Wartezeit in der Zahnzusatzversicherung
Die Wartezeit bei Versicherungen bedeutet, dass Sie nach Abschluss der Versicherung erst eine gewisse Sperrfrist abwarten müssen, bis die Versicherung Kosten übernimmt. Bei Zahnzusatzversicherungen gibt es in der Regel zwei Arten von Wartezeiten:
- Die allgemeine Wartezeit von drei Monaten, die für Zahnerhalt und Zahnbehandlungen gilt.
- Die besondere Wartezeit von acht Monaten für kieferorthopädische Behandlungen und Zahnersatz.
Gibt es Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit?
- Viele Versicherer bieten Zahnzusatzversicherungen mit kürzerer oder ohne Wartezeit an. Dafür müssen Sie aber meistens höhere Beiträge bezahlen.
- Wenn eine Zahnbehandlung in naher Zukunft absehbar ist, kann es sich lohnen, eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abzuschließen. Aber auch dann bezahlt die Zahnzusatzversicherung in der Regel keine Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss begonnen haben oder vom Zahnarzt angeraten wurden.
- Einige Versicherer bieten eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung an, sodass bereits begonnene oder angeratene Behandlungen mit eingeschlossen sind. Oft werden dann für diese Behandlungen Höchstbeträge vereinbart.
Warum ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit wichtig?
Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ist besonders wichtig, wenn Sie bereits dringend eine Zahnbehandlung benötigen oder in naher Zukunft damit rechnen. Hier sind die Gründe:
-
Schneller Schutz: Bei Tarifen mit Wartezeit müssen Sie oft drei bis acht Monate warten, bevor die Versicherung Leistungen übernimmt. Ohne Wartezeit können Sie sofort Leistungen in Anspruch nehmen. Das ist besonders hilfreich bei akuten Behandlungen wie Zahnersatz oder Füllungen.
-
Finanzielle Entlastung: Zahnprobleme treten oft plötzlich auf, z. B. durch Karies, einen Unfall oder einen abgebrochenen Zahn. Eine Versicherung ohne Wartezeit schützt Sie direkt vor hohen Kosten.
- Absicherung bei bestehenden Problemen: Einige Tarife übernehmen sogar Kosten für bereits angeratene Behandlungen, was bei üblichen Versicherungen oft ausgeschlossen ist.
-
Flexibilität: Sie können schneller auf Ihre Bedürfnisse reagieren, ohne lange auf den Versicherungsschutz warten zu müssen.
Für wen eignet sich eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?
Eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz ohne Wartezeit ist besonders wichtig für Personen, die bereits akute Zahnprobleme haben oder in naher Zukunft eine Behandlung benötigen. Hier sind die Gruppen, für die sie besonders relevant ist:
-
Menschen mit angeratenen Behandlungen: Wenn der Zahnarzt bereits eine Behandlung empfohlen hat, wie z. B. Zahnersatz oder eine Wurzelbehandlung, kann eine Versicherung ohne Wartezeit helfen, die Kosten abzufedern.
-
Personen mit Zahnlücken: Wer bereits fehlende Zähne hat und Zahnersatz benötigt, profitiert von einer schnellen Kostenübernahme.
-
Eltern mit Kindern: Für Kinder, die kieferorthopädische Behandlungen wie Zahnspangen benötigen, kann ein Sofortschutz entscheidend sein, um rechtzeitig Leistungen zu erhalten.
-
Menschen mit begrenztem Budget: Wenn hohe Zahnarztkosten finanziell schwer zu tragen sind, kann eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit schnell helfen.
Wann ist sie weniger sinnvoll?
Wenn Ihre Zähne gesund sind und Sie keine dringenden Behandlungen erwarten, könnten Sie sich auch für eine klassische Zahnzusatzversicherung mit Wartezeit entscheiden, da diese oft günstigere Beiträge hat.
Falls Sie unsicher sind, ob eine solche Versicherung für Sie sinnvoll ist, unterstütze unsere Berater Sie gerne bei der Entscheidungsfindung.
Welche Leistungen hat eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?
Die Leistungen können je nach Tarif variieren, bieten aber oft direkt Schutz für wichtige Behandlungen. Hier sind typische Leistungen, die solche Tarife abdecken können:
-
Zahnersatz: Kostenübernahme für Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen. Manche Tarife zahlen auch bei bereits angeratener Zahnersatzbehandlung.
-
Zahnbehandlungen: Unterstützung bei Füllungen, Wurzelbehandlungen oder Parodontosebehandlungen.
-
Prophylaxe: Oft werden professionelle Zahnreinigungen übernommen, teilweise mehrmals jährlich.
-
Kieferorthopädie: Für Kinder und Jugendliche werden Zahnspangen oder andere kieferorthopädische Maßnahmen unterstützt.
-
Sofortleistungen: Einige spezielle Tarife übernehmen sogar Kosten für bereits laufende Behandlungen, z. B. bei Zahnlücken oder angeratenen Implantaten.
Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen des jeweiligen Tarifs zu prüfen, da die Erstattungshöhe und die abgedeckten Leistungen unterschiedlich sein können.
Zahnzusatz-Tarife ohne Wartezeit
Tarifbewertung
Tarif:
MediZ Smile 75
Notenskala:
5.0: Volle Leistung
4.0: Gute Leistung
3.0: Ordentliche Leistung
2.0: Mäßige Leistung
1.0: Schwache Leistung
3.3
Günstiger Tarif
- 75 % Zahnersatz inkl. GKV-Leistung
- 75 % Inlays & Implantate inkl. GKV-Leistung
- Erstattungen: max. 1.000 € im 1. Jahr, 2.000 € im 2. Jahr, 3.000 € im 3. Jahr
12,00 €
monatlich
Tarifbewertung
Tarif:
ZahnGesund 85+
Notenskala:
5.0: Volle Leistung
4.0: Gute Leistung
3.0: Ordentliche Leistung
2.0: Mäßige Leistung
1.0: Schwache Leistung
3.6
Top Preis-Leistung
- 85 % Zahnersatz & Kieferorthopädie inkl. GKV-Leistung
- 85 % Inlays & Implantate inkl. GKV-Leistung
- Erstattungen: max. 1.000 € im 1. Jahr, 2.000 € im 2. Jahr, 3.000 € im 3. Jahr
17,90 €
monatlich
Tarifbewertung
Tarif:
ZS100
Notenskala:
5.0: Volle Leistung
4.0: Gute Leistung
3.0: Ordentliche Leistung
2.0: Mäßige Leistung
1.0: Schwache Leistung
3.9
Top Leistung
- 100 % Zahnersatz & Kieferorthopädie inkl. GKV-Leistung
- 100 % Inlays & Implantate inkl. GKV-Leistung
- Erstattungen: max. 1.000 € im 1. Jahr, 2.500 € im 2. Jahr, 4.000 € im 3. Jahr
29,88 €
monatlich
Quelle Tarifbewertung: psponline, Juli 2025; Berechnungsgrundlage: 35 Jahre, angestellt, versichert in der GKV; Versicherungsbeginn: 01.07.2025. Die Tarife beinhalten Beitragssprünge, sodass sich die Beiträge mit zunehmendem Alter erhöhen. Grundlage für die Bewertungen sind die Tarifbedingungen der Gesellschaften. Zu den wichtigsten Merkmalen gehören u.a., wie viel Prozent der Kosten übernommen werden, bis zu welchem Betrag die Leistungen gedeckt sind, ob andere Leistungen vorausgehen müssen und ob Besonderheiten gelten.