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      Pflegereform 2026: Was ist geplant?

      Kurzer Überblick Pflegeversicherung Leistungen

      Kurzer Überblick

      • Die Pflegereform soll die gesetzliche Pflegeversicherung langfristig finanzierbar machen. Hintergrund sind immer mehr Pflegebedürftige sowie ein erwartetes Defizit von 22,5 Milliarden Euro bis 2028.
      • Der Gesetzentwurf soll im Herbst 2026 beschlossen werden. Änderungen sind daher noch möglich. Die Pflegereform soll dann zu großen Teilen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
      • Laut aktuellen Plänen sollen Kinderlose künftig 4,3 % statt 4,2 % Pflegeversicherungsbeitrag zahlen. Außerdem soll die Beitragsbemessungsgrenze deutlich steigen, wodurch rund 6 Millionen Gutverdiener höhere Beiträge zahlen müssten.
      • Zuschüsse für Pflegeheime sollen erst später greifen und die Leistungen der Kurzzeitpflege teilweise gekürzt werden.
      • Die Voraussetzungen für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen verschärft werden. Gleichzeitig werden mehrere Einzelleistungen zu neuen Pflegebudgets zusammengefasst, die flexibler genutzt werden können.
      • Für pflegende Angehörige sind geringere Rentenansprüche geplant: Die Pflegekassen sollen künftig nur noch 70 % statt bisher 100 % der Rentenversicherungsbeiträge übernehmen.
      • Da die gesetzliche Pflegeversicherung auch nach der Reform häufig nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten übernimmt und Eigenanteile schnell mehrere Tausend Euro pro Monat betragen können, gewinnt eine private Pflegezusatzversicherung weiter an Bedeutung.
      Pflegereform

      Ratgeber-Inhalt

      Was ist die Pflegereform 2026?

      Die Pflegereform 2026 ist eine geplante umfassende Neuordnung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Grundlage ist das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), für das das Bundesgesundheitsministerium im Juni 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt hat.

      Ziel ist es, die Finanzierung der Pflegeversicherung zu stabilisieren, Pflegeleistungen neu zu strukturieren und die Versorgung langfristig zu sichern. Geplant sind unter anderem Änderungen bei den Pflegegraden, beim Pflegegeld, bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie eine stärkere Förderung der privaten Pflegevorsorge. 

      Warum braucht es eine neue Pflegereform?

      2026 ist eine neue Pflegereform dringend notwendig, da die gesetzliche Pflegeversicherung finanziell und strukturell an ihre Grenzen stößt. Die Ausgaben übersteigen seit Jahren die Beitragseinnahmen deutlich, während gleichzeitig immer mehr Menschen pflegebedürftig werden. Ohne Reform könnte die Pflegeversicherung ihre Leistungen schon in den kommenden Jahren nicht mehr in vollem Umfang finanzieren.

      Neben dem demografischen Wandel unterstreichen auch folgende Gründe die Notwendigkeit einer Pflegereform:

      • Immer mehr Pflegebedürftige: In Deutschland sind inzwischen über 6 Millionen Menschen pflegebedürftig – deutlich mehr als bei Einführung der Pflegeversicherung erwartet wurde.
      • Steigende Pflegekosten: Höhere Löhne für Pflegekräfte, steigende Sachkosten und die demografische Entwicklung lassen die Ausgaben der Pflegeversicherung kontinuierlich wachsen.
      • Milliardendefizit der Pflegeversicherung: Für 2027 wird eine Finanzierungslücke von rund 7,6 Milliarden Euro erwartet. Bis 2028 droht sogar ein Defizit von 22,5 Milliarden Euro. Ohne Gegenmaßnahmen drohen weitere Beitragserhöhungen oder Leistungseinschränkungen.
      • Einfachere und zielgerichtetere Leistungen: Viele Leistungen gelten als komplex und wenig übersichtlich. Die Reform soll Leistungen bündeln, den Zugang vereinfachen und pflegende Angehörige stärker unterstützen.

