Was ist eine Glasversicherung?
Ob Fenster, Terrassentüren oder ein wertvoller Glastisch: Glas ist in vielen Haushalten ein zentraler Bestandteil. Doch ein Missgeschick reicht aus und schon wird es richtig teuer. Sei es ein umfallender Stuhl oder ein Ball gegen die Fensterscheibe – Schäden passieren schnell und lassen sich nicht immer vermeiden.
Mit einer Glasversicherung sind Sie abgesichert. Sie kann als Teil der Hausrat- oder der Wohngebäudeversicherung hinzugebucht werden und übernimmt die Kosten für Reparaturen, Neuanschaffungen, Lieferung und Einbau. Dadurch sind Sie im Schadensfall vor hohen Kosten geschützt.
Wenn Sie Glasbruch als Zusatzbaustein z.B. in Ihrer Hausratversicherung dazu buchen, profitieren Sie von mehreren Vorteilen: Sie haben dann nicht nur alles in einem Vertrag und somit weniger Verwaltungsaufwand, sondern oftmals auch eine günstigere Kombi-Lösung als ein separater Vertrag.
Was zahlt die Glasversicherung?
Nicht jeder Glasschaden fällt automatisch unter die Glasversicherung. In manchen Fällen greifen andere Policen. Wenn z.B. ein Einbruch stattfindet und dabei eine Fensterscheibe zu Bruch geht, übernimmt die Wohngebäudeversicherung den Schaden. Wird durch ein Missgeschick eine Glastür beschädigt, dann greift die Glasversicherung.
Sie kommt in der Regel für Folgendes auf:
- Reparatur oder Ersatz von Glasbruchschäden an Fenstern, Türen und Wintergärten.
- Mobiliarverglasung: Schäden an Spiegeln, Glastischen, Glasvitrinen, Duschkabinen, etc.
- Notverglasung: Kostenübernahme für eine vorübergehende Lösung.
- Glaskeramikkochflächen: Häufig in den Premium-Tarifen mitversichert.
- Gutachter: Wenn ein Gutachter den Schaden bewerten muss, kann die Versicherung unter bestimmten Bedingungen auch diese Kosten übernehmen.
- Weitere Beispiele: In einigen Fällen kommt die Versicherung auch für Muschelausbrüche, Aquarien, Terrarien und Gewächshäuser auf.
- Folgekosten wie die Entsorgung, Lieferung und Montage.
Was zahlt die Glasversicherung nicht?
Die Glasversicherung zahlt in der Regel nicht für:
- Normale Abnutzung: Schäden, die durch die übliche Nutzung oder Alterung des Glases entstehen (z.B. undichte Stellen), sind von der Deckung ausgeschlossen. Das gilt z.B. auch für Oberflächenschäden wie Krater und Schrammen.
- Nicht-glasartige Materialien: Kunststoffe oder andere Materialien sind oft nicht abgedeckt – es sei denn, sie stehen explizit im Vertrag.
- Beweglicher Hausrat: Brillen, Smartphone-Displays, Vasen, Lampen, Trinkgläser und Geschirr aus Glas sind nicht versichert.
- Vorsätzliche Schäden: Wenn Sie den Schaden absichtlich herbeiführen, wird dieser nicht von der Versicherung gedeckt.
- Isolierverglasung: Schäden an Mehrscheiben-Isolierverglasungen sind meist nicht abgedeckt.
- Naturkatastrophen: Bestimmte Ereignisse wie Erdbeben oder Hochwasser sind ausgeschlossen, es sei denn, sie stehen unter "Weitere Elementargefahren" explizit im Vertrag.
Ist eine Glasversicherung sinnvoll?
Die Glasversicherung kann eine wertvolle Ergänzung zu Ihrem Versicherungsrepertoire sein und bietet Schutz vor finanziellen Belastungen durch Glasbruch. Als Zusatzbaustein in Ihrer Hausratversicherung kann sie vor allem dann sinnvoll sein, wenn Sie viel Glas in Ihrer Wohnung haben.
Für Eigentümer ist die Absicherung besonders wichtig, da sie für Schäden an Fenstern, Türen oder anderen fest verbauten Glasflächen selbst aufkommen müssen. Mieter profitieren vor allem dann, wenn sie Glas in ihrem eigenen Besitz haben – etwa Glastische, Vitrinen oder Aquarien. Werden diese Gegenstände beschädigt, greift die Haftpflichtversicherung nicht. Dann braucht es eine Hausratversicherung mit dem Zusatzbaustein „Glas“. Hier finden Sie weitere Gründe, warum sich eine Glasversicherung für Sie lohnen könnte:
- Wertvolle Glasflächen: Wenn Sie große oder besonders wertvolle Glasflächen wie Wintergärten, Aquarien, Glasfassaden oder Glasvitrinen besitzen, können die Reparatur- oder Ersatzkosten erheblich sein.
