Was ist Rooming-in?
Rooming-in bedeutet, dass Eltern und Kind gemeinsam in einem Zimmer im Krankenhaus übernachten können. Dabei gibt es zwei Fälle: Nach der Geburt bedeutet Rooming-in, dass das Neugeborene bei der Mutter im Zimmer bleibt. Außerdem beschreibt Rooming-in die Möglichkeit, dass Eltern oder andere Bezugspersonen bei einem Kind im Krankenhaus übernachten können, wenn es stationär behandelt werden muss.
Bezahlt die Krankenkasse Rooming-in?
Das Rooming-in nach der Geburt wird von der gesetzlichen Krankenversicherung immer bezahlt. Heutzutage ist es in deutschen Krankenhäusern normal, dass Neugeborene nach der Geburt bei Ihrer Mutter im Zimmer bleiben.
Wenn Ihr Kind später ins Krankenhaus muss, ist es nicht selbstverständlich, dass das Rooming-in von der Krankenkasse bezahlt wird. Ob und wie viel bezahlt wird, unterscheidet sich je nach Krankenkasse. Meistens gelten jedoch diese Voraussetzungen:
- Die meisten Krankenversicherungen bezahlen Rooming-in bis zum 9. Lebensjahr des Kindes.
- Manche bezahlen bis zum 12. Lebensjahr noch einen Teil der Kosten.
- Die Krankenkasse bezahlt das Rooming-in nur, wenn der Kinderarzt bescheinigt, dass dies notwendig ist. Zum Beispiel, wenn die Kommunikation mit dem Kind ohne Begleitperson schwierig ist oder wenn bei einem Krankenhausaufenthalt ohne Bezugsperson psychische Schäden zu befürchten sind.
Krankenhauszusatzversicherung: Keine Kompromisse beim Rooming-in
Eine Krankenhauszusatzversicherung macht Ihnen beim Thema Rooming-in das Leben leichter. Sie ersparen sich Diskussionen mit der Krankenversicherung und stellen sicher, dass das Rooming-in bis zu einem vereinbarten Alter Ihres Kindes bezahlt wird. So können Sie auch ältere Kinder während eines Krankenhausaufenthalts begleiten.
Außerdem können Sie sicher sein, dass Ihr Kind die bestmögliche Behandlung im Krankenhaus erhält, zum Beispiel Chefarztbehandlung und die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.
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