Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte die im Antrag angegebene Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert der Hausratsgegenstände (Versicherungswert) entsprechen.
Versicherungssumme Definition
Die Versicherungssumme beschreibt den maximalen Betrag, der durch eine Versicherungspolice der Hausratversicherung gedeckt ist. Schäden darüber hinaus werden von der Versicherung nicht reguliert.
Versicherungswert Definition
Der Versicherungswert entspricht dem tatsächlichen Wert des Hausrates. Die Ermittlung des Versicherungswertes kann nach Neuwert oder Zeitwert erfolgen. Liebhabergegenstände können zum Marktwert versichert werden. Dies ist im Vertrag der Hausratversicherung geregelt. Beim Zeitwert handelt es sich dabei um den Wert vor Schadensfall unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. Beim Neuwert hingegen handelt es sich um die Wiederbeschaffungskosten des Hausrats.