Skip to content

Ihr Versicherungsmakler in der Nähe

      Rooming-in: Kosten, Leistungen und Vorteile

      Überblick: Rooming-in

      Kurzer Überblick

      • Rooming-in bezeichnet die gemeinsame Unterbringung von Kind und Bezugsperson im Krankenhaus, z. B. direkt nach der Geburt oder bei stationärem Aufenthalt eines Kindes.
      • Für Erwachsene ist Rooming-in ebenfalls möglich, etwa bei Demenz oder schwerer Erkrankung, sofern eine medizinische oder psychologische Notwendigkeit besteht.
      • Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten nach der Geburt vollständig. Bei späteren Aufenthalten zahlen viele Kassen Rooming-in bis zum 9. Lebensjahr, teilweise anteilig bis zum 12.
      • Ohne Kostenübernahme durch die Krankenkasse entstehen je nach Klinik tägliche Kosten zwischen 50 und 150 Euro.
      • Eine Krankenhauszusatzversicherung übernimmt Rooming-in zuverlässig und bietet zusätzliche Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Ein- bzw. Zweibettzimmer.
      Rooming-in Zusatzversicherung

      Ratgeber-Inhalt

      Was ist Rooming-in im Krankenhaus?

      Rooming-in bedeutet, dass eine Begleitperson gemeinsam mit einem Patienten im Krankenhaus untergebracht wird und dort auch übernachten kann. Am häufigsten kommt Rooming-in in folgenden Situationen vor:

      • Rooming-in nach der Geburt: Das Neugeborene bleibt bei der Mutter im Zimmer.
      • Rooming-in bei Kindern: Eltern oder eine andere Bezugsperson haben die Möglichkeit, gemeinsam mit einem Kind im Krankenhaus zu übernachten, wenn dieses stationär behandelt werden muss.
         

      Gibt es Rooming-in im Krankenhaus auch für Erwachsene?

      Rooming-in ist in bestimmten Fällen auch für Erwachsene möglich. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es jedoch nicht. Ob eine Begleitperson mit im Krankenhaus übernachten darf, entscheidet das jeweilige Krankenhaus. Rooming-in wird bei Erwachsenen vor allem in besonderen Situationen angeboten, zum Beispiel:

      • bei Menschen mit Demenz, die durch Verwandte oder Freunde ins Krankenhaus begleitet werden
      • bei Patienten mit einer geistigen oder schweren körperlichen Behinderung
      • bei schwerkranken oder palliativ versorgten Patienten, dazu zählen auch Hospize
      • wenn die Anwesenheit einer vertrauten Person aus medizinischen oder psychischen Gründen sinnvoll ist.

      Die Kosten werden für Erwachsene nicht automatisch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Sie werden in der Regel nur bezahlt, wenn es medizinisch oder psychologisch notwendig ist und von einem Arzt angeraten wird. Hier variiert die Kostenübernahme je nach Krankenkasse. Eine Krankenhauszusatzversicherung kann die Unterbringung einer Begleitperson je nach Tarif einschließen.

      Rooming-in: Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse?

      Welche Leistungen beim Rooming-in übernommen werden, hängt davon ab, ob es sich um die gesetzliche Krankenversicherung oder eine Krankenhauszusatzversicherung handelt.

      Gesetzliche Krankenversicherung

      • Das Rooming-in nach der Geburt wird von der gesetzlichen Krankenversicherung immer bezahlt. Heutzutage ist es in deutschen Krankenhäusern üblich, dass Neugeborene nach der Geburt bei ihrer Mutter im Zimmer bleiben. 
      • Die meisten Krankenversicherungen bezahlen darüber hinaus Rooming-in bis zum 9. Lebensjahr des Kindes. Die Kosten werden dabei nur übernommen, wenn der Kinderarzt bescheinigt, dass dies notwendig ist. Zum Beispiel, wenn die Kommunikation mit dem Kind ohne Begleitperson schwierig ist oder wenn bei einem Krankenhausaufenthalt ohne Bezugsperson psychische Schäden zu befürchten sind.
      • Manche Krankenkassen bezahlen bis zum 12. Lebensjahr noch einen Teil der Kosten für die Mitaufnahme eines Elternteils bei einem stationären Aufenthalt eines Kindes. Wenn Ihr Kind später ins Krankenhaus muss, ist es nicht selbstverständlich, dass das Rooming-in von der Krankenkasse bezahlt wird.

      Krankenhauszusatzversicherung

      • Rooming-in wird je nach Tarif auch ohne medizinische Notwendigkeit bezahlt.
      • Mitaufnahme einer Begleitperson bei Kindern oder teilweise auch bei Erwachsenen.
      • Übernahme der Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Begleitperson.
      • Teilweise zusätzliche Leistungen wie ein Familienzimmer oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.

      Wichtig: Welche Rooming-in-Leistungen von der Krankenhauszusatzversicherung übernommen werden, unterscheidet sich je nach Tarif. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich daher vor dem Abschluss. Unsere Berater unterstützen Sie dabei gerne.

      Rooming-in: Kosten fürs Familienzimmer 

      Was Rooming-in im Einzelfall genau kostet, kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Kosten für ein Familienzimmer im Krankenhaus variieren je nach Klinik und Ausstattung. Sie können jedoch von Kosten zwischen 50 und 150 Euro pro Tag ausgehen, wenn die Krankenkasse nicht zahlt. In einigen Krankenhäusern können die Preise auch darüber liegen, insbesondere wenn das Zimmer über eine gehobene Ausstattung verfügt.

