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      Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit: Das müssen Sie wissen

      Kurzer Überblick Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

      Kurzer Überblick

      • Die Wartezeit in der Zahnzusatzversicherung bezeichnet den Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem noch keine Leistungen übernommen werden. Die Wartezeit beläuft sich meist auf drei Monate für Zahnbehandlungen und acht Monate für Zahnersatz oder Kieferorthopädie.
      • Einige Versicherer bieten Tarife ohne Wartezeit an, bei denen Leistungen sofort ab Vertragsbeginn genutzt werden können – allerdings meist zu höheren Beiträgen.
      • Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ist besonders sinnvoll, wenn bereits eine Behandlung angeraten wurde oder kurzfristig Zahnersatz notwendig ist.
      • Tarife mit Sofortleistung können sogar Kosten für bereits begonnene oder geplante Behandlungen übernehmen, oft jedoch mit festgelegten Höchstbeträgen.
      • Besonders relevant ist der Sofortschutz für Personen mit akuten Zahnproblemen, Zahnlücken, angeratenen Behandlungen oder Kindern mit bevorstehender Kieferorthopädie.
      • Die Leistungen solcher Tarife umfassen häufig Zahnersatz, Zahnbehandlungen, professionelle Zahnreinigung und Kieferorthopädie – abhängig vom gewählten Tarif.
      Zahnzusatzversicherung Wartezeit

      Ratgeber-Inhalt

      Wartezeit in der Zahnzusatzversicherung 

      Die Wartezeit bei Versicherungen bedeutet, dass Sie nach Abschluss der Versicherung erst eine gewisse Sperrfrist abwarten müssen, bis die Versicherung Kosten übernimmt. Bei Zahnzusatzversicherungen gibt es in der Regel zwei Arten von Wartezeiten:

      • Die allgemeine Wartezeit von drei Monaten, die für Zahnerhalt und Zahnbehandlungen gilt. 
      • Die besondere Wartezeit von acht Monaten für kieferorthopädische Behandlungen und Zahnersatz.
      Die Wartezeiten unterscheiden sich je nach Versicherer und stehen in den Versicherungsbedingungen. 

      Gibt es Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit?

      • Viele Versicherer bieten Zahnzusatzversicherungen mit kürzerer oder ohne Wartezeit an. Dafür müssen Sie aber meistens höhere Beiträge bezahlen.
      • Wenn eine Zahnbehandlung in naher Zukunft absehbar ist, kann es sich lohnen, eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abzuschließen. Aber auch dann bezahlt die Zahnzusatzversicherung in der Regel keine Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss begonnen haben oder vom Zahnarzt angeraten wurden.
      • Einige Versicherer bieten eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung an, sodass bereits begonnene oder angeratene Behandlungen mit eingeschlossen sind. Oft werden dann für diese Behandlungen Höchstbeträge vereinbart. 

         

      Warum ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit wichtig?

      Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ist besonders wichtig, wenn Sie bereits dringend eine Zahnbehandlung benötigen oder in naher Zukunft damit rechnen. Hier sind die Gründe:

      1. Schneller Schutz: Bei Tarifen mit Wartezeit müssen Sie oft drei bis acht Monate warten, bevor die Versicherung Leistungen übernimmt. Ohne Wartezeit können Sie sofort Leistungen in Anspruch nehmen. Das ist besonders hilfreich bei akuten Behandlungen wie Zahnersatz oder Füllungen.

      2. Finanzielle Entlastung: Zahnprobleme treten oft plötzlich auf, z. B. durch Karies, einen Unfall oder einen abgebrochenen Zahn. Eine Versicherung ohne Wartezeit schützt Sie direkt vor hohen Kosten.

      3. Absicherung bei bestehenden Problemen: Einige Tarife übernehmen sogar Kosten für bereits angeratene Behandlungen, was bei üblichen Versicherungen oft ausgeschlossen ist.

      4. Flexibilität: Sie können schneller auf Ihre Bedürfnisse reagieren, ohne lange auf den Versicherungsschutz warten zu müssen.

      Für wen eignet sich eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?

      Eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz ohne Wartezeit ist besonders wichtig für Personen, die bereits akute Zahnprobleme haben oder in naher Zukunft eine Behandlung benötigen. Hier sind die Gruppen, für die sie besonders relevant ist:

      1. Menschen mit angeratenen Behandlungen: Wenn der Zahnarzt bereits eine Behandlung empfohlen hat, wie z. B. Zahnersatz oder eine Wurzelbehandlung, kann eine Versicherung ohne Wartezeit helfen, die Kosten abzufedern.

      2. Personen mit Zahnlücken: Wer bereits fehlende Zähne hat und Zahnersatz benötigt, profitiert von einer schnellen Kostenübernahme.

      3. Eltern mit Kindern: Für Kinder, die kieferorthopädische Behandlungen wie Zahnspangen benötigen, kann ein Sofortschutz entscheidend sein, um rechtzeitig Leistungen zu erhalten.

