Wer seine Riester-Rente kündigt, muss fast immer mit Verlusten rechnen. Aufgrund der Tatsache, dass die Abschlusskosten für die gesamte Laufzeit in den ersten fünf Jahren aus dem Vertragsguthaben geleistet werden, ist eine Kündigung währenddessen oder kurz danach nicht zu empfehlen.
Im Falle einer Kündigung nach einer längeren Vertragslaufzeit muss der Sparer das Geld umgehend in einen anderen Riester-Vertrag investieren, sonst gilt es als schädliche Verwendung der Zulagen und diese sowie alle Steuervorteile gehen verloren. Die bisher erhaltenen Vorteile und Zulagen müssen zurückgezahlt werden und je nach Anbieter fallen oft noch zusätzlich Gebühren an. Die Kündigungsfrist beträgt normalerweise drei Monate vor Ende des laufenden Vertragsjahres. Einige Gesellschaften berechnen darüber hinaus zusätzliche Stornokosten.
Eine wesentlich günstigere Option ist es, den Vertrag auf bestimmte Zeit ruhen zu lassen oder die Raten herabzusetzen. Mit einer Beitragsfreistellung entfallen grundsätzlich weder Zulagen noch Steuervorteile. Da die Zulagen allerdings an die eigenen Einzahlungen gekoppelt sind, entfallen diese für den Zeitraum der Beitragsfreiheit. Sobald wieder Beiträge gezahlt werden, erhält der Versicherte allerdings auch wieder die Zulagen. Ein Antrag auf Freistellung muss beim Versicherer gestellt werden. Die Rentenversicherung wird in diesem Fall neu berechnet. Für die Dauer der Freistellung werden keine staatlichen Zuschüsse gewährt und das Kapital erhöht sich nur noch über die Verzinsung.
Sollte ein anderer Anbieter bessere Konditionen anbieten, kann für manche Riester-Sparer ein Vertragswechsel vorteilhaft sein. Ihr impuls Versicherungsberater zeigt Ihnen gerne Ihre Möglichkeiten auf.