       

      Rooming-in: Vorteile und Nachteile

      Vorteile

      • Mehr Sicherheit und Geborgenheit, insbesondere für Kinder oder nach der Geburt.
      • Weniger Stress und Ängste, da eine vertraute Person in der Nähe ist.
      • Bessere Unterstützung im Alltag, beispielsweise beim Stillen, bei der Pflege oder bei der Betreuung des Kindes.
      • Engere Bindung, da Eltern und Kind oder Patienten und Angehörige mehr Zeit miteinander verbringen können.

      Nachteile

      • Nicht jedes Krankenhaus bietet Rooming-in oder Familienzimmer an.
      • Je nach Situation können zusätzliche Kosten entstehen, wenn die Krankenkasse oder Versicherung diese nicht übernimmt.
      • Weniger Privatsphäre, da sich mehrere Personen ein Zimmer teilen.
      • Die Begleitperson kann körperlich und emotional belastet werden, insbesondere bei längeren Krankenhausaufenthalten.

      Zusatzversicherung: Rooming-in

      Eine Krankenhauszusatzversicherung macht Ihnen beim Thema Rooming-in das Leben leichter. Sie ersparen sich Diskussionen mit der Krankenversicherung und stellen sicher, dass das Rooming-in bis zu einem vereinbarten Alter Ihres Kindes bezahlt wird. So können Sie auch ältere Kinder während eines Krankenhausaufenthalts begleiten.

      Außerdem können Sie sicher sein, dass Ihr Kind die bestmögliche Behandlung im Krankenhaus erhält, zum Beispiel Chefarztbehandlung und die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.

      Sie möchten sich unverbindlich über eine Krankenhauszusatzversicherung informieren? Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf. Unsere Experten beraten Sie gerne

       

      FAQ: Rooming-in im Krankenhaus

      Rooming-in ermöglicht, dass eine Begleitperson gemeinsam mit einem Patienten im Krankenhaus untergebracht wird und dort übernachten kann. Je nach Krankenhaus und Versicherung umfasst Rooming-in in der Regel die Übernachtung und Verpflegung der Begleitperson. Bei Kindern handelt es sich meist um ein Elternteil, in besonderen Fällen kann auch eine andere Bezugsperson mit aufgenommen werden.

      Welche Leistungen genau enthalten sind, hängt vom Krankenhaus und dem jeweiligen Krankenversicherungs- oder Zusatzversicherungstarif ab.

      24-Stunden-Rooming-in bedeutet, dass Mutter und Neugeborenes nach der Geburt rund um die Uhr gemeinsam in einem Zimmer bleiben. Das Baby wird also nicht regelmäßig in ein separates Säuglingszimmer gebracht, sondern bleibt Tag und Nacht bei der Mutter.

      Dieses Konzept fördert die Bindung zwischen Mutter und Kind, erleichtert das Stillen und ermöglicht es den Eltern, die Bedürfnisse ihres Neugeborenen von Anfang an kennenzulernen. In den meisten deutschen Geburtskliniken gehört das 24-Stunden-Rooming-in heute zum Standard.

      Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Rooming-in, wenn es medizinisch notwendig ist. Die Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch je nach Krankenkasse. Häufig wird die Mitaufnahme eines Elternteils bis zum 9. Lebensjahr des Kindes bezahlt, manche Krankenkassen übernehmen die Kosten auch darüber hinaus oder beteiligen sich anteilig. Am besten erkundigen Sie sich vor dem Krankenhausaufenthalt direkt bei Ihrer Krankenkasse nach den geltenden Regelungen.

      Müssen Eltern oder Begleitpersonen die Kosten selbst tragen, liegen diese häufig zwischen 50 und 150 Euro pro Tag. In einigen Krankenhäusern können die Preise auch höher ausfallen. Die Kosten für Rooming-in unterscheiden sich je nach Krankenhaus und Krankenkasse.

      Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nicht, kann eine Krankenhauszusatzversicherung die Unterbringung der Begleitperson je nach Tarif ganz oder teilweise erstatten.

      Rooming-in dauert in der Regel so lange wie der Krankenhausaufenthalt des Patienten. Das bedeutet, dass Eltern oder andere Begleitpersonen während der gesamten stationären Behandlung im Krankenhaus bleiben können, sofern die Voraussetzungen für das Rooming-in erfüllt sind.

      Wie lange eine Begleitperson tatsächlich mit aufgenommen werden kann und ob die Kosten während des gesamten Aufenthalts übernommen werden, hängt vom Krankenhaus, der Krankenkasse oder dem vereinbarten Versicherungstarif ab.

      Krankenhauszusatzversicherung Persönliche Beratung gewünscht?

      Derzeit beliebt

      Freiwillig gesetzlich versichert: Vorteile und Nachteile

      Freiwillig gesetzlich versichert: Vorteile, Nachteile und Kosten

      Private Krankenversicherung Kosten

      Private Krankenversicherung Kosten: Beiträge, Tarife & Tipps

      Gesetzliche Krankenversicherung: Aktuelle Zusatzbeiträge

      Gesetzliche Krankenversicherung: Zusatzbeiträge 2026 im Überblick

      Bleiben Sie auf dem Laufenden. impuls Newsletter abonnieren

      Mit unserem Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Versicherungen - mit Ratgebern, Tipps und Trends sowie Service-Themen. Für die Anmeldung einfach hier ihre E-Mail Adresse eintragen: