Die Laufzeit der Riester-Rente ist frei wählbar. Zu beachten ist bei Abschluss des Vertrages, dass der Gesetzgeber keine Auszahlung der Alters-Rente vor dem vollendeten 62. Lebensjahr zulässt bzw. eine vorzeitige Auszahlung des Riester-Renten-Vertrags „bestraft“.
In diesem Fall müssen alle gewährten staatlichen Förderungen zurück erstattet werden (förderschädliche Verwendung der Riester-Rente). Wichtig: Für vor 2012 getätigte Abschlüsse gilt ein vermindertes Mindestendalter, das vollendete 60. Lebensjahr.