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Riester-Rente vererben: Geht das?

Kurzer Überblick

  • Eine Auszahlung der Riester-Rente an Hinterbliebene ist "förderschädlich", d. h. Zulagen und Steuervorteile gehen verloren.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Riester-Vertrag im Todesfall aber auf den Ehe- oder Lebenspartner übertragen werden.
  • Außerdem kann ein Hinterbliebenenschutz in den Riester-Vertrag aufgenommen werden.
Riester Rente vererben

Kann man die Riester-Rente vererben?

Prinzipiell ist es möglich, einen Riester-Vertrag zu "vererben", allerdings gibt es dabei einiges zu beachten, damit die Riester-Zulagen und Steuervorteile nicht verloren gehen.

Wenn der Versicherte stirbt und die Riester-Rente soll an andere ausgezahlt werden, dann handelt es sich um eine sogenannte förderschädliche Verwendung. In diesem Fall müssen die Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. 

Damit die Riester-Rente übertragen wird, ohne dass Förderungen verloren gehen, müssen diese zwei Voraussetzungen erfüllt sein: 

  1. Ehepartner als begünstigte Person: Der Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner muss als begünstige Person in dem Riester-Vertrag des Verstorbenen eingetragen sein. 
  2. Übertragung in anderen Riester-Vertrag: Die Übertragung kann nur ohne Verluste erfolgen, wenn sie auf einen eigenen Riester-Vertrag der begünstigten Person erfolgt. Die Person kann dafür auch einen neuen Riester-Vertrag abschließen. Eine Auszahlung an die begünstige Person ist nicht möglich, ohne dass die Zulagen und Steuervorteile verloren gehen. 

Im Todesfall schnell Versicherer informieren

Wenn ein Riester-Versicherter stirbt, sollten sich Hinterbliebene möglichst schnell an den Versicherer wenden, um die Möglichkeiten der Übertragung des Riester-Kapitals zu klären.

 

Kann man die Riester-Rente an Kinder vererben?

Das Riester-Kapital des Verstorbenen kann nur auf den Vertrag eines Ehepartners bzw. eingetragenen Lebenspartners übertragen werden, der als Begünstigter im Vertrag genannt ist. Für Kinder oder andere Verwandte gilt diese Möglichkeit nicht. Daher können Sie Ihre Riester-Rente nicht an Ihre Kinder vererben. Nach dem Tod des Versicherungsnehmers können sich die Erben den Riester-Vertrag auszahlen lassen, allerdings werden dann Zulagen und Steuervorteile abgezogen. 

Riester-Vertrag mit Hinterbliebenenschutz

Eine andere Möglichkeit, damit auch Ihre Kinder den Riester-Vertrag ohne Verluste erben können, ist die Vereinbarung einer Hinterbliebenenrente. Diese wird an die Hinterbliebenen ausgezahlt, wenn Sie versterben.

Diese Möglichkeit gibt es für Kinder und Ehe- bzw. Lebenspartner, jedoch nicht für andere Angehörige. Bei Kindern kann die Rente aber nur bis zu dem Zeitpunkt ausgezahlt werden, bis zu dem für sie ein Kindergeldanspruch besteht (bis 18 bzw. 25 Jahre). 

Was passiert bei Tod in der Auszahlungsphase der Riester-Rente?

Wenn der Versicherte in der Auszahlungsphase verstirbt, also die Auszahlung der Riester-Rente bereits begonnen hat, gelten diese Regelungen: 

  • Wenn der Verstorbene älter als 85 Jahre war, gilt die Riester-Rente als ausgeschöpft. Die Erben erhalten dann kein Geld mehr aus der Versicherung. 
  • Darüber hinaus gilt: Wenn der Verstorbene eine sogenannte Garantiezeit im Vertrag festgelegt hat, erhalten die Erben die Riester-Rente bis zu deren Ablauf ausgezahlt. Die staatlichen Zulagen gehen dabei allerdings verloren. Wurde keine Garantiezeit vereinbart, erhalten die Hinterbliebenen kein Geld aus dem Riester-Vertrag. 
  • Alternativ kann auch in der Auszahlungsphase das Riester-Kapital des Verstorbenen auf den Riester-Vertrag des Ehe- oder Lebenspartners übertragen werden. Dann bleibt die staatliche Förderung erhalten.

Wohn-Riester im Todesfall

Bei der Wohn-Riester gibt es diese Möglichkeiten, wenn der Versicherte verstirbt: 

  • Wenn der Ehe-oder Lebenspartner ebenfalls Eigentümer der Immobilie ist und dort weiterhin selbst lebt, bleibt das Wohnförderkonto bestehen. 
  • Wird die Immobilie verkauft oder wohnt der Ehe-oder Lebenspartner des Verstorbenen nicht mehr selbst darin, wird die Wohnförderung besteuert. 

 

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