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Schützt die private Unfallversicherung im Ausland?

Kurzer Überblick Unfallversicherung Ausland

Kurzer Überblick

  • Die private Unfallversicherung ist weltweit rund um die Uhr gültig.
  • Sie übernimmt nach einem Unfall im Ausland vertraglich festgelegte Leistungen wie eine Invaliditätszahlung (nach Invaliditätsgrad) oder Bergungskosten. 
  • Die gesetzliche Unfallversicherung greift unter bestimmten Voraussetzungen bei Arbeitsunfällen im Ausland (Entsendungen).
Private Unfallversicherung Ausland

Gilt die private Unfallversicherung im Ausland?

Ihre private Unfallversicherung schützt Sie auch bei Unfällen im Ausland, denn Sie ist weltweit und rund um die Uhr gültig. Egal, ob Sie beruflich oder privat reisen. 

Was gilt für die gesetzliche Unfallversicherung im Ausland?

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie nur bei Arbeitsunfällen sowie auf dem Hin- und Rückweg zur Arbeit. Im Urlaub und in der Freizeit gilt sie demnach nicht. 

Arbeiten Sie vorübergehend im Ausland (Entsendung), sind Sie grundsätzlich über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Auslandsaufenthalt muss u. a. von Anfang an zeitlich begrenzt sein und das Arbeitsverhältnis muss während und nach der Entsendung fortbestehen. Eine Broschüre zum Thema "gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung im Ausland" können Sie sich hier auf der Website der DGUV herunterladen.

 

Braucht man eine private Unfallversicherung im Ausland?

Eine private Unfallversicherung schützt Sie, wenn Sie aufgrund eines Unfalls dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt sind. Sie bezahlt in diesem Fall eine einmalige Invaliditätsleistung sowie je nach Tarif eine monatliche Unfallrente und Leistungen wie Bergungskosten oder Kosten für Reha und Hilfsmittel.

Da die allermeisten Unfälle in der Freizeit, beim Sport und im eigenen Zuhause passieren, ist eine private Unfallversicherung im In- und Ausland wichtig. Bei privaten Reisen sind Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht geschützt. 

Was leistet die private Unfallversicherung im Ausland?

Die private Unfallversicherung bezahlt im Ausland die Leistungen, die sie auch im Inland übernimmt. Die Hauptleistung ist immer eine einmalige Invaliditätssumme, deren Höhe sich nach dem Grad der Invalidität und der vereinbarten Versicherungssumme richtet. Weitere Leistungen der Unfallversicherung können sein: 

  • Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld: Diese Leistungen werden für jeden Tag gezahlt, an dem Sie sich aufgrund des Unfalls in medizinisch notwendiger, stationärer Behandlung befinden. 
  • Unfallrente: Wenn Sie nach dem Unfall besonders stark beeinträchtigt sind (Invalidität von mindestens 50 Prozent), erhalten Sie eine monatliche lebenslange Rente. 
  • Bergungskosten: Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für Suche, Bergung, Rettung und Transport nach Hause oder das nächstgelegene Krankenhaus – zum Beispiel nach einem Skiunfall. 
  • Rooming-in: Wenn das sogenannte Rooming-in eingeschlossen ist, übernimmt die Unfallversicherung die Unterbringung eines Elternteils im gleichen Krankenzimmer, damit Sie nach einem Unfall bei Ihrem Kind sein können. 
  • Hilfsmittel und Reha: Die Unfallversicherung bezahlt Hilfsmittel sowie Reha-Maßnahmen nach dem Unfall. 
  • Kosmetische Operationen: Auch kosmetische Operationen können in eine Unfallversicherung eingeschlossen werden. Dann übernimmt der Versicherer nach einem Unfall erforderliche kosmetische Eingriffe, zum Beispiel um Narben zu glätten.
  • Assistance-Leistungen: Gerade im Ausland können auch Hilfeleistungen der Unfallversicherung wichtig sein – zum Beispiel die Organisation des Rücktransports oder Fahrdienst. 

Unfallversicherung im Ausland vs. Auslandskrankenversicherung

Die private Unfallversicherung übernimmt Leistungen nur nach einem Unfall. Wenn Sie anderweitig im Ausland erkranken und medizinische Hilfe brauchen, greift die Unfallversicherung nicht. Dafür ist die Auslandskrankenversicherung die richtige Absicherung. Mehr zum Thema Krankenversicherung im Ausland erfahren Sie hier. 

Beratung rund um Ihre Absicherung im Ausland

Alle Fragen rund um die private Unfallversicherung im Ausland und weitere wichtige Versicherungen für Auslandsaufenthalte beantworten Ihnen gerne unsere Versicherungsexperten. Vereinbaren Sie einfach ein kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch.

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