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Zahlt die Hausratversicherung bei Diebstahl?

Kurzer Überblick Zahlt Hausratversicherung bei Diebstahl

Kurzer Überblick

  • Diebstahl ist in der Hausratversicherung inbegriffen und ersetzt gestohlene Gegenstände zum Neuwert.
  • Die Versicherung erstattet gestohlenen Hausrat  wie Möbel, Kleidung und Elektrogeräte sowie Wertsachen wie Schmuck, Kunst, Antiquitäten, Edelmetalle, Bargeld und Wertpapiere – teils mit Entschädigungsgrenzen.
  • Ist im Vertrag von einem Außenschutz die Rede, umfasst dieser auch Diebstähle außerhalb des Wohnbereichs, zum Beispiel während des Urlaubs (Außenversicherung).
  • Einfacher Diebstahl, wie Taschendiebstahl, ist in den günstigen Tarifen meist nicht abgedeckt. In den Premium-Tarifen ist er jedoch oft mitversichert.
Artikel fachlich von impuls Experten geprüft

Artikel von impuls Fachexperten geprüft

Hausratversicherung Diebstahl

Ratgeber-Inhalt

Mit der Hausratversicherung gegen Diebstahl abgesichert sein

Seit zwei Jahren nehmen Diebstähle und Einbrüche wieder zu. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik gab es im Jahr 2023 etwa 78.000 Einbrüche in Deutschland. Damit Ihr Hausrat und Ihre Wertsachen vor Diebstahl geschützt sind, können Sie selbst einige Maßnahmen ergreifen und eine Hausratversicherung abschließen.

Sie schützt Ihr Hab und Gut nicht nur bei Feuer, Wasserschäden, Sturm und Hagel, sondern auch bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub gemäß dem Vertrag.

Unterschied: Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub

Nicht jeder Diebstahl ist gleich. Versicherungen unterscheiden zwischen:

  • Einfacher Diebstahl: Der Gegenstand wird ohne Gewaltanwendung entwendet, z.B. ein entwendetes Handy im Café oder auf der Straße. Einfacher Diebstahl kann aber auch zu Hause passieren – z.B., wenn Sie das Garagentor oder die Wohnungstür offenlassen und Einbrecher ohne Gewalt eindringen können.

  • Einbruchdiebstahl: Der Täter dringt gewaltsam in eine Wohnung, einen Keller oder eine Garage ein und stiehlt Ihre Gegenstände.

  • Raub: Der Diebstahl erfolgt unter Gewaltanwendung oder Androhung von Gewalt, z.B. ein Überfall auf offener Straße.

Diese Unterscheidung ist wichtig, da unterschiedliche Versicherungen greifen können.

Zahlt die Hausratversicherung bei Diebstahl

Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl – und wann zahlt sie nicht?

Die Hausratversicherung …

  • zahlt bei Einbruchdiebstahl in der Wohnung, im Keller oder in der Garage, sofern dieser Raum zum Wohnbereich zählt und abgeschlossen war. Das Einschleichen in offene Gemeinschaftskeller ist meist auch versichert. War der Täter durch fahrlässiges Verhalten der Bewohner im Besitz des Schlüssels, so muss die Hausratversicherung im Schadensfall nicht zahlen.

  • deckt Raub ab, wenn Ihnen etwas unter Anwendung oder Androhung von Gewalt entwendet wird. Hierbei zahlen viele Hausratversicherungen auch außerhalb der Wohnung.

  • schließt einfachen Diebstahl ohne Einbruch in der Regel nicht ein – es sei denn, es gibt eine spezielle Zusatzoption oder einen Premium-Tarif für Trickdiebstahl.

  • deckt auch bestimmte Diebstähle im Ausland ab, wenn eine Außenversicherung im Vertrag enthalten ist. Diese ist meist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt und greift nur bei Raub und Einbruchdiebstahl. Einfacher Diebstahl kann jedoch gegen Aufpreis mitversichert werden.

Die Haftpflichtversicherung …

  • deckt keinen eigenen Diebstahlschaden ab.

  • kommt nur für Schäden auf, wenn Sie fremdes Eigentum verloren oder beschädigt haben (z.B. geliehene Schlüssel).

Bei der Kfz-Versicherung …

  • zahlt die Teilkasko, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt, zerstört oder gestohlen wurde – z.B. durch Einflüsse wie Diebstahl, Brand, Unwetter und Glasbruch.

  • gibt es keinen Schutz für persönliche Gegenstände im Auto. Mit einer Zusatzoption (Außenversicherung) kann hier aber die Hausratversicherung einspringen.

