Wie werden die Leistungen der Riester-Rente versteuert?

Da die Beiträge für eine Riester-Rente - inklusive aller staatlich gewährter Zulagen - als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können (Förderung während der Ansparphase), müssen die Leistungen in der Rentenbezugsphase der Rieser-Rente in vollem Umfang nachgelagert besteuert werden.

Die Steuerlast wird somit ins Alter verschoben, was für den Riester-Sparer, auf Grund des i.d.R. niedrigeren Steuersatzes im Alter, vorteilhaft ist.

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