In der stationäre Zusatzversicherung bedeutet Rooming-in, dass im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes des Kindes, auch die Kosten für den Aufenthalt der Eltern im Krankenhaus (Verpflegung, Übernachtung) übernommen werden.
Dies gilt bis zu einem in den Versicherungsbedingungen fest definierten Alter des Kindes und nur dann, sofern diese Leistungsart Bestandteil Ihrer stationäre Zusatzversicherung ist.
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