Entsprechend dem Grad der festgestellten Schädigung (Invalidität) infolge eines Unfalls erhalten Sie aus Ihrer privaten Unfallversicherung eine Kapitalauszahlung. Diese wird Invaliditätsleistung genannt. Die Höhe dieser Leistungen bestimmt sich dabei durch die bei Vertragsabschluss der privaten Unfallversicherung gewählte Versicherungssumme, dem Invaliditätsgrad und der gewählten Progression.
Invalidität Definition - Was ist Invalidität?
Invalidität im Sinne der privaten Unfallversicherung liegt dann vor, wenn die geistige oder körperliche Leistungsfähigkeit des Versicherten durch einen Unfall dauerhaft eingeschränkt ist. Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung dann, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Besserung des Zustandes nicht zu erwarten ist.
Gliedertaxe der Unfallversicherung
Zur Ermittlung des Invaliditätsgrades nutzen Unfallversicherer die sogenannte Gliedertaxe. In dieser ist geregelt, wie hoch die Beeinträchtigung des Versicherten durch den Verlust oder die Eingeschränkte Nutzbarkeit eines Körperteils ist. Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des Invaliditätsgrades. Die Gliedertaxe ist in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) des Versicherers geregelt. Diese können sich dabei deutlich unterscheiden, ein Vergleich lohnt sich vor Abschluss also!
Invaliditätsgrad-Tabelle des GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat eine unverbindliche Gliedertaxe zur Verfügung gestellt an der sich Versicherer orientieren können. Dabei dient diese Mustergliedertaxe nur als Anhaltspunkt, Versicherer dürfen in Ihren Verträgen stark von dieser Empfehlung abweichen.
Körperteil | Gliedertaxe des GDV |
Arm | 70% |
Arm bis oberhalb des Ellbogengelenks | 65% |
Arm unterhalb des Ellbogengelenks | 60% |
Hand | 55% |
Daumen | 20% |
Zeigefinger | 10% |
Anderer Finger | 5% |
Bein über der Mitte des Oberschenkels | 70% |
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels | 60% |
Bein bis unterhalb des Knies | 50% |
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels | 45% |
Fuß | 40% |
Große Zehe | 5% |
Andere Zehe | 2% |
Auge | 50% |
Gehör auf einem Ohr | 30% |
Geruchssinn | 10% |
Geschmackssinn | 5% |
Was bedeutet Progression in der Unfallversicherung?
Neben der Grundsumme und der Invalidität ist die Progression der dritte wichtige Bestandteil der Unfallversicherung, der über die Höhe der Versicherungsleistung entscheidet.
Mittels Progression kann die Invaliditätsleistung bei höherer Invalidität gesteigert werden. Der Auszuzahlende Betrag erhöht sich dabei um einen bestimmten Faktor der bei Vertragsabschluss festgelegt wurde. Meist stehen die folgenden Progressionsfaktoren zur Wahl: 225%, 350% und 500%. Die Progression wirkt sich vor allem bei schwerer Invalidität stark aus. Bei einem Invaliditätsgrad von unter 25% ist die Progression hingegen meist ausgeschlossen.
Beispiel: Verlust eines Arms
Der Versicherte hat eine Unfallversicherung mit einer Grundsumme von 100.000€ abgeschlossen. Durch den Verlust des Arms entsteht eine Invalidität von 70%, daraus würde also eine Zahlung von 70.000€ resultieren. Hat der Versicherte aber zusätzlich eine Progression von 500% abgeschlossen kann sich eine Auszahlungssumme von bis zu 290.000€ je nach Progressionstabelle des Versicherers ergeben.