      4. Menschen mit begrenztem Budget: Wenn hohe Zahnarztkosten finanziell schwer zu tragen sind, kann eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit schnell helfen.

      Wann ist sie weniger sinnvoll?

      Wenn Ihre Zähne gesund sind und Sie keine dringenden Behandlungen erwarten, könnten Sie sich auch für eine klassische Zahnzusatzversicherung mit Wartezeit entscheiden, da diese oft günstigere Beiträge hat.

      Falls Sie unsicher sind, ob eine solche Versicherung für Sie sinnvoll ist, unterstütze unsere Berater Sie gerne bei der Entscheidungsfindung. 

      Welche Leistungen hat eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?

      Die Leistungen können je nach Tarif variieren, bieten aber oft direkt Schutz für wichtige Behandlungen. Hier sind typische Leistungen, die solche Tarife abdecken können:

      1. Zahnersatz: Kostenübernahme für Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen. Manche Tarife zahlen auch bei bereits angeratener Zahnersatzbehandlung.

      2. Zahnbehandlungen: Unterstützung bei Füllungen, Wurzelbehandlungen oder Parodontosebehandlungen.

      3. Prophylaxe: Oft werden professionelle Zahnreinigungen übernommen, teilweise mehrmals jährlich.

      4. Kieferorthopädie: Für Kinder und Jugendliche werden Zahnspangen oder andere kieferorthopädische Maßnahmen unterstützt.

      5. Sofortleistungen: Einige spezielle Tarife übernehmen sogar Kosten für bereits laufende Behandlungen, z. B. bei Zahnlücken oder angeratenen Implantaten.

      Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen des jeweiligen Tarifs zu prüfen, da die Erstattungshöhe und die abgedeckten Leistungen unterschiedlich sein können.

      Zahnzusatz-Tarife ohne Wartezeit

      In unserem Tarif-Vergleich zeigt sich bei den Zahnzusatz-Tarifen ohne Wartezeit eine klare Abstufung für einen 35-jährigen Angestellten: Die Gothaer bietet mit rund 16 Euro im Monat den günstigsten Einstieg und erstattet 75 % für Zahnersatz, Inlays und Implantate, allerdings mit begrenzten Erstattungen in den ersten drei Jahren. Der Münchener Verein liegt bei etwa 21,90 Euro und erhöht die Erstattung auf 85 %, bei gleicher Leistungsstaffel – ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Allianz verlangt mit rund 29,88 Euro den höchsten Beitrag, übernimmt dafür 100 % der Kosten und bietet höhere Erstattungsgrenzen in den Anfangsjahren.

      Wer vor allem eine günstige Absicherung für den Notfall sucht, ist mit dem Einstiegsmodell gut bedient. Wer regelmäßig mit höherwertigem Zahnersatz oder Implantaten rechnet, sollte eher zu einem Tarif mit höherer Erstattung greifen. Denn gerade bei teuren Behandlungen können die zusätzlichen Prozente und höheren Anfangsleistungen mehrere Hundert oder sogar Tausend Euro Unterschied machen.

      Tarifbewertung

      3.3

      Günstiger Tarif

      • 75 % Zahnersatz & 100 % Kieferorthopädie
      • 75 % Inlays & Implantate
      • Erstattungen: max. 1.000 € im 1. Jahr, 2.000 € im 1.-2. Jahr, 3.000 € im 1.-3. Jahr

      16,00 €
      monatlich

      Tarifbewertung

      3.6

      Top Preis-Leistung

      • 85 % Zahnersatz & Kieferorthopädie
      • 85 % Inlays & Implantate
      • Erstattungen: max. 1.000 € im 1. Jahr, 2.000 € im 1.-2. Jahr, 3.000 € im 1.-3. Jahr

      21,90 €
      monatlich

      Tarifbewertung

      3.9

      Top Leistung

      • 100 % Zahnersatz & Kieferorthopädie
      • 100 % Inlays & Implantate
      • Erstattungen: max. 1.000 € im 1. Jahr, 2.500 € im 1.-2. Jahr, 4.000 € im 1.-3. Jahr

      29,88 €
      monatlich

      Quelle Tarifbewertung: psponline, Februar 2026; Berechnungsgrundlage: 35 Jahre, angestellt, versichert in der GKV; Versicherungsbeginn: 01. Januar 2026. Die Tarife beinhalten Beitragssprünge, sodass sich die Beiträge mit zunehmendem Alter erhöhen. Grundlage für die Bewertungen sind die Tarifbedingungen der Gesellschaften. Zu den wichtigsten Merkmalen gehören u.a., wie viel Prozent der Kosten übernommen werden, bis zu welchem Betrag die Leistungen gedeckt sind, ob andere Leistungen vorausgehen müssen und ob Besonderheiten gelten.

       

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