- Kostspielige Elemente: Besitzen Sie Möbel mit Glasbestandteilen oder dekorative Glasobjekte, kann ein Schadensfall ebenfalls schnell teuer werden.
- Häufige Schadensfälle: In Gegenden, wo z.B. häufiger Ballspiele stattfinden, ist das Risiko eines Glasbruchs höher.
- Risiko schnell minimieren: In bestimmten Fällen kann gebrochenes Glas ein Sicherheitsrisiko – insbesondere für Kinder – darstellen, das umgehend behoben werden muss. Hier bietet sich eine Glasversicherung an, die den Prozess nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch erleichtert. Deckt die Versicherung Notverglasung ab, kann kurzfristig für die nötige Sicherheit gesorgt werden.
Vorteile einer Glasversicherung:
- Übernahme der Kosten: Die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von Glas können sehr hoch sein. Die Glasversicherung hilft, diese unerwarteten Ausgaben zu vermeiden und übernimmt im Falle eines Glasbruchs die Kosten.
- Serviceleistungen: Die Versicherung kümmert sich oft um die komplette Abwicklung des Schadens, einschließlich der Beauftragung eines Glaserhandwerks.
Unser Tipp:
Es ist wichtig, dass Sie Ihre individuellen Bedürfnisse und die Risiken, die Ihre Glasflächen bergen, abwägen. Prüfen Sie am besten gemeinsam mit unseren Beratern die Versicherungsbedingungen sorgfältig und vergleichen Sie Angebote, um sicherzustellen, dass Sie den richtigen Schutz für Ihre Situation erhalten.
Was kostet eine Glasversicherung?
Die Kosten für eine Glasversicherung – beispielsweise als Zusatz zur Hausratversicherung – hängen von den Tarifen ab und variieren je nach:
- Wohnfläche: Größere Wohnflächen führen zu höheren Beiträgen, da mehr Glasflächen abzusichern sind.
- Verglasungsart: Besondere Verglasungen wie Ornamentglas oder Sicherheitsglas können die Prämie erhöhen.
- Selbstbeteiligung: Ein vereinbarter Selbstbehalt kann die Prämie senken.
- Wohnort: Es gibt regionale Risikounterschiede, die den Beitrag beeinflussen können.
- Versicherungssumme: Die Höhe der abgesicherten Summe spielt ebenfalls eine Rolle.
Kostenbeispiel:
Für eine 75 m²- Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in 22525 Hamburg beginnen die günstigsten Tarife ohne Selbstbeteiligung bereits bei etwa 50 € pro Jahr. Damit ist nicht nur Ihr Hausrat, sondern auch Glasbruch versichert. Gute Tarife, die einen höheren Schutz bieten, bekommen Sie schon ab 70 € pro Jahr (Stand 02.2025).
Schadenbeispiele: In welchen Fällen kommt die Glasversicherung auf?
Familienalltag: Die Kinder spielen wie üblich im Garten Fußball – bis ein missglückter Schuss das Spiel beendet. Der Ball fliegt durch die Terrassentür, sodass die Scheibe zerbricht. In solch einem Fall übernimmt die Glasversicherung die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der zerbrochenen Terrassentür.
Ungeschick im Haushalt: Sie putzen die Fenster Ihrer Wohnung. Beim Säubern der Außenseite rutscht die Fensterscheibe aus der Verankerung und zerspringt auf dem Boden. Die Scherben verteilen sich auf dem Gehweg. Die Glasversicherung kümmert sich um die Kosten für das neue Fensterglas und dessen Einbau.
Naturereignisse: Ein heftiger Sturm zieht auf und wirft einen Ast gegen das Glas des Wintergartens. Das speziell angefertigte Sicherheitsglas bricht und muss ersetzt werden. Die Glasversicherung deckt in diesem Fall den Schaden und ermöglicht einen schnellen Ersatz der speziellen Verglasung.
Malheur beim Umzug: Beim Einzug in eine neue Wohnung wird ein großer Spiegel versehentlich von der Wand gestoßen und fällt zu Boden. Die Glasversicherung übernimmt die Kosten für einen neuen Spiegel sowie die Montage, damit die Sie Ihre Einrichtung schnell wieder vollständig genießen können.