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      Elementarversicherung: Schutz bei Extremwetter

      Kurz gesagt Elementarversicherung

      Kurzer Überblick

      • Extremwetter-Ereignisse nehmen durch den Klimawandel zu und fallen immer heftiger aus. Die Elementarversicherung wird deswegen immer wichtiger.
      • Eine Elementarversicherung deckt u. a. Schäden aufgrund von Überschwemmung, Erdrutsch und Schneedruck ab. 
      • Ohne den Zusatzschutz sind diese Risiken nicht versichert.
      • Die Elementarversicherung können Sie als Ergänzung zur Wohngebäude- und Hausratversicherung abschließen.
      • Aktuell prüft die Regierung, ob der Schutz vor Naturgefahren künftig automatisch in jede neue Wohngebäudeversicherung aufgenommen werden soll. Kunden müssten dem dann aktiv widersprechen, wenn sie ihn nicht wünschen.
      Elementarversicherung

      Ratgeber-Inhalt

      Was sind Elementarschäden?

      Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturgewalten entstehen. Dazu gehören:

      • Überschwemmung
      • Erdbeben
      • Erdrutsch
      • Erdsenkung
      • Lawinen
      • Schneedruck
      • Vulkanausbruch

      Schäden, die aufgrund dieser extremen Wetterereignisse entstehen, müssen Sie über eine Elementarversicherung (auch Elementarschadenversicherung oder Zusatzschutz "erweiterte Naturgefahren" genannt) abdecken. Häufig auftretende Wetterphänomene wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag sind über die Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung versichert.

      Was ist eine Elementarschadenversicherung?

      Eine Elementarversicherung ist meist als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung wählbar. Es gibt aber auch eigenständige Policen der Elementarversicherung. Sie versichert Ihr Haus oder Ihre Wohnung gegen Elementarschäden, zum Beispiel infolge einer Überschwemmung, eines Erdrutsches oder einer Lawine. Ohne eine Elementarschadenversicherung ist Ihr Eigentum nicht gegen diese Gefahren abgesichert. 

      Standardschutz in der Elementarschadenversicherung: Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch

      Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung

      Die Wohngebäudeversicherung bezahlt Schäden an Ihrem Haus, die durch Feuer, Blitz, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Überspannung entstehen. Möchten Sie das Gebäude zusätzlich auch für den Fall einer Überschwemmung, Schäden durch Starkregen, Erdrutsch, Schnee und Lawinen absichern, brauchen Sie den Zusatzschutz der Elementarschadenversicherung. 

      Standardschutz der Wohngebäudeversicherung umfasst: Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel, Leitungswasser sowie Überspannung

      Elementarschäden in der Hausratversicherung

      Die Hausratversicherung schützt die beweglichen Gegenstände in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung auch bei Schäden durch Naturgewalten, zum Beispiel durch Sturm, Hagel oder Feuer. Allerdings sind auch hier Schäden durch Überschwemmung, Starkregen und Schnee ausgeschlossen, wenn Sie nicht zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abschließen.

      Standardschutz in der Hausratversicherung: Feuer, Blitzschlag, Sturm, Leitungswasser, Überspannung und Einbruch

      Elementarversicherung – was ist versichert?

      • Grundsätzlich sind in der Elementarversicherung Schäden versichert, die durch Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen entstehen. Auch Schäden durch Erdbeben und Vulkanausbruch sind abgedeckt, auch wenn das Risiko in Deutschland gering ist. 
      • Bei Erdrutsch, Erdsenkung und Erdbeben gilt: Diese Ereignisse sind nur abgesichert, wenn es sich um ein Naturereignis handelt. Wird das Geschehen durch Menschen verursacht (zum Beispiel durch Bauarbeiten oder Kohleabbau), besteht kein Versicherungsschutz. 
      • Schäden aufgrund einer Überschwemmung sind versichert, wenn sie durch Starkregen oder ein Gewässer, das über die Ufer tritt, verursacht wird. Wenn dadurch Grundwasser an die Oberfläche und ins Haus gelangt, ist das ebenfalls versichert. Dringt allerdings Grundwasser von unten in das Mauerwerk ein, handelt es sich nicht um einen versicherten Schaden. 
      • Das gilt bei einem Rückstau: Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Abflussrohre in das Gebäude eindringt. Wird der Rückstau durch Regen oder Überschwemmung verursacht, sind die Schäden versichert, wenn eine funktionstüchtige Rückstausicherung vorhanden war. 
      • Schäden durch Schneedruck und Lawinen sind versichert, außer der Schnee löst sich von Bäumen. 

