Die Kündigung der Hausratversicherung läuft wie bei jeder anderen Versicherung ab und sollte daher fristgerecht erfolgen. Der Unterschied besteht allerdings darin, dass die Hausratversicherung nur als kompletter Vertrag abgeschlossen und gekündigt werden kann. Dies bedeutet, dass es nicht möglich ist, einzelne Teile der Versicherung zu kündigen, während andere bestehen bleiben.
Normalerweise belaufen sich die Verträge auf ein bis drei Jahre. Bei Jahresverträgen ist eine Kündigung jeweils 3 Monate vor dem Versicherungsende auf schriftlichem Wege möglich, ohne dass ein Versicherungsgrund angegeben werden muss. Sollte der Vertrag nicht gekündigt werden, so verlängert er sich automatisch durch das stillschweigende Einverständnis des Versicherten.
Kündigungsschreiben sollten idealerweise per Einschreiben mit Rückschein gesendet werden, damit es nicht zu Komplikationen kommt. Zusätzlich zur ordentlichen Kündigung besteht auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung der Hausratversicherung. Dies ist beispielsweise bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung, nach einem Schaden oder beim Umzug ins Ausland der Fall. Auch im Falle des Todes des Versicherten oder bei einer Doppelversicherung kann außerordentlich gekündigt werden. Nach einem versicherten Schadensfall kann die Hausratversicherung innerhalb eines Monats von beiden Seiten gekündigt werden.