Ihr Fahrrad optimal gegen Diebstahl absichern – so geht‘s
Ihr Fahrrad ist Ihr täglicher Begleiter – ob auf dem Weg zur Arbeit, bei sportlichen Touren oder für Besorgungen in der Stadt. Doch was, wenn Sie eines Tages vom Einkauf zurückkommen und Ihr Bike ist plötzlich verschwunden? Schnell springt das Gedankenkarussell an: Bin ich ausreichend versichert? Greift hier die Hausratversicherung oder braucht es eine zusätzliche Fahrradversicherung? Wie hoch ist die Versicherungssumme und welche Bedingungen gibt es?
In diesem Artikel erklären wir, wann Ihre Hausratversicherung für den Verlust einspringt und wann eine spezielle Fahrradversicherung die bessere Wahl für Sie sein kann.

Das Fahrrad über die Hausratversicherung mitversichern
2023 wurden in Deutschland über 264.000 Fahrraddiebstähle polizeilich erfasst (Quelle: Statista). Die Dunkelziffer liegt weitaus höher. Umso verständlicher ist der Wunsch, sein Fahrrad gegen Diebstahl zu versichern. Hierfür gibt es zwei Optionen: die Hausratversicherung oder eine separate Fahrradversicherung.
Betrachten wir zunächst die Hausratversicherung. Ob Fahrräder darin mitversichert sind, hängt von den Bedingungen Ihres Vertrages ab. Hier ein Überblick:
- Automatisch versichert:
Grundsätzlich gehört ein Fahrrad, sofern es sich in der Wohnung, in einem abgeschlossenen Keller oder in einer abgesperrten Garage befindet, zum Hausrat und ist ähnlich wie Möbel und technische Geräte automatisch in der Hausratversicherung gegen die Grundgefahren gemäß Vertrag mitversichert. - Fahrrad-Diebstahl auf der Straße:
Viele Hausratversicherungen bieten eine zusätzliche Klausel an, die Ihr Fahrrad auch auf der Straße schützt. Wichtig hierbei: Das Fahrrad muss mit einem extra Fahrradschloss angeschlossen sein.
Je nach Vertrag kann ein solcher Zusatz auch den Diebstahl von lediglich einem geklauten Sattel oder Lenker miteinschließen. - Versicherungssumme:
Die Summe sollte immer dem Neuwert Ihres Fahrrads entsprechen. Wenn Sie mehrere Fahrräder besitzen, empfiehlt es sich, die Werte aller Fahrräder als Versicherungssumme abzusichern, sodass Sie im Falle eines Diebstahls die entsprechende Schadensumme zurückbekommen. -
Zusatz-Bedingungen:
Achten Sie auf Kleingedrucktes. Z.B. gibt es in manchen Hausratversicherungen Nachtzeitklauseln zwischen 22 und 6 Uhr. In dieser Zeit greift die Versicherung nicht.
Auch Orte wie der Bahnhof können als Bedingung angegeben werden, sodass die Versicherung bei Diebstahl an den aufgeführten Orten nicht zahlt. Weitere Klauseln könnten das Alter des Fahrrads, die Art des Fahrradschlosses oder das Thema Selbstbeteiligung betreffen.
Unser Tipp:
Sie merken: Ob eine Hausratversicherung bei Fahrrad-Diebstahl zahlt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Damit Sie genau das bekommen, wonach Sie suchen, prüfen unsere Berater gerne Ihren Vertrag und passen ihn nach Ihren individuellen Bedürfnissen an.
Wann ist eine separate Fahrradversicherung sinnvoll?
Eine Fahrradversicherung lohnt sich dann, wenn Sie keine Hausratversicherung haben oder sich mehr Leistungen wünschen, die über den Fahrrad-Diebstahl hinausgehen. Neben dem Diebstahl kann diese Versicherung nämlich wie eine Vollkaskoversicherung auch Beschädigungen durch Stürze und Unfälle begleichen. Auch Vandalismus oder Verschleiß werden von der Fahrradversicherung abgedeckt. Ist ein Schutzbrief inkludiert, so erhalten Versicherte in Deutschland und Europa zusätzlich Unfall- und Pannenhilfe.
Bei Fahrradversicherungen ist zudem meist nicht nur der Diebstahl aus geschlossenen Räumen, sondern auch der Diebstahl im Freien integriert. Zusätzlich können auch fest verbaute Teile wie Sattel, Lenker oder Akku sowie Zubehör wie Helm oder Fahrradkorb mitversichert sein. Prüfen Sie ähnlich wie bei der Hausratversicherung alle Klauseln und Bedingungen, damit es hinterher keine bösen Überraschungen gibt.
