig versichert sein. Das heißt, 2026 darf das regelmäßige Gesamteinkommen 565 € pro Monat (2025: 535 €) bzw. 603 € pro Monat bei einem Minijob (2025: 556 €) nicht überschreiten.
- Die Person darf nicht versicherungsfrei sein oder sich von der Versicherungspflicht befreit haben lassen. Versicherungsfreiheit besteht z. B. bei sehr hohen Einkommen oder bei Beamten, die oft privat versichert sind.
- Die Person darf nicht hauptberuflich selbstständig tätig sein. Selbstständige müssen sich in der Regel selbst krankenversichern.
Familienversicherung: Einkommensgrenze 2026
Wenn Ehepartner oder Kinder beitragsfrei über die gesetzliche Krankenversicherung mitversichert werden sollen, dürfen sie 2026 nur 565 Euro pro Monat (Minijob: 603 Euro) verdienen.
Angestellte können zudem von ihrem Bruttolohn ihre Werbungskosten absetzen. Wird nur der Pauschbetrag berücksichtigt, stehen dafür jährlich 1.230 Euro bzw. monatlich 102,50 Euro zur Verfügung. Für die Familienversicherung bedeutet das: Das monatliche zulässige Einkommen darf dann bis zu 667,50 Euro brutto betragen.
Wird diese Einkommensgrenze überschritten, ist keine beitragsfreie Familienversicherung mehr möglich.
Zu den relevanten Einnahmen zählen beispielsweise:
- Bruttoarbeitsentgelt inklusive Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld)
- Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Renten
- Kapitalerträge (z. B. Zinsen, Dividenden)
- Steuerpflichtige Unterhaltszahlungen
Nicht zu den Gesamteinnahmen zählen: Werbungskosten, Eltern- und Kindergeld, Wohngeld, BAföG, steuerfreie Stipendien, Abschreibungen und Sparerpauschbeträge.
Wer kann familienversichert sein?
Kostenlos familienversichern können Sie diese Familienmitglieder, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen:
- Ehegatten und Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft (für unverheiratete Paare gilt die Familienversicherung nicht)
- Leibliche und adoptierte Kinder
- Stiefkinder und Enkel, die in Ihrem Haushalt leben oder für deren Lebensunterhalt Sie überwiegend sorgen
- Pflegekinder, die Sie nicht beruflich pflegen
- Rentner
Familienversicherung: Bis wann gilt sie?
Sind beide Eltern gesetzlich versichert, können Kinder familienversichert werden. Dabei gelten folgende Altersgrenzen bei der Familienversicherung:
- Prinzipiell sind sie bis zum 18. Lebensjahr mitversichert.
- Die Familienversicherung bleibt bis zum 23. Lebensjahr bestehen, wenn das Kind selbst noch nicht arbeitet.
- Das Kind kann bis zum 25. Lebensjahr familienversichert bleiben, wenn es noch zur Hochschule geht, eine Berufsausbildung absolviert, den Wehrdienst antritt oder ein freiwilliges soziales Jahr leistet. Nach dem 25. Lebensjahr muss sich das Kind jedoch selbst krankenversichern und eigene Beiträge zahlen. Studenten und Werkstudenten können bis zum 30. Lebensjahr in die günstige studentische Krankenversicherung wechseln.
- Wenn Kinder mit Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, entfällt die Altersbegrenzung.
Familienversicherung: Ausnahme bei Kindern
Wenn ein Elternteil privat versichert ist, können Kinder nur familienversichert werden, wenn das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils höher ist oder die Jahresarbeitsentgeltgrenze des privatversicherten Elternteils nicht überschritten wird.
Wie stelle ich den Antrag auf Familienversicherung?
Wenn Sie Familienmitglieder kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern wollen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen, beispielsweise bei der AOK oder Techniker Krankenkasse. Diesen finden Sie auf der Website Ihrer Krankenversicherung. Darin überprüft die Krankenkasse, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung in Ihrem Fall erfüllt sind. Dies wird zudem in regelmäßigen Abständen nachgeprüft.
Haben Sie Fragen rund um die beste Krankenversicherung für Ihre Familie? Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen gerne weiter. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.
Welche Unterlagen sind für die Familienversicherung notwendig?
Für die Anmeldung in der Familienversicherung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformular der Krankenkasse zur Familienversicherung
- Geburtsurkunde des Kindes (bei Kindern)
- Heiratsurkunde oder Nachweis über die Partnerschaft (bei Ehepartnern)
- Einkommensnachweise des zu versichernden Familienmitglieds
- Nachweis über den Versicherungsstatus des Hauptversicherten
- Immatrikulationsbescheinigung (bei Studenten)
- Nachweis über eine bestehende oder vorherige Versicherung
Je nach Krankenkasse können weitere Nachweise erforderlich sein, insbesondere wenn es um Einkommensgrenzen oder besondere Familiensituationen geht.
Private Krankenversicherung: Ehepartner und Kinder mitversichern
Wer die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht erfüllt, kann seine Familie unter bestimmten Bedingungen privat mitversichern. Allerdings gibt es in der privaten Krankenversicherung (PKV) keine beitragsfreie Familienversicherung, wie es sie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Jedes Familienmitglied wird einzeln mit einem eigenen Beitrag versichert.