      In Zukunft immer mehr Pflegebedürftige: Während es 2017 3,4 Millionen waren, werden es 2060 6,7 Millionen sein.

      Wann kommt die Pflegereform?

      Die Pflegereform soll überwiegend zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Einzelne Regelungen sind jedoch erst zum 1. Januar 2028 geplant. Da sich das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, können sich bis zur endgültigen Verabschiedung noch Änderungen ergeben. 

      Was beinhaltet die neue Pflegereform?

      Die Pflegereform soll zahlreiche Änderungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Beitragszahler mit sich bringen. Geplant sind u. a. mehr Hürden bei den Pflegegraden, die Einführung von Pflegebudgets statt Einzelleistungen, geringere Rentenansprüche für pflegende Angehörige sowie neue Leistungen zur Prävention und Rehabilitation. Die einzelnen Pläne stellen wir Ihnen nun im Detail vor.

      Höherer Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose

      Kinderlose sollen künftig mehr Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen. Der Beitragszuschlag soll von derzeit 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte steigen. Damit würde der Gesamtbeitrag für Kinderlose ab 23 Jahren auf 4,3 % anwachsen. Für Eltern sollen die bisherigen Beitragssätze zwischen 3,6 % und 3,1 % – abhängig von der Kinderzahl – unverändert bleiben. Die Anhebung wirkt sich dabei nur minimal auf Ihr Einkommen aus. Hier ein Beispiel:

      Aktueller Beitrag: 4.000 € x 4,2 % = 168 €
      Zukünftiger Beitrag: 4.000 € x 4,3 % = 172 €

      Für einen kinderlosen Angestellten mit einem Bruttoeinkommen von 4.000 € wäre es eine Erhöhung von 4 € im Monat. Je mehr Sie verdienen, desto mehr zahlen Sie oben drauf. 

      Erstmals Pflegebeiträge für Minijobber

      Arbeitgeber sollen künftig auch für Minijobber Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Geplant ist, dass Arbeitgeber erstmals den regulären Arbeitgeberanteil von 3,6 % übernehmen müssen. Damit würden Minijobber künftig stärker in die Finanzierung der Pflegeversicherung einbezogen.

      Beitragsbemessungsgrenze soll deutlich steigen

      Mit der Pflegereform soll die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung ab 2027 deutlich angehoben werden. Künftig soll sie an die Versicherungspflichtgrenze der Krankenversicherung gekoppelt werden. Dadurch müssen rund 6 Millionen Gutverdiener höhere Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. 2027 wird die Versicherungspflichtgrenze voraussichtlich bei 84.483 € im Jahr liegen.

      Da der Arbeitgeberanteil in der Pflegeversicherung gedeckelt ist, trägt der Arbeitnehmer den zusätzlichen Beitrag selbst. Für Rentner steigt die Belastung ebenfalls, da sie den Pflegebeitrag ohnehin vollständig selbst zahlen.

      Änderungen bei der Familienversicherung

      Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern soll ab 2028 eingeschränkt werden. Nach den Plänen soll sie künftig nur noch für Ehepartner mit Kindern unter sieben Jahren, Partner von Menschen mit Behinderung, pflegende Angehörige sowie Rentner gelten. Für alle anderen könnte künftig ein eigener Pflegeversicherungsbeitrag anfallen.

      Bei der Krankenversicherung wurde im Rahmen der Gesundheitsreform bereits ein zusätzlicher Beitrag von 2,5 % beschlossen. Außerdem wurde die Altersgrenze für Partner mit Kindern von ursprünglich sieben auf nun zwölf angehoben. Es ist also gut möglich, dass die 12-Jahres-Grenze im finalen Gesetzgebungsverfahren auch für die Pflegeversicherung übernommen wird, um einheitliche Regeln zu schaffen.

      Pflegegrade werden schwerer erreichbar

      Die Voraussetzungen für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen verschärft werden. Künftig wären bei der Pflegebegutachtung mehr Punkte erforderlich, um einen dieser Pflegegrade zu erhalten. Auch der Wechsel in einen höheren Pflegegrad könnte dadurch schwieriger werden.

