Die Hausratversicherung versichert umgangssprachlich die im Haus bzw. in der Wohnung befindlichen Gegenstände, während die Wohngebäudeversicherung das Haus selbst und weitere Gebäudebestandteile versichert.
Die Wohngebäudeversicherung versichert gegen Schäden durch:
• Feuer
• Leitungswasser
• Naturgefahren (Hagel, Sturm & weitere Elementargefahren)
Versichert sind dabei das Haus selbst, Garagen und Carports, die Heizungsanlage, elektrische Anlagen und Sanitäre Installationen.
Die Hausratversicherung hingegen versichert vor allem bewegliche Gegenstände im Haus, wie die Einrichtung, Gebrauchs- oder Verbrauchsgegenstände. Einbaugegenstände die mit dem Haus nicht fest verbunden sind, fallen ebenfalls unter die Hausratversicherung.
Die Hausratversicherung versichert sie neben Feuer, Leitungswasser und Naturgefahren zudem meist auch gegen Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Überspannung.
Spezialfall: Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung
Nicht immer ist die Trennung zwischen Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung für Versicherte auf den ersten Blick erkennbar. Daher soll dieses Beispiel aufzeigen, wann welche Versicherung greift:
Ein Schaden an einem losen Teppich der durch einen Brand schaden nimmt wird durch die Hausratversicherung reguliert. Schäden an einem fest verklebten Teppich hingegen reguliert die Wohngebäudeversicherung, da eine direkte Verbindung zum Haus besteht.