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      Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung angeben

      Kurzer Überblick Zahnzusatzversicherung Steuererklärung

      Kurzer Überblick

      • Ihre Zahnzusatzversicherung können Sie in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendung in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben.
      • Jedoch geht das nur bis zu einer festgelegten Höchstgrenze, die für alle Vorsorgeaufwendungen gemeinsam gilt. 
      • Für Angestellte liegt die Höchstgrenze derzeit (Stand 2023) bei 1.900 Euro im Jahr.
      Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen

      Ratgeber-Inhalt

      Ist die Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar?

      Die Kosten für Ihre Zahnzusatzversicherung können Sie grundsätzlich von der Steuer absetzen. Dabei gelten jedoch diese Einschränkungen: 

      • Die Zahnzusatzversicherung kann als sogenannte Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings gibt es für alle Vorsorgeaufwendungen gemeinsam eine Höchstgrenze.
      • Diese Höchstgrenze ist jedoch oft schon mit anderen Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft. Denn zu den Vorsorgeaufwendungen gehören zum Beispiel auch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, die Privathaftpflicht sowie die Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. 
      • Nur, wenn Sie den Höchstbetrag noch nicht mit anderen Versicherungen erreichen, wird die Zahnzusatzversicherung berücksichtigt.
      • Die Höchstgrenze für Angestellte beträgt 1.900 Euro pro Jahr (Stand: 2023).
      • Die Höchstgrenze für Selbstständige beträgt 2.800 Euro pro Jahr (Stand: 2023).

       

      Vorsorgeaufwendungen: Höchstbeträge für unterschiedliche Personengruppen

      Personen Höchstgrenze
      Angestellte 1.900 Euro
      Rentner 1.900 Euro
      Beamte 1.900 Euro
      Studierende 1.900 Euro
      Selbstständige 2.800 Euro
      Ehepaar (beide Angestellte) 3.800 Euro
      Ehepaar (beide Selbstständige) 5.600 Euro
      Ehepaar (angestellt und selbstständig) 4.700 Euro

       

      Da die Höchstgrenzen sehr niedrig sind, lohnt sich die Angabe von Zusatzversicherungen in der Steuererklärung nur für Personen, die wenig für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung ausgeben. Zum Beispiel, weil sie kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind. 

      Tipp: Sie müssen nicht selbst nachrechnen, ob Sie Ihre Zahnzusatzversicherung (oder andere Zusatzversicherungen) noch angeben können. Tragen Sie die Kosten einfach ein – was nicht berücksichtigt werden kann, streicht das Finanzamt ohnehin. 

      Zahnzusatzversicherung Steuererklärung: Wo eintragen?

      Hier tragen Sie die Kosten für Ihre Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung ein: 

      • Ihre Zahnzusatzversicherung tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand unter dem Punkt "über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen" ein.  
      • Diesen Punkt gibt es sowohl unter "Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung" als auch unter "Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung". 

      Zahnarztleistungen steuerlich absetzen

      Neben der Zahnzusatzversicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder die professionelle Zahnreinigung steuerlich geltend machen. Das gilt jedoch nur für die Eigenanteile. Wenn die Kosten von der Zahnzusatzversicherung komplett übernommen werden, können Sie diese nicht mehr angeben. 

      Krankheitskosten, zu denen auch Zahnbehandlungen oder Zahnersatz gehören, geben Sie in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen an. Sie werden aber nur berücksichtigt, wenn sie medizinisch notwendig waren und die Grenze der zumutbaren Belastung überschreiben. Wie hoch diese Grenze ist, hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab. 

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