      Beispiele Elementarschäden:

      • Durch einen Erdrutsch entstehen Risse im Gemäuer Ihres Hauses.
      • Nach tagelangem Starkregen tritt ein Fluss über die Ufer und überschwemmt Ihren Wohnort. Auch Ihr Keller steht unter Wasser und die dort gelagerten Möbel werden beschädigt.
      • Durch einen Rückstau in der Kanalisation nach unwetterartigem Regen tritt Wasser in Ihre Wohnung ein und beschädigt Elektrogeräte und Möbel.
      • Aufgrund extremen Schneedrucks stürzt das Dach Ihres Hauses ein. 

       

      Diese Kosten übernimmt die Wohngebäudeversicherung bei Elementarschäden:

      • Reparaturen im und am Haus sowie an Nebengebäuden (zum Beispiel Garage)
      • Trockenlegung und Sanierung 
      • Abrisskosten 
      • Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Gebäudes
      • Zusätzlich versicherbar sind zum Beispiel Kosten für eine vorübergehende Unterkunft oder Mietausfälle 

      Diese Kosten übernimmt die Hausratversicherung bei Elementarschäden:

      • Reparaturkosten für beschädigten Hausrat
      • Wiederbeschaffungswert, wenn Gegenstände komplett zerstört wurden

      Ist eine Elementarversicherung notwendig?

      Als Hausbesitzer sollten Sie sich unbedingt ausreichend gegen Schäden durch Unwetter und Extremwetter absichern. Dazu gehören auch Elementarschäden, auch wenn das Gebäude nicht in einem Hochwasserrisikogebiet steht. Denn Überschwemmungen oder Erdrutsche durch Starkregen können überall vorkommen und häufen sich in den letzten Jahren. Wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, überprüfen Sie, ob Sie ausreichend gegen Naturgefahren abgesichert sind und ergänzen Sie sie ggf. durch eine Elementarversicherung.

      Brauchen Mieter eine Elementarversicherung?

      Als Mieter müssen Sie sich um eine Hausratversicherung kümmern, die Ihren Hausrat gegen Diebstahl, Vandalismus und Unwetterschäden versichert. Allerdings sind Elementarschäden nicht automatisch in der Hausratversicherung enthalten. Wird also beispielsweise der Keller überflutet, greift für die Sanierung der Kellerräume zwar die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers, allerdings kommt diese nicht für dort gelagerte Gegenstände auf.

      Sind Elementarschäden in Ihrer Hausratversicherung nicht enthalten, müssen Sie Schäden an Möbeln, Elektronikgeräten und sonstigen Gegenständen aus eigener Tasche bezahlen, wenn Sie durch Starkregen oder Überschwemmung erfolgen.

      Risikozonen für Elementarschäden

      Um die Kosten für eine Elementarversicherung besser kalkulieren zu können, haben die deutschen Versicherer ein Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen entwickelt (kurz: ZÜRS). Umso größer die Gefahr für Hochwasserschäden, umso höher ist die Risikostufe:

      • Risikozone 1: Hochwasser seltener als einmal in 200 Jahren
      • Risikozone 2: einmal in 100 bis 200 Jahren
      • Risikozone 3: einmal in 10 bis 100 Jahren
      • Risikozone 4: einmal in 10 Jahren

      Derzeit sind 22,2 Mio. Adressen im ZÜRS gespeichert. 93,4 % davon befinden sich in der Risikozone 1. In der Gefährdungsklasse 2 sind es 6,1 %, in 3: 1,1 % und in 4: 0,4 % (Quelle: GDV 2023).

      Eine öffentlich zugängliche Karte, in der Sie nachsehen können, in welcher Zone Ihr Haus liegt, gibt es nicht. Für eine erste Risikoeinschätzung können Sie aber den Naturgefahren-Check und den Hochwasser-Check des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) nutzen.

       

      Elementarversicherung: Auf die Beratung kommt es an

      Damit im Schadenfall Ihr Haus oder Ihre Wohnung ausreichend abgesichert sind, kommt es auf eine gute Risikoeinschätzung und Beratung rund um die verschiedenen Versicherungslösungen an. Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen dabei gerne weiter, beraten Sie unabhängig und berechnen verschiedene Angebote für Sie. Vereinbaren Sie einfach online ein kostenloses Beratungsgespräch.

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