      Neue Pflegebudgets statt einzelner Leistungen

      Um die Pflegeleistungen einfacher und flexibler zu gestalten, sollen künftig mehrere Pflegeleistungen zu Budgets zusammengefasst werden. Das bisherige Pflegegeld soll im Entlastungsbudget aufgehen, die Pflegesachleistungen im Sachleistungsbudget und der Entlastungsbetrag im Sozialraumbudget. Zusätzlich ist ein neues Überbrückungsbudget für die Kurzzeitpflege geplant.

      Aktuell Geplant
      Pflegegeld Entlastungsbudget
      Pflegesachleistungen Sachleistungsbudget
      Entlastungsbetrag Sozialraumbudget
      Verhinderungs- bzw. Kurzzeitpflege Überbrückungsbudget

       

      Mehr Entlastungsbudget – aber auch mehr Kosten aus einem Topf

      Das neue Entlastungsbudget könnte zunächst höher ausfallen als das heutige Pflegegeld (s. Tabelle). Aus diesem Budget müssten künftig jedoch auch Leistungen wie Pflegehilfsmittel oder Ersatzpflege bezahlt werden. Dadurch könnte am Ende weniger Geld zur freien Verfügung bleiben als bisher.

      Pflegegrad* Pflegegeld Geplantes EntlasTungsbudget
      2 347 € 386 €
      3 599 € 638 €
      4 800 € 889 €
      5 990 € 1.079 €

      *Für Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld

      Neue Regelung für Pflegegrad 2 und 3

      Gut zu wissen: Wer künftig erstmals Pflegegrad 2 oder 3 erhält, soll das neue Entlastungsbudget nach dem aktuellen Entwurf für die ersten drei Monate nur zu 50 % nutzen können. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass in dieser Anfangsphase zunächst die Pflegeberatung, die Organisation der Versorgung und die Erstellung eines individuellen Unterstützungsplans im Mittelpunkt stehen sollen.

      Für Betroffene könnte die Regelung jedoch problematisch sein, da gerade unmittelbar nach der Einstufung häufig hohe Ausgaben entstehen – etwa für Hilfsmittel, die Anpassung der Wohnung oder zusätzliche Unterstützung im Alltag.

       

      Pflegesachleistungen werden gebündelt

      Die bisherigen Pflegesachleistungen sollen ab 2027 durch ein neues Sachleistungsbudget ersetzt werden. Dieses Budget soll zwar höher ausfallen als die bisherigen Pflegesachleistungen, gleichzeitig aber auch weitere Leistungen wie die professionelle Ersatzpflege und bestimmte Pflegehilfsmittel abdecken. Dadurch sollen Pflegebedürftige ihre Leistungen flexibler nutzen können.

      Das bedeutet in der Praxis aber auch: Werden Leistungen für eine Ersatzpflege in Anspruch genommen, reduziert sich automatisch das Budget für andere ambulante Pflegeleistungen. 

      Pflegegrad* Pflegesachleistung Geplantes Sachleistungsbudget
      2 796 € 889 €
      3 1.497 € 1.590 €
      4 1.859 € 2.089 €
      5 2.299 € 2.529 €

      *Für Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistung

      Entlastungsbetrag wird ersetzt

      Der bisherige Entlastungsbetrag soll im Rahmen der Pflegereform durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden. Dieses Budget soll für verschiedene Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden können. Während nach den aktuellen Plänen der bisherige Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat für Menschen mit Pflegegrad 1 entfallen soll, würden Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 von höheren monatlichen Leistungen profitieren. Statt 131 € sollen Pflegebedürftige ab 25 Jahren mit dem Sozialraumbudget zukünftig 175 € pro Monat erhalten. Pflegebedürftige unter 25 Jahren bekämen 300 €.

      Übrigens: Nicht genutzte Beträge könnten künftig nicht mehr ins nächste Jahr übernommen werden. Wer das Sozialraumbudget innerhalb eines Jahres nicht vollständig nutzt, würde den verbleibenden Betrag voraussichtlich verlieren. 