Hausratversicherung und Fahrradversicherung im Vergleich
Hausratversicherung |
Fahrradversicherung |
Fahrrad im abgesicherten Raum (Wohnung, Keller, Garage) automatisch mitversichert |
Funktioniert wie eine Vollkaskoversicherung im geschlossenen Raum, aber auch auf der Straße |
Zusätzliche Klausel, die das Fahrrad gegen Aufpreis auch im Freien gegen Diebstahl schützt |
Nicht nur Diebstahl-Schutz, sondern auch Beschädigungen durch Stürze, Vandalismus und Verschleiß |
Weniger Leistungen und an viele Bedingungen geknüpft |
Viele Leistungen (z.B. kann auch Zubehör mitversichert werden) |
Guter Basisschutz |
Premium-Schutz für teure Fahrräder |
Hausrat- und Fahrradversicherung: Was gilt bei doppeltem Schutz?
Besitzen Sie eine Hausrat- und eine Fahrradversicherung, sind die Verträgen meist genau aufeinander abgestimmt, sodass klar ist, welcher Schutz im Schadensfall greift. Wird Ihr Fahrrad zum Beispiel aus einer abgeschlossenen Garage entwendet, übernimmt in der Regel die Hausratversicherung den Fall.
Liegt der Wert des Fahrrads über der Deckung der Hausratversicherung, regelt sie es direkt mit der Fahrradversicherung. Wichtig ist, dass Sie im Schadenfall beide Versicherungen angeben.
Was tun, wenn das Fahrrad doch geklaut wurde?
1. Polizei informieren:
- Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei und bewahren Sie Reste vom Schloss als Beweis auf.
- Halten Sie Fotos und – falls in einem polizeilichen Fahrradpass vorhanden – alle relevanten Informationen bereit, z.B. Rahmennummer, Marke, Modell, Farbe und besondere Merkmale des Fahrrads.
- Beantworten Sie Fragen wie: Wann und mit welchem Schloss wurde das Rad gesichert? Wo genau wurde das Rad abgestellt? Und inwiefern ist das Rad versichert?
2. Versicherung benachrichtigen:
- Ist Ihr Fahrrad über die Hausrat- oder einer separaten Fahrradversicherung gedeckt, kontaktieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft so schnell wie möglich oder melden Sie bei uns Ihren Schaden.
- Geben Sie alle Informationen zum Diebstahl, einen Eigentumsnachweis (Kaufbeleg und Fotos) und die Anzeigennummer der Polizei weiter.
- Bleibt das Fahrrad weiterhin verschwunden, wird das Verfahren eingestellt und die Versicherung übernimmt je nach Vertragsbedingungen den entstandenen Schaden.
3. Fundbüro checken:
- Nach einigen Wochen können Sie beim Fundbüro nachsehen, ob Ihr Fahrrad dort abgegeben wurde.
- Falls Sie Ihr Fahrrad wiedergefunden haben, informieren Sie am besten gleich die Polizei und Ihre Versicherung.
Unser Tipp:
Bewahren Sie den Kaufbeleg und Fotos von Ihrem Fahrrad unbedingt auf. Sie dienen als Nachweis, dass Ihr Fahrrad auch wirklich Ihnen gehört.
So schützen Sie Ihr Fahrrad gegen Diebstahl
Um Ihr Fahrrad noch besser gegen Diebstahl zu schützen, gibt es einige Maßnahmen, die Sie ergreifen können:
- Das richtige Schloss verwenden: Nutzen Sie ein hochwertiges Schloss, idealerweise ein Bügelschloss, Faltschloss oder ein Kettenschloss mit gehärtetem Stahl. Achten Sie auf Sicherheitsstandards, wie das „Sold Secure“ oder „VdS“-Prüfsiegel.
- Das Fahrrad richtig abschließen: Schließen Sie den Rahmen und – wenn möglich – beide Räder an einen festen Gegenstand an. Vermeiden Sie es, Ihr Rad nur am Vorder- oder Hinterrad zu sichern, da diese leicht entfernt werden können.
- Einen sicheren Abstellort wählen: Parken Sie Ihr Fahrrad möglichst an belebten, gut sichtbaren Orten oder in überwachten Bereichen.
- Fahrrad codieren oder registrieren lassen: Lassen Sie Ihr Fahrrad bei der Polizei oder anderen Stellen codieren, sodass es eindeutig identifizierbar ist. Alternativ können Sie es in einer Online-Datenbank registrieren, um es im Diebstahlfall leichter wiederzufinden.
- GPS-Tracker installieren: Investieren Sie in einen unauffälligen GPS-Tracker, der in der Sattelstütze oder im Rahmen versteckt werden kann. So können Sie Ihr Fahrrad im Ernstfall orten.
- Versicherungsschutz erweitern: Prüfen Sie gemeinsam mit uns, ob Ihre Hausratversicherung Diebstähle im Freien abdeckt, oder schließen Sie eine separate Fahrradversicherung ab.
- Fahrrad nie ungesichert stehen lassen: Selbst bei kurzen Stopps, z.B. vor dem Bäcker, immer das Schloss verwenden.
Bei Fragen helfen Ihnen unsere Versicherungsberater gerne weiter. Sie klären auch, ob ein Zusatzbaustein der bestehenden Hausratversicherung sinnvoll oder der Abschluss einer Fahrradversicherung besser ist.