Unser Tipp:

Kontaktieren Sie unsere Berater, um sicher zu gehen, dass Sie die passende Versicherung erhalten. Gerne prüfen unsere Berater auch Ihren Vertrag und passen ihn an Ihre individuellen Bedürfnisse an. So sind Sie top aufgestellt und im Schadenfall abgesichert.

 

Diebstahl im Homeoffice und im Büro: Was zahlt die Versicherung?

Diebstahl im Homeoffice: In der Regel sind privat genutzte Arbeitsgeräte durch Ihre Hausratversicherung abgedeckt. Bei beruflich genutzten Geräten kommt es auf den Versicherungsvertrag an. Einige Policen schließen diese mit ein, andere wiederum beschränken den Schutz auf privat genutzte Gegenstände oder bieten nur bedingten Schutz für beruflich genutzte Elektronik. Laptops, Diensthandys und Co. sind aber normalerweise über den Arbeitsgeber abgesichert.

Diebstahl am Arbeitsplatz: Für vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Geräte besteht oft eine separate Elektronik- oder Geräteversicherung seitens des Unternehmens. Diese tritt bei Schäden ein, die während der Arbeitszeit oder im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen.

Gilt die Hausratversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?

Die Hausratversicherung kann auch bei grober Fahrlässigkeit Leistungen bieten, allerdings hängt dies von den Bedingungen Ihres Vertrags ab:

  • Standard: Viele Policen sehen eine eingeschränkte Erstattung bei grober Fahrlässigkeit vor, oder der Versicherer ist berechtigt, die Leistung zu kürzen.

  • Zusatzoption: Einige Tarife bieten den Einschluss "Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit", wodurch auch bei grober Fahrlässigkeit der Schaden bis zur vollen Versicherungssumme übernommen wird.

Was übernimmt die Versicherung bei Diebstahl

Was übernimmt die Versicherung nach einem Diebstahl?

Raub sowie Einbruch sind im Rahmen der Hausratversicherung abgedeckt. Wurden Gegenstände entwendet, zahlt die Hausratversicherung den gestohlenen Hausrat zum Neuwert. Dazu zählen Möbel, Kleidung, Elektrogeräte wie Laptops und Smartphones. Diese Eselsbrücke fasst es gut zusammen: Wenn man ein Haus umdreht und schüttelt, zählt alles, was herausfällt, zum Hausrat.

Gartenmöbel, die im Freien stehen – z.B. auf der Terrasse oder auf dem Balkon – sind oft gegen Risiken wie Feuer oder Sturm abgesichert. Bei Diebstahl kommt es allerdings darauf an, ob der Versicherungsvertrag auch Diebstahl aus dem Garten abdeckt und unter welchen Umständen. Gehen Sie daher auf Nummer sicher und prüfen Sie, dass Gartenmöbel, Grill, etc. in Ihrer Versicherungspolice explizit genannt wird.

Zusätzlich übernimmt die Versicherung in der Regel Reparaturkosten für Einbruchsschäden an Türen und Fenstern. Falls der Austausch von Schlössern notwendig ist, kann dies ebenfalls übernommen werden.

Darüber hinaus gibt es zusätzliche Leistung wie die sogenannten Bewachungskosten. Darunter werden die Kosten verstanden, die entstehen, wenn die Wohnung nach einem Einbruch bewacht werden muss, da die Sicherheitsvorkehrungen nicht mehr für einen ausreichenden Schutz sorgen, um weitere Einbrecher abzuhalten.

Wertsachen wie Schmuck und Bargeld versichern

Wertsachen werden in der Hausratversicherung gesondert behandelt und meist nur bis zu einer Höhe von 20 % der Versicherungssumme mitversichert. Der Grund dafür ist der deutlich höhere Wert. So zählen zu den Wertsachen teurer Schmuck, wertvolle Kunstobjekte, über 100 Jahre alte Antiquitäten (außer Möbel) sowie Gegenstände aus Gold, Silber und Platin. Hinzu kommen Bargeld, Sparbücher und Wertpapiere. 

Werden Wertsachen in einem Safe gestohlen oder durch einen Brand beschädigt, zahlt die Versicherung also nur bis zu dem im Vertrag vereinbarten prozentualen Anteil der Versicherungssumme. Dieser kann je nach Tarif variieren. Manche Premium-Tarife bieten sogar unbegrenzten Schutz.

Sind Wertsachen nicht in einem Tresor oder Safe geschützt, gelten meist niedrigere Entschädigungsgrenzen:

  • Bargeld: Oft bis zu 1.500 €
  • Wertpapiere und Sparbücher: Häufig bis zu 3.000 €
  • Schmuck, Edelsteine, Gold, Medaillen: Meist bis zu 20.000 €

Ist Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung abgedeckt?