      Kürzungen bei der Kurzzeitpflege

      Das neue Überbrückungsbudget soll niedriger ausfallen als die bisherigen Leistungen für die Kurzzeitpflege. Für Pflegegrad 2 und 3 sind 1.855 Euro statt bislang 3.539 Euro vorgesehen. Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 sollen künftig 2.285 Euro statt bisher 3.539 Euro erhalten. Damit stünde deutlich weniger Geld für die Kurzzeitpflege zur Verfügung.

      Geringere Rentenansprüche für pflegende Angehörige

      Pflegende Angehörige sollen künftig weniger Rentenansprüche erwerben. Nach den aktuellen Plänen würden die Pflegekassen nur noch 70 % statt bisher 100 % der Rentenversicherungsbeiträge übernehmen. Bereits erworbene Rentenansprüche bleiben davon unberührt.

      Zuschüsse fürs Pflegeheim sollen später greifen

      Pflegeheimbewohner sollen länger einen höheren Eigenanteil tragen müssen. Die Leistungszuschläge würden künftig später ansteigen. So soll der Zuschuss von 15 % bis zum 18. Monat gelten statt bisher bis zum 12. Monat. Auch die weiteren Zuschlagsstufen von 30 %, 50 % und 75 % sollen jeweils erst deutlich später greifen.

      Jährliche Anpassung der Leistungen und mehr Prävention

      Pflegeleistungen sollen künftig regelmäßig an die Inflation angepasst werden. Gleichzeitig sind mehr Maßnahmen zur Prävention geplant. Dazu gehören unter anderem zusätzliche Beratungs-, Vorsorge- und Früherkennungsangebote, um Pflegebedürftigkeit möglichst lange hinauszuzögern. Zum Beispiel soll eine neue Pflegebegleitung eingeführt werden, die Pflegebedürftige und pflegende Angehörige dabei unterstützt, passende Hilfsangebote zu finden.

      Private Pflegeversicherung wird immer wichtiger

      Während die Zahl der Pflegebedürftigen jedes Jahr steigt, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung meist nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Die neue Pflegereform schafft dabei nur wenig Abhilfe. Denn mit ihr wird lediglich das Milliardendefizit ausgeglichen, die Leistungen verbessern sich kaum oder werden gekürzt. Der verbleibende Eigenanteil kann daher schnell mehrere Tausend Euro pro Monat betragen.

      Eine private Pflegeversicherung kann diese finanzielle Lücke schließen und Sie sowie Ihre Angehörigen im Pflegefall entlasten. Zu den wichtigsten Vorteilen zählen:

      • Leistungen bereits ab Pflegegrad 1
      • Individuell vereinbartes Pflegegeld
      • Finanzielle Entlastung bei hohen Eigenanteilen
      • Unterstützung für die Pflege zu Hause
      • Günstige Beiträge bei frühem Abschluss
      • Entlastung der Angehörigen

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      Pflegezusatzversicherungen im Vergleich

      Tarifbewertung

      3.6

      Günstiger Tarif

      • Tagessatz max. 133€/Tag
      • 10 % ab Pflegegrad 1 (entspricht 150 €)
      • Beitragsfreistellung ab Pflegegrad 3

      30,54 €
      monatlich

      Tarifbewertung

      3.5

      Top Preis-Leistung

      • Tagessatz max. 150€/Tag
      • 20 % ab Pflegegrad 1 (entspricht 300 €)
      • Beitragsfreistellung ab Pflegegrad 5

      55,95 €
      monatlich

      Tarifbewertung

      4.1

      Top Leistung

      • Tagessatz max. 150€/Tag
      • Schon 50 % ab Pflegegrad 1 und volle Leistung ab Pflegegrad 2
      • Beitragsfreistellung ab Pflegegrad 4

      84,15 €
      monatlich

      Quelle Tarifbewertung: psponline, Februar 2026; Berechnungsgrundlage: Angestellter, 35 Jahre; Versicherungsbeginn: 01. Januar 2026; Grundlage für die Bewertung sind die Tarifbedingungen der Gesellschaften. Zu den wichtigsten Tarifmerkmalen gehören u.a., wie viel Prozent der Kosten übernommen werden, bis zu welchem Betrag die Leistungen gedeckt sind, ob andere Leistungen vorausgehen müssen und ob Besonderheiten gelten.

