Der Beitrag für die Zahnzusatzversicherung berechnet sich anhand des Zustandes Ihrer Zähne und des Eintrittsalters. Das Eintrittsalter ergibt sich aus Ihrem Geburtsjahr minus dem Beitrittsjahr:
Beitritt 2014 – Geburtsjahr 1980 = Eintrittsalter 34