Die Beiträge der Zahnzusatzversicherung werden individuell berechnet und können deshalb nicht pauschal angegeben werden. Die Berechnung der Beitragshöhe wird anhand von verschiedenen Faktoren gemessen, etwa nach Alter und Geschlecht, gewünschtem Versicherungsbeginn und aktueller Zahngesundheit. Zur Beurteilung Ihrer aktuellen Zahngesundheit werden bei Abschluss der Zahnzusatzversicherung verschiedene Eckpunkte abgeklärt etwa ob Ihnen aktuell Zähne fehlen oder ob sie bereits einen herausnehmbaren Zahnersatz haben. Auch eine Zahnbetterkrankung oder Zahnfehlstellung/Kieferanomalie muss bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung angegeben werden und wirkt sich auf die Beitragshöhe aus. Ebenfalls spielt es bei der Beitragsberechnung eine Rolle, ob Sie Mitglied in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung sind und welcher Berufsgruppe Sie angehören.
Generell gilt für die Kosten einer Zahnzusatzversicherung: je früher sie abgeschlossen wird, desto geringer fallen die Beiträge aus. Denn in jüngeren Jahren fallen im Allgemeinen noch nicht so viele oder so teure Zahnbehandlungen an, weshalb die Beiträge niedriger sind. Ähnlich der privaten Krankenversicherung werden auch bei den meisten der privaten Zahnzusatzversicherung Altersrückstellungen gebildet, welche hohe Beiträge im Alter abdämpfen. Es empfiehlt sich daher, eine Zahnzusatzversicherung so früh wie möglich abzuschließen, bestenfalls schon im Kindesalter. Denn die Zahnzusatzversicherung kann bereits in diesen jungen Jahren wertvolle Leistungen übernehmen und so die Zahngesundheit langfristig positiv beeinflussen.