       

      Pflegebedürftigkeit muss nicht im Alter beginnen

      Pflegebedürftigkeit kann Menschen in jedem Lebensalter treffen – etwa durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder eine körperliche oder psychische Einschränkung. Laut dem Statistischen Bundesamt ist mehr als jeder fünfte Pflegebedürftige in Deutschland jünger als 65 Jahre. Eine private Pflegezusatzversicherung kann deshalb nicht nur im Alter sinnvoll sein, sondern auch vor den finanziellen Folgen einer frühen Pflegebedürftigkeit schützen.

       

      Je früher Sie starten, desto günstiger wird es

      Je früher Sie eine Pflegezusatzversicherung abschließen, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. So kostet ein Tarif für einen 40-Jährigen aktuell beispielsweise rund 32 € im Monat und leistet bei Pflegegrad 4 etwa 1.200 €. Mit 50 Jahren kostet derselbe Schutz bereits über 52 € monatlich

      Kosten Pflegeversicherung mit 40 Jahren: 32 Euro, mit 45 Jahren 41 Euro, mit 50 Jahren 52 Euro und mit 55 Jahren fast 67 Euro.
      * Beispielrechnung: Anbieter: HanseMerkur, monatliches Pflegegeld für ambulante, teilstationäre oder vollstationäre Pflege: 1.500 €, 10 % Leistung in Pflegegrad 1, 30 % in Grad 2, 50 % in Grad 3, 80 % in Grad 4, 100 % in Grad 5

      FAQ: Pflegereform 2026

      Die letzte große Pflegereform wurde 2023 mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. Das Gesetz trat schrittweise in Kraft und brachte Verbesserungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in den Jahren 2024 und 2025.

      Zu den wichtigsten Änderungen der letzten Pflegereform gehörten:

      • Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen um 5 % zum 1. Januar 2024 und um weitere 4,5 % zum 1. Januar 2025.
      • Einführung eines gemeinsamen Jahresbudgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro seit dem 1. Juli 2025.
      • Höhere Zuschüsse für Pflegeheimbewohner zur Verringerung des Eigenanteils.
      • Entlastungen für pflegende Angehörige, beispielsweise durch erleichterte Nutzung des Pflegeunterstützungsgeldes.
      • Anpassung der Pflegeversicherungsbeiträge zur Stabilisierung der Finanzierung.

      Mit der Pflegereform 2026 plant die Bundesregierung nun die nächste umfassende Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie soll voraussichtlich ab 2027 in Kraft treten und unter anderem die Finanzierung, Pflegeleistungen und Pflegegrade grundlegend neu ordnen.

      Eine Pflegereform ist notwendig, weil die gesetzliche Pflegeversicherung finanziell unter Druck steht und immer mehr Menschen pflegebedürftig werden. Die Ausgaben übersteigen inzwischen die Beitragseinnahmen deutlich. Gleichzeitig steigt die Zahl der Pflegebedürftigen weiter an. Mit der Reform soll die Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig gesichert und die pflegerische Versorgung an den wachsenden Bedarf angepasst werden. 
      Ab 2027 sind zahlreiche Änderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung geplant. Dazu gehören unter anderem neue Budgets für Pflegeleistungen, strengere Voraussetzungen für die Pflegegrade 1 bis 3, höhere Beiträge für Kinderlose und Besserverdienende sowie Änderungen bei der Familienversicherung und den Zuschüssen für Pflegeheimbewohner. Die Reform ist noch nicht beschlossen. Bis zur endgültigen Verabschiedung sind daher noch Anpassungen möglich.

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