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      Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung: ein kurzer Überblick

      Kurzer Überblick Zahnzusatzversicherung Steuererklärung

      Kurzer Überblick

      • Eine Zahnzusatzversicherung ist grundsätzlich steuerlich absetzbar und zählt zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
      • Arbeitnehmer können dafür einen Höchstbetrag von 1.900 Euro, viele Selbstständige von 2.800 Euro nutzen.
      • Da Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich Vorrang haben, entsteht durch die Zahnzusatzversicherung häufig kein zusätzlicher Steuervorteil.
      • Die Eintragung erfolgt in der Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand.
      Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen

      Ratgeber-Inhalt

      Ist die Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar?

      Ja, die Beiträge zu einer Zahnzusatzversicherung können grundsätzlich steuerlich abgesetzt werden. Sie zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und werden gemeinsam mit weiteren Versicherungen berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise:

      • Krankenversicherung
      • Pflegeversicherung
      • Privathaftpflichtversicherung
      • Unfallversicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung

      Allerdings gelten gesetzliche Höchstbeträge. Sind diese bereits durch andere Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft, wirkt sich die Zahnzusatzversicherung steuerlich häufig nicht mehr aus


      Welche Höchstbeträge gelten für Vorsorgeaufwendungen

      Personen Höchstgrenze
      Angestellte 1.900 Euro
      Rentner 1.900 Euro
      Beamte 1.900 Euro
      Studierende 1.900 Euro
      Selbstständige 2.800 Euro
      Ehepaar (beide Angestellte) 3.800 Euro
      Ehepaar (beide Selbstständige) 5.600 Euro
      Ehepaar (angestellt und selbstständig) 4.700 Euro

       

      Wann lohnt sich die Angabe? Da die Höchstgrenzen sehr niedrig sind, lohnt sich die Angabe von Zusatzversicherungen in der Steuererklärung nur für Personen, die wenig für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung ausgeben. Zum Beispiel, weil sie kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind. 

      Tipp: Sie müssen nicht selbst nachrechnen, ob Sie Ihre Zahnzusatzversicherung (oder andere Zusatzversicherungen) noch angeben können. Tragen Sie die Kosten einfach ein – was nicht berücksichtigt werden kann, streicht das Finanzamt ohnehin. 

      Wo trägt man die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung ein?

      Die Beiträge werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.
       
      Eintragungsschritte
       

      1. Anlage Vorsorgeaufwand öffnen

      2. Bereich Krankenversicherung auswählen

      3. Feld „über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen“ nutzen

      4. Beitrag der Zahnzusatzversicherung eintragen

      Die Eintragung erfolgt unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
       

      Zahnarztkosten steuerlich absetzen

      Neben den Versicherungsbeiträgen können unter bestimmten Voraussetzungen auch Eigenanteile für Zahnbehandlungen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise:

      • Zahnersatz
      • Zahnimplantate
      • Zahnkronen
      • medizinisch notwendige Zahnbehandlungen
      • professionelle Zahnreinigung

      Die Kosten werden als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass die individuell zumutbare Belastungsgrenze überschritten wird. Leistungen, die bereits von der Zahnzusatzversicherung erstattet wurden, können nicht zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden.

      Beratung zur Zahnzusatzversicherung

      Bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung sollten mögliche steuerliche Effekte nicht im Mittelpunkt stehen. Wichtiger sind die versicherten Leistungen, Erstattungssätze, Leistungsgrenzen, Wartezeiten und mögliche Zahnstaffeln.

      impuls unterstützt Sie bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung, die zu Ihrem gewünschten Leistungsumfang passt. Steuerliche Fragen und die Prüfung Ihrer Steuererklärung sind nicht Bestandteil unserer Beratung.

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