Das sind die Regeln für Familienmitglieder in der privaten Krankenversicherung:
- Ehepartner: Wenn sie kein eigenes Einkommen haben oder geringfügig beschäftigt sind, können sie sich privat versichern, wenn der Ehepartner in der privaten Krankenversicherung ist. Gelten diese Voraussetzungen nicht, müssen sie selbst die üblichen Bedingungen für die Aufnahme in die PKV erfüllen.
- Kinder: Wenn beide Elternteile in der PKV versichert sind, muss auch das Kind privat versichert werden. Ansonsten richtet sich die Versicherung für das Kind danach, wie der Hauptverdiener versichert ist. Das heißt, das Kind kann z. B. nur beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert werden, wenn der Hauptverdiener gesetzlich versichert ist.
Vorteile der privaten Krankenversicherung für Familien
Sind alle Familienmitglieder privat versichert, profitiert natürlich jedes einzeln von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung. Zum Beispiel erhalten sie schneller einen Termin bei Fachärzten und umfangreiche Leistungen in vielen Bereichen – wie der Alternativmedizin, beim Zahnersatz, der Kieferorthopädie oder bei Sehhilfen.
Wenn Sie eine private Krankenversicherung für Ihre Familie abschließen, können Sie sich Ihren Versicherungsschutz ganz individuell zusammenstellen und auf Ihre Bedürfnisse als Familie abstimmen.
Was kostet eine private Krankenversicherung für die Familie?
Was eine private Krankenversicherung für die ganze Familie kostet, kann nicht pauschal beantwortet werden. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung berechnen sich die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Alter, dem Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen der Versicherten.
Wenn Sie wissen möchten, wie viel die Absicherung Ihrer Familie in der privaten Krankenversicherung für Sie konkret kostet, vereinbaren Sie am besten einfach ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch. Unsere Versicherungsexperten vergleichen verschiedene Tarife für Sie und beraten Sie rund um die private Krankenversicherung.
FAQ: Familienversicherung in der GKV
Grundsätzlich können Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert werden, wenn sie:
- ihren Wohnsitz in Deutschland haben
- keine eigene Pflichtversicherung haben
- kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen. Die Einkommensgrenze liegt aktuell bei etwa 565 Euro monatlich (bei Minijobs 603 Euro).
Bei Kindern besteht Anspruch in der Regel bis zum 18. Lebensjahr, bei Schul- oder Berufsausbildung sowie im Studium meist bis zum 25. Lebensjahr.
Wichtig: Ein Anspruch besteht nur, wenn der hauptversicherte Elternteil gesetzlich versichert ist.
Eine Familienversicherung ist nicht mehr möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind:
- Zu hohes Einkommen: Sobald das mitversicherte Familienmitglied regelmäßig mehr als 565 Euro monatlich verdient (bei Minijobs 603 Euro), entfällt der Anspruch.
- Eigene Versicherungspflicht: Wenn z. B. durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eine eigene Pflichtversicherung entsteht.
- Selbstständigkeit: Bei hauptberuflich selbstständiger Tätigkeit ist eine Familienversicherung in der Regel ausgeschlossen.
- Alter bei Kindern: Kinder können meist nur bis zum 18. Lebensjahr, in Ausbildung oder Studium bis 25 Jahre, familienversichert bleiben.
- Versicherungsstatus der Eltern: Ist ein Elternteil Hauptverdiener und privat versichert, hat das Kind keinen Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung.
In diesen Fällen muss eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden – entweder gesetzlich oder privat.
Für Erwachsene ohne Ehepartner ist eine Familienversicherung nicht möglich – hier braucht es immer eine eigene Krankenversicherung.
Kinder können über ein gesetzlich versichertes Elternteil beitragsfrei mitversichert werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Einkommensgrenzen und Versicherungsstatus der Eltern).
Die Familienversicherung für den Ehepartner entfällt, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr erfüllt sind. Das ist vor allem in folgenden Fällen der Fall:
- Überschreiten der Einkommensgrenze
- Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
- Selbstständigkeit als Haupttätigkeit
- Wechsel des Versicherungsstatus: Wenn der hauptversicherte Partner nicht mehr gesetzlich versichert ist (z. B. durch einen Wechsel in die PKV), entfällt ebenfalls die Familienversicherung.
Kinder fallen aus der Familienversicherung heraus, wenn folgende Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind:
- Alter: Grundsätzlich endet die Familienversicherung mit dem 18. Lebensjahr. Sie kann bis zum 23. Lebensjahr verlängert werden, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist, oder bis zum 25. Lebensjahr, wenn es sich in Schule, Ausbildung oder Studium befindet.
- Zu hohes Einkommen: Verdient das Kind regelmäßig mehr als 565 Euro monatlich (bei Minijobs 603 Euro), entfällt der Anspruch.
- Eigene Versicherungspflicht: Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung entsteht eine eigene Krankenversicherung.
- Selbstständigkeit: Eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit schließt die Familienversicherung aus.
- Versicherungsstatus der Eltern: Ist ein Elternteil privat versichert und erfüllt bestimmte Einkommensgrenzen, kann die Familienversicherung ebenfalls entfallen.