Befindet sich das Fahrrad in einer abgeschlossenen Wohnung, in einem privaten Keller oder in einer verschlossenen Garage, so ist Fahrraddiebstahl über die Hausratversicherung abgedeckt. Einfacher Diebstahl, also wenn das Fahrrad draußen angeschlossen gestohlen wird, kann über eine zusätzliche Fahrradklausel versichert werden.

 

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Höhe der Versicherungssumme hängt von Ihrem individuellen Bedarf ab und sollte den Neuwert aller versicherten Sachen abdecken. Hier einige wichtige Punkte:

  • Wert des Hausrats: Schätzen Sie den Gesamtwert Ihres Hausrats realistisch ein. Dies schließt alle Gegenstände ein, die ersetzt werden müssten, falls sie gestohlen werden.

  • Wertsachen: Für besondere Wertsachen wie Schmuck oder Kunst sollten Sie die jeweiligen Entschädigungsgrenzen Ihrer Police beachten.

  • Sicherheitspuffer: Es ist ratsam, einen Sicherheitspuffer einzuplanen, um einer möglichen Unterversicherung vorzubeugen.

Richtig handeln nach einem Diebstahl

Falls Ihnen etwas gestohlen wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Polizei informieren:
    Erstatten Sie umgehend Anzeige und lassen Sie sich ein Aktenzeichen geben.

  2. Versicherung kontaktieren:
    Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich Ihrer Hausratversicherung.

  3. Schaden dokumentieren:
    Fotos und Belege über gestohlene Gegenstände helfen bei der Regulierung.

  4. Schutzmaßnahmen ergreifen:
    Falls möglich, Schlösser austauschen oder Sicherheitsvorkehrungen verstärken.

5 Tipps, wie Sie sich vor Diebstahl schützen können

Zu Hause:
Türen und Fenster immer abschließen – auch bei kurzer Abwesenheit. Keller, Garagen und Nebeneingänge sichern, da sie oft Schwachstellen sind. Wertsachen nicht offen herumliegen lassen, sondern in Schubladen, Schränken oder Safes verstauen. 

Unterwegs:
Hand- und Rucksäcke geschlossen halten und eng am Körper tragen, idealerweise mit dem Verschluss nach innen. In Menschenmengen besonders aufmerksam sein, da Taschendiebe genau dort zuschlagen. In Cafés oder Restaurants keine Wertsachen wie Handys oder Geldbörsen offen auf den Tisch legen oder Jackentaschen unbeaufsichtigt lassen.

Im Auto:
Wertsachen nicht sichtbar im Fahrzeug liegen lassen, auch nicht im Handschuhfach oder unter dem Sitz – Diebe kennen diese Verstecke. Falls nötig, Wertgegenstände im Kofferraum verstauen und am besten in bewachten Parkhäusern oder gut beleuchteten Bereichen parken.

Technische Maßnahmen:
Alarmanlagen, Überwachungskameras und Bewegungsmelder für Außenbereiche können Einbrecher abschrecken. GPS-Tracker für wertvolle Gegenstände (z.B. Fahrräder, Laptops oder Gepäck) erleichtern im Diebstahlfall die Wiederbeschaffung. Smarte Türschlösser und Video-Türklingeln bieten zusätzliche Sicherheit.


Gaunerzinken: Einbrechersymbole erkennen

Gaunerzinken sind Symbole oder Zeichen, die von Kriminellen, insbesondere Einbrechern, genutzt werden, um bestimmte Informationen über ein Objekt oder einen Ort zu kommunizieren. Diese Zeichen können Hinweise auf die Bewohner, auf die Erfolgsaussichten eines Einbruchs oder auf bereits durchgeführte Einbrüche geben. Einige Beispiele:

  • Alleinstehende Person: Ein Symbol könnte anzeigen, dass hier eine alleinstehende Person wohnt.
  • Gute Beute: Ein anderes Zeichen könnte bedeuten, dass es in diesem Haus Wertgegenstände zu holen gibt.
  • Wenig Risiko: Ein Zeichen könnte darauf hinweisen, dass das Haus leicht zu betreten ist oder selten bewohnt wird.

Obwohl die Existenz von Gaunerzinken oft als urbaner Mythos abgetan wird, gibt es vereinzelt Berichte von Polizeibehörden über deren Nutzung. Es ist jedoch umstritten, wie verbreitet diese Praxis tatsächlich ist. Generell wird empfohlen, bei verdächtigen Zeichen an Ihrem Haus die Polizei